Allerdings ist dem Bundesverfassungsgericht die Bedeutung bewusst, die sich durch die LHV für die Rechte der Bürger ergeben und daher fordert das Bundesverfassungsgericht Beweise bzw. wurde gefordert, dass die Länder den Beweis für die Gefährlichkeit bestimmter Rassen antreten bzw. die Notwendigkeit ihrer LHV belegen und überprüfen.
Tun sie doch, sie belegen mit ihren Beissstatistiken wie toll das Gesetz funktioniert, und das gewisse Hunderassen gar nicht mehr auffällig werden weil es die Gesetze gibt! Ausserdem geht die Population entsprechend zurück, also alles super gemacht!
So oder so ähnlich wird die Antwort sein, vor Gericht sowie in der politik!
Vielleicht schafft es der Bulli weil alle gemeldeten Hunde MK-Befreiung haben, dann kann er evtl auf die Liste 3 kommen... ein Welterfolg ist das nicht, da weit weniger Bullies in den Heimen sitzen. Staffies sind doch die, die am meisten betroffen sind, Staffies und Pit-artige Hunde! Was will man für die tun?
Wie bereits erklärt, gehen wir offensichtlich von ganz anderen Dingen aus, wie die Gewaltenteilung in Deutschland aussieht und der Rechtsstaat Deutschland funktioniert.
Genauso wie wir wohl die Bedeutung und Auswirkungen der LHV unterschiedlich werten.
Auch wenn es nach solchen Erfahrungen wie in jetzt in Hamburg den Anschein macht und einige Gerichtsurteile in der Vergangenheit vermuten lassen, leben dennoch nicht in einer Diktatur, sondern regelt das System, dass sich Bürger gegen die staatliche Gewalt zur Wehr setzen können.
Natürlich kontert Frau Domres auf den Einwand mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass seit Einführung der Rasselisten und LHV die Beissvorfälle laut Statistik zurück gegangen sind.
Das Problem fur Frau Domres und Co. wird aber jetzt und auch in Zukunft sein, dass sehr hohe Maßstäbe an die Zweckmäßigkeit und Berechtigung von Maßnanahmen gestellt wird, die Bürgern ihrer Grundrechte berauben.
Dadurch ergibt sich das Recht eines Bürgers, dessen Rechte beschnitten werden, die Berechtigung einer Rasselisten in Frage zu stellen, wenn zum Beispiel Experten und kompetente Institutionen nicht zu Rate gezogen werden bzw. die bestehenden Verordnungen nicht auf ihre Verbesserungswürdigkeit hin überprüft werden.
Das Argument, dass durch die Halbierung der Beissvorfälle seit Einführung der Liste der Schutz der Bevölkerung verbessert wurde und dies nunmal schwerer wiegt, als die Grundrechte der reglementierten Bürger, ist zwar gut, aber bei näherer Betrachtung nicht wirklich ausgegoren.
Aufgrund des hohen Wertes der Bürgerrechte ist es wohl zwingend notwendig zu Prüfen, ob diese Maßnahmen, die Bürgerrechte beschneiden, verhältnismässig sind und ob es nicht sogar eine bessere Lösung gibt, die sogar noch besser Beissvorfälle verhindert und zudem die Bürgerrechte weniger beschneidet!!!! Wir reden hier nämlich nicht über belanglose und unbedeutende Fragen, bei denen Bürger sich in ihren Rechten beschnitten fühlen, sondern unter anderem davon, dass zum Beispiel die Schützwürdigkeit der Wohnung versagt wird.
Nun, diese Argumente werden auch schon andere früher vorgetragen haben und dmit gescheitert sein. Das hat aber nicht den Grund, weil diese Rechte grundsätzlich weniger bedeuten, sondern es in der Vergangenheit an schlagfertigen Argumenten fehlte, wie man es anders machen kann bzw. das dieser Weg nicht der Beste Weg ist.
Die Zeiten ändern sich aber und wo noch vor einigen Jahren jeder über HFS den Kopf geschüttelt hat und Experten als Exoten galten, die "Kampfhunden" eine angeborene Gefährlichkeit absprachen, wird heute in einem Bundesland erfolgreich ohne Rasslisten regiert und wurde der HF tatsächlich beschlossen und gibt es heute keinen ernsthaften Experten, der etwas anderes behauptet, als das Rasselisten kein sinnvolles Instrument sind und Gefährlichkeit nicht an der Rasse fest zu machen ist.
Das Argument Von Frau Domres, dass man keine Experten anhören müsste, weil die Statistiken ausreichend sind, ist in Anbetracht der Tatsache, dass durch das Gesetz nicht nur Sicherheit geschaffen wurde, sondern auch Bürgerrechte eventuell unnötig beschnitten werden, sehr fragwürdig.
Frau Domres wird sich nämlich die Frage gefallen lassen müssen, weshalb man das Konzept in Niedersachen für Hamburg nicht nimmt. Dieses scheint nämlich nicht nur zu schützen, sondern auch die Die Rechte der Hundehalter zu wahren und aus Tierschützer utopischer Hinsicht humaner zu sein.
Man kann Frau Domres bei allem guten Willen, die Sicherheit ihrer Bürger schützen zu wollen, unterstellen, sehr gleichmütig mit den Grundrechten der Hundehalter umgegangen zu sein.
Wenn es immer nur darum ginge, die größtmögliche Sicherheit herzustellen, würden wir nur 30 Zonen im Starsenverkehr haben, würde Alkohol verboten sein, risikoreiche Freizeitaktivitäten untersagt sein etc.
Es ist nämlich grundsätzlich so, dass der Staat so wenig wie möglich und so viel wie eben nötig in die Rechte seiner Bürger eingreifen darf. Das ist hier offensichtlich bei der ganzen Hysterie nach möglichst viel Sicherheit nicht ausreichend gewürdigt worden, wenn man es nicht für nötig hält, Experten zum Thema anzuhören.