Unbekannter entsorgt toten Hund in Müllsack im Wald

Gehen solche Leute nie spazieren oder warum wird sowas nicht mal bemerkt/angezeigt?
 
Spazieren gehen die mit Sicherheit nicht :( solche Hunde leben meist in Verschlägen und je nachdem was das für ein Umfeld ist, wird da nichts angezeigt - leider - :(
 


Auch eine Beerdigung im Garten ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt.

Seit wann das denn?:gruebel:
das war doch immer schon so, aus gewässerschutzgründen oder so.

Sagt aber das entsprechende Gesetz etwas anderes aus.



Es sei denn, man wertet die Sondergenehmigung einfach nur als Anfrage, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet!
Oben liest es sich halt so, als wäre es der Sonderfall, dass man sein Tier im Garten begraben darf und es ein größerer amtlicher Akt wäre die Genehmigung zu bekommen.

Ist es aber, in der Regel, nicht!
Man fragt sicherheitshalber an, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet und wenn nicht darf man es, unter Berücksichtigung der notwendigen Tiefe und, ich meine, auch einem Höchstgewicht, begraben!
 




Seit wann das denn?:gruebel:
das war doch immer schon so, aus gewässerschutzgründen oder so.

Sagt aber das entsprechende Gesetz etwas anderes aus.



Es sei denn, man wertet die Sondergenehmigung einfach nur als Anfrage, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet!
Oben liest es sich halt so, als wäre es der Sonderfall, dass man sein Tier im Garten begraben darf und es ein größerer amtlicher Akt wäre die Genehmigung zu bekommen.

Ist es aber, in der Regel, nicht!
Man fragt sicherheitshalber an, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet und wenn nicht darf man es, unter Berücksichtigung der notwendigen Tiefe und, ich meine, auch einem Höchstgewicht, begraben!


blos das die wenigsten eigentümer der gärten sind.
du verwechselst hier bestimmt garten mit eigenen grundstück;)
 
das war doch immer schon so, aus gewässerschutzgründen oder so.

Sagt aber das entsprechende Gesetz etwas anderes aus.



Es sei denn, man wertet die Sondergenehmigung einfach nur als Anfrage, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet!
Oben liest es sich halt so, als wäre es der Sonderfall, dass man sein Tier im Garten begraben darf und es ein größerer amtlicher Akt wäre die Genehmigung zu bekommen.

Ist es aber, in der Regel, nicht!
Man fragt sicherheitshalber an, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet und wenn nicht darf man es, unter Berücksichtigung der notwendigen Tiefe und, ich meine, auch einem Höchstgewicht, begraben!


blos das die wenigsten eigentümer der gärten sind.
du verwechselst hier bestimmt garten mit eigenen grundstück;)

Korrekt heißt es im Gesetzestext - "oder auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände"!
Ist also egal, ob es ein Garten, ein Parkplatz oder sonst was ist.
Es darf sich nur nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden, man darf es nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen etc. und es müssen 50 cm Erde über dem toten Tier sein.

Das nicht jeder ein eigenes Grundstück, oder einen Garten hat ist mir klar, es geht mir ja auch nur darum, dass in dem Artikel etwas von "Sondergenehmigung" steht.
Das stimmt so nicht!
 
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