Das Bundesverfassungsgericht hat nicht ohne Grund entschieden, dass die bestehenden Verordnungen jeweils auf ihre Zweckmäßigkeit und ihre wissenschaftliche Berechtigung zu überprüfen sind.
Dies kann nur unter geschehen, in dem Vergleiche mit anderen Rassen gestellt werden und wissenschaftliche Studien und Expertenmeinungen berücksichtigt werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Da der DSH eine nicht gelistete Rasse ist (was auch gut so ist) aber vergleichbare Zahlen in den zur Überprüfung gedachten Statistiken ähnliche Zahlen aufweist, wie Hunderassen, die gelistet werden, ist es nur logisch, dass Rasselistengegner auf diesen nicht nachvollziehbaren Umstand hinweisen. Wie soll das sonst gehe ?
Das heißt aber nicht automatisch, dass man eine Erweiterung der Liste wünscht, sondern auch von der Liste genommen wird. Das ist auch nachvollziehbar und logisch.
Da der DSH mit seinen statistischen Werten in keinem Bundesland gelistet ist (was auch gut so ist), ist naheliegend, dass auch andere Rassen, die ähnliche statistische Werte haben, ebenfalls nicht gelistet werden.
Dass bei einem direkten Vergleich auch der DSH gelistet werden könnte, ist nicht die Schuld der Kritiker von Rasselisten, sondern für diese Schlussfolgerung wären dann ganz allein die regierenden Parteien verantwortlich, weil sie dann die statistischen Werte, die sich für den DSH ganz neu und widersprüchlich bewerten würden.
Ob die Werte beim DSH hoch sind und eine Listung berechtigen, haben nicht diejenigen zu entscheiden, die einen Vergleich anstellen, um auf die unterschiedliche Handhabung aufmerksam zu machen.
Man kann auch nicht ernsthaft den Kritikern der Listen die Verantwortung für das hysterische und unwissenschaftliche Handeln der regierenden Parteien auferlegen. Das ist ganz allein die Verantwortung und Entscheidung der Politik.
Es ist das gute Recht eines Bürgers, sich erklären zu lassen, weshalb er ungleich behandelt wird und es ist sein Recht, zu verlangen, dass er nach den selben und gleichen Maßstäben wie andere Bürger behandelt wird.
Es wäre ja noch schöner, wenn Frau Müller Wohngeld bekommt, aber Frau Meier aus solidarität zu Frau Müller nicht gegen ihren abgelehnten Wohngeldantrag vorgeht, obwohl sie ähnliche Bedingungen zu Hause hat, weil es sonst sein könnte, dass Frau Müller ihr Wohngeld aus Willkür gestrichen bekommt.
Hier wird ja fast schon so getan, als wären die statistischen Zahlen des DSH so hoch, dass sie nach objektiven Maßstäben eine Sanktionierung rechtfertigen und die Listenkritiker bloß den Mund halten sollen, weil es bisher noch keinem aufgefallen ist.
Keine Ahnung, aber meiner Meinung nach rechtfertigen die Zahlen, die sich aus zweifelhaften Statistiken ergeben keine besonderen Maßnahmen für den DSH oder andere Rassen.
Wenn bei 50 Bullterriern keiner gebissen hat, oder bei Zehntausenden DSH 100 Vorfälle registriert wurden, ergibt sich für mich daraus keine besondere Gefahr. Genauso bei den anderen Rassen.
Es sollte daher erlaub sein diese Statistken und Listen angreifen zu dürfen, egal in welcher Form, um auf die Ungerechtigkeit hinzuweisen, ohne das sich dadurch sofort andere angegriffen fühlen.
Es kann ja nicht sein, dass man aus Angst vor Frau Domres, weil sie sonst auch den DSH auf die Liste packt, wenn es ihr zu bunt wird, keiner etwas sagen darf.