Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg

Du reißt da etwas aus dem Zusammenhang, der Autor des von dir erwähnten Briefes
"Offener Brief das Hundegesetz in Hamburg betreffend"

zitiert das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2004 :
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Ich lass es für dich im zusammenhang da du anscheinend besser lesen kannst wenn alles 100 mal zitiert wird! Ob du den zusammenhang verstehen kannst bezweifel ich, aber ich versuche es dir ganz einfach zu erklären:
Klage=Überprüfung der Beissstatistik im Verhältnis zur Population (auch wenn Procten das nicht passt) = der Bulli kommt runter = Rassen in gleicher Population mit Beissvorfällen kommen auf die Liste!!! = finde ich und viele andere nicht in Ordnung das andere Rassen leiden sollen damit der Bulli runter kommt!

Jap ist Mist, ich finds auch blöd, so ist es aber nunmal! Und wer glaubt das der Bulli ersatzlos gestrichen wird der glaubt auch an den Weltuntergang, oder den weihnachtsmann oder den Osterhasen! Manchmal muss man sich auch realistisch überlegen was man erreichen kann ohne das man andere dafür in den Dreck ziehen muss, und wenn du das geschafft hast, etwas zu finden womit nicht andere bestraft werden, dann komm wieder und du wirst eine menge Mitstreiter finden!

Im Klartext, meinst Du bei Klagen gegen Rasselisten sollte man das Bundesverfassunsgerichtsurteil außer acht lassen und so erfolgreiche Klagen unmöglich machen. Also gar nicht Klagen und alles schön beim alten lassen!?!

Im Übrigen, wird besonders von SV-Freunden und Schutzhunedesportler/innen
seit 12 Jahren so argumentiert, dass bei gewissen Klagen gegen Rasselisten immer das
Problem besteht, dass auch noch andere Hunderassen, inbesondere der Schäferhund
gelistet werden könnten
Fakt ist, in den 12 Jahren wurde der Schäferhund in keinem Bundesland gelistet
und selbst der Schutzhundesport ist für alle Personen erlaubt.

Sind dir die Tausende Listenhunde, die in ganz Deutschland wegen nicht bestandenen Wesenstest getötet werden, obwohl es so direkt und unverblümt gar nicht wegen des Tierschutzgesetzes erlaubt ist, egal?

Das ist pure Brandstifterrhetorik. Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber dass das nicht auf Kosten unbeteiligter Dritter passieren darf.

Um Ursula von der Leyen zu zitieren: "Wer gegen Netzsperren ist, ist fuer Kinderpornographie". Das ist in etwa dasselbe Niveau.

Hier möchte ich mich herzlich bedanken für diese Ausführungen. So sehe ich das auch.
Vor allen scheint hier einigen die Menschenrechte und die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Hundehalter, also der Menschen völlig egal zu sein. Hauptsache der Schäferhund wird nicht gelistet. Was er nie wird. Egal wie oft der zubeißt. Der darf das eben!!!!!!!!!!!

Und mehr brandstiftung.

Ich bin Halter eines gelisteten Hundes, habe keinen DSH, habe WT auf mich genommen, zeitweise erhoehte Hundesteuer gezahlt (auch wenn die nichts mit der Liste zu tun haben), und bin betroffener bei den Grundrechtseinschraenkungen (LHG NRW, das Recht auf Schutz der Wohnung und freie Berufswahl wird eingeschraenkt).

Un-Fass-Bar! Geht ihr alle in dieselbe Demagogenschule?!? :sauer:

Ist die Wahrheit, gleich zu setzen mit Brandstiftung? (rot markiert)

Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?
 
Was willst du denn schon wieder mit den Schäferhunden, laß sie doch ganz einfach aus dem Spiel :sauer:

Wie deine/eure Klage aussehen soll hast du ja schon angedeutet. Auf die linke Tour Leute/Hunde heimlich filmen um Beweise zu sammeln, Pfui Teufel !
 
Was willst du denn schon wieder mit den Schäferhunden, laß sie doch ganz einfach aus dem Spiel :sauer:

Wie deine/eure Klage aussehen soll hast du ja schon angedeutet. Auf die linke Tour Leute/Hunde heimlich filmen um Beweise zu sammeln, Pfui Teufel !

Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.
Des Weiteren, ist es nicht so, dass wer nichts zu verbergen hat auch nichts
zu befürchten hat?
Oder machst du dir Sorgen, dass auf den Plätzen, doch nicht alles korrekt verläuft?
 
Was willst du denn schon wieder mit den Schäferhunden, laß sie doch ganz einfach aus dem Spiel :sauer:

Wie deine/eure Klage aussehen soll hast du ja schon angedeutet. Auf die linke Tour Leute/Hunde heimlich filmen um Beweise zu sammeln, Pfui Teufel !

Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.
Des Weiteren, ist es nicht so, dass wer nichts zu verbergen hat auch nichts
zu befürchten hat?
Oder machst du dir Sorgen, dass auf den Plätzen, doch nicht alles korrekt verläuft?

Und was hat das mit der Listenhundeproblematik zu tun ?
Missstände gibts überall, sogar;) im Tierschutz.Und wie schwer es ist ,dass mal irgendeine Verbesserung im Sinne der Tiere eintritt,davon kann man sich gerade überzeugen.(neues Tierschutzgesetz,dass sollte eigentlich im Herbst verabschiedet werden....:(rolleyes:
 
Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.

:kindergarten:

Du raffst es nicht, oder?

Das hat in etwa dasselbe Niveau, wie wenn Zuhälter-Ede dabei gefilmt wird, wie er seinen Pitbull an der Schaukel auf dem Kinderspielsplatz scharf macht, und dann nach Abschaffung ALLER Kampfhunde geschrieen wird.

Ist es so schwer zu kapieren, dass es nicht legitim ist, Mißstände (die es zweifellos geben wird) einfach auf ALLE zu übertragen?

Anscheinend.

Im Grunde machst Du nichts anderes als die, die die Listen erfunden haben.
 
tarzan07,


Vor allen scheint hier einigen die Menschenrechte und die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Hundehalter, also der Menschen völlig egal zu sein. Hauptsache der Schäferhund wird nicht gelistet. Was er nie wird. Egal wie oft der zubeißt. Der darf das eben!!!!!!!!!!!

Das ist Blödsinn!!!!!!!!!! (siehste, andere können auch die Tastatur bedienen ;))
Es geht doch um eine Aufstockung der Listen allgemein. Warum ist das nur so schwer für Dich zu verstehen???

:sauer:
watson
 
Stimmt, das trifft es auch nicht. Ich revidiere die Aussage und mache daraus:

Im Grunde machst Du genau das, was die BILD nach dem Vorfall in Hamburg dann mit den "Kampf"hunden gemacht hat.
 
@Wolf2012,

Du reißt da etwas aus dem Zusammenhang, der Autor des von dir erwähnten Briefes

Ich reiße nichts aus dem Zusammenhang. Du bist der Autor des von mir verlinkten Artikels - Punkt. Und komm jetzt nicht wieder damit, daß Du Deine eigene Identität bestreitest. Das klingt ebenso glaubhaft wie Deine Behauptung, Du würdest im Namen des Bulli-Clubs sprechen. Denn auch das machst Du nicht

Im Übrigen, wird besonders von SV-Freunden und Schutzhunedesportler/innen
seit 12 Jahren so argumentiert, dass bei gewissen Klagen gegen Rasselisten immer das
Problem besteht, dass auch noch andere Hunderassen, inbesondere der Schäferhund
gelistet werden könnten
Fakt ist, in den 12 Jahren wurde der Schäferhund in keinem Bundesland gelistet