Plastik-Tonne für den Hüte-Hund – Anzeige

Ich meinte nicht die Hunde gänzlich freizulassen, ständig, nachts und immer. :rolleyes:
Hier sind auch Wanderschäfer und wenn die rasten, liegen die Hunde tagsüber frei dabei, aber der Schäfer ist da auch irgendwo.
Nachts kommen die ins Auto, bzw ins Womo. Vielleicht auch ANS Womo, aber da können sie sich ja drunterlegen und haben echten Schatten.
Die Tonnen spenden keinen Schatten und keine Kühle, auch IN der Tonne nicht. Allenfalls Wind- und Regenschutz und den bräuchte es mMn noch am wenigsten.
 
Hier sind auch Wanderschäfer und wenn die rasten, liegen die Hunde tagsüber frei dabei, aber der Schäfer ist da auch irgendwo.


So sah die Haltung beim Schäfer auch aus, dessen Hunde sich den Hund von meinem Papa vorgenommen haben;)

Seitdem sind die auch an der Kette, auf die Dauer ist das wohl günstiger als permanent horrende Rechnungen von Tierärzten begleichen zu müssen... (und man macht sich auch bei den Anwohnern etwas unbeliebt, wenn deren Hunde permanent zerfleddert werden, weil die Anwohner normale Felwege nutzen)
 
Nun hat ja dieses Tischutzbüro anzeige erstattet ...

Kettenhaltung ist ja nicht (mehr) erlaubt ...

Meine Frage daher wäre:
Ist die Kettenhaltung für DIESE Hunde, wenn sie an der Herde sind für ein paar Stunden erlaubt?
Sozusagen, eine Ausnahme-Regelung

Es muss für Hunde in Aussenhaltung, eine isolierte Schutzhütte gewährleistet sein...
Ausnahmeregelung für diese Hunde auch hier?

Wie könnte / sollte für einen "solchen Hund" die Haltung aussehen und vor allem realisierbar sein? LG
 
Also erst einmal ist es eine Anbindehaltung ;) und die ist, auch wenn der TS nur zu gern etwas anderes behauptet, weiterhin erlaubt. Und die Hunde an der Herde werden ja nicht dauerhaft so gehalten. Außerdem gelten für Arbeitshunde andere Vorschriften als in der Privathundehaltung.
 
Also erst einmal ist es eine Anbindehaltung ;) und die ist, auch wenn der TS nur zu gern etwas anderes behauptet, weiterhin erlaubt. Und die Hunde an der Herde werden ja nicht dauerhaft so gehalten. Außerdem gelten für Arbeitshunde andere Vorschriften als in der Privathundehaltung.

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.

§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt
sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen
kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder
zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen
oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so
beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial
muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder
wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter
langen Anbindung angebunden werden.



Die Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" habe ich zumindest noch nicht gefunden!
Es sei denn es soll sich um den Absatz 5 handlen!?
 
Du findest es nicht in einem Text den du selbst zitierst?
Die Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" habe ich zumindest noch nicht gefunden!
Es sei denn es soll sich um den Absatz 5 handlen!?
Was für ein Armutszeugnis Podi ...
 
Du findest es nicht in einem Text den du selbst zitierst?
Die Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" habe ich zumindest noch nicht gefunden!
Es sei denn es soll sich um den Absatz 5 handlen!?
Was für ein Armutszeugnis Podi ...

Hör auf zu sabbeln und beweise doch einfach, dass du schlauer bist.
Wäre ich echt stolz auf dich und esse zu deinen Ehren einen Löffel Senf!


Die Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" steht wo?
 
Na, in (6).
Wobei "in Anwesenheit" ja ao eine Sache ist... ;)
 
Na, in (6).
Wobei "in Anwesenheit" ja ao eine Sache ist... ;)
Mußt ihm ja nicht alles verraten, selber denken macht schlau. ;) Wobei ich mich schon frage wie verquer man denken muß um in dem Zusammenhang auf Pkt.(5) zu kommen. :kp:


Zumindest war ich in der Lage eine Antwort zu geben!
Auch wenn ich mich vertippt habe.

Nur richtiger wird deine Behauptung durch den Absatz 6 immer noch nicht!
 
Na, in (6).
Wobei "in Anwesenheit" ja ao eine Sache ist... ;)

Könnte man vermuten, aber zumindest ist es keine Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" und definitiv nicht eindeutig.

Schade, habe mich schon auf den Senf gefreut!
Wieso, du sonderst doch genug Senf ab? Hab ich etwas von "Ausnahmeregelung" geschrieben oder hast du mal wieder etwas gelesen was gar nicht da stand? Davon ab werden aber, wie man in deinem Zitat ja auch nachlesen kann, für Arbeitshunde sehr wohl Ausnahmen von der Regel gemacht (könnte man als Ausnahmeregelung ansehen). :p

Edit: Nu hatt er sich vertippt, der arme Narr. :gerissen:Und eine Antwort auf welche Frage? :verwirrt:
 
Na, in (6).
Wobei "in Anwesenheit" ja ao eine Sache ist... ;)

Könnte man vermuten, aber zumindest ist es keine Ausnahmeregelung für "Arbeitshunde" und definitiv nicht eindeutig.

