Wolf2012
. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.",
Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.
Deine o.a. eigenen Worte sind im link in voller Länge zu lesen:
Wolf, und nun behaupte ruhig weiter, daß Du eine Erweiterung der Rasselisten überhaupt nicht in Betracht ziehst
Hier nochmal zur Erinnerung:
...oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken
watson
Du reißt da etwas aus dem Zusammenhang, der Autor des von dir erwähnten Briefes
"Offener Brief das Hundegesetz in Hamburg betreffend"
zitiert das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2004 :
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?