das war doch immer schon so, aus gewässerschutzgründen oder so.
Sagt aber das entsprechende Gesetz etwas anderes aus.
Es sei denn, man wertet die Sondergenehmigung einfach nur als Anfrage, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet!
Oben liest es sich halt so, als wäre es der Sonderfall, dass man sein Tier im Garten begraben darf und es ein größerer amtlicher Akt wäre die Genehmigung zu bekommen.
Ist es aber, in der Regel, nicht!
Man fragt sicherheitshalber an, ob man sich in einem Wasserschutzgebiet befindet und wenn nicht darf man es, unter Berücksichtigung der notwendigen Tiefe und, ich meine, auch einem Höchstgewicht, begraben!