Schade, habe mich schon auf den Senf gefreut!
Wieso, du sonderst doch genug Senf ab? Hab ich etwas von "Ausnahmeregelung" geschrieben oder hast du mal wieder etwas gelesen was gar nicht da stand? Davon ab werden aber, wie man in deinem Zitat ja auch nachlesen kann, für Arbeitshunde sehr wohl Ausnahmen von der Regel gemacht (könnte man als Ausnahmeregelung ansehen). :p

Edit: Nu hatt er sich vertippt, der arme Narr. :gerissen:Und eine Antwort auf welche Frage? :verwirrt:

Alzheimer?

Also erst einmal ist es eine Anbindehaltung ;) und die ist, auch wenn der TS nur zu gern etwas anderes behauptet, weiterhin erlaubt. Und die Hunde an der Herde werden ja nicht dauerhaft so gehalten. Außerdem gelten für Arbeitshunde andere Vorschriften als in der Privathundehaltung.


Was du daraus liest lese ich nicht.
Egal ob Privat- oder berufliche Haltung, es gelten die selben Vorgaben, da kannst du noch so viele Smilys setzen!
 
Podi, was du daraus zu lesen glaubst ist doch irrelevant. Wichtig ist was da steht.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder
wird,
kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter
langen Anbindung angebunden werden.
Kannst aber gern weiter dein mangelndes Textverständnis zu Schau stellen. Scheinst eine solche Bühne ja dringend nötig zu haben. :hallo:
 
Nun ja, ist der Schäfer weg ist die Begleitung weg ..und damit ist Punkt 6 nicht erfüllt.
Abgesehen davon, sehe ich es auch so, es gibt in Deutschland nun mal Gesetze , daran sollte man sich halten. Wems nicht passt kann auswandern wo er es besser findet...ich persönlich finde die Tonne sehr ärmlich ..Arbeitshund hin oder her.
 
Podi, was du daraus zu lesen glaubst ist doch irrelevant. Wichtig ist was da steht.
(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder
wird,
kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter
langen Anbindung angebunden werden.
Kannst aber gern weiter dein mangelndes Textverständnis zu Schau stellen. Scheinst eine solche Bühne ja dringend nötig zu haben. :hallo:

Lass gut sein, blamiere dich nicht weiter!
 
Find`ich jetzt auch nicht akzeptabel aus schon genannten Gründen. Für die Anbindehaltung gelten klare Regeln. Dann lieber frei und die können sich ihren Unterstand selbst aussuchen.

Wobei ich bezweifle, das die Hunde sehr lange so angebunden sind. Trotzdem ist eine Tonne
kein brauchbarer Wetterschutz.

Robusthaltung ja, dann aber nicht so. Bei uns sind die Schäfer mit den Hunden bei den Schafen oder die haben einen mobilen Weidezaun, anders kenne ich das nicht. Hier gab es noch nie Ärger mit den Hunden, die sind top erzogen und eigentlich auf ihren Job fixiert (oder ich habe es nicht mitbekommen).
 
Üblicherweise sind unsere Wanderschäfer mit Hund an der Herde, wenn sie wandern. Wenn kein Schäfer da ist, dann ist die Herde im Gatter oder hinter mobilen Netzen, ergo wandert nicht. Dann ist da auch kein Hund, was soll er da auch, wenn er ohnehin an der Kette hängt?
Für mich ist so eine Haltung auch nicht akzeptabel und ich sehe obendrein auch keinen Sinn darin, einen Hütehund irgendwo anzuketten, es sei denn, ich will für eine gewisse Zeit meine Ruhe haben.
Zudem muß man nicht jede gesetzliche Regelung bis zur Grenze ausnutzen, gerade Schäfer sollten Verantwortung und Empathie für Tiere empfinden. Allerdings weiß ich auch, daß es daran des öfteren gerade in dieser Berufsgruppe fehlt.
 
Üblicherweise sind unsere Wanderschäfer mit Hund an der Herde, wenn sie wandern. Wenn kein Schäfer da ist, dann ist die Herde im Gatter oder hinter mobilen Netzen, ergo wandert nicht. Dann ist da auch kein Hund, was soll er da auch, wenn er ohnehin an der Kette hängt?
Für mich ist so eine Haltung auch nicht akzeptabel und ich sehe obendrein auch keinen Sinn darin, einen Hütehund irgendwo anzuketten, es sei denn, ich will für eine gewisse Zeit meine Ruhe haben.
Zudem muß man nicht jede gesetzliche Regelung bis zur Grenze ausnutzen, gerade Schäfer sollten Verantwortung und Empathie für Tiere empfinden. Allerdings weiß ich auch, daß es daran des öfteren gerade in dieser Berufsgruppe fehlt.

Da schließe ich mich vollinhaltlich an.
 
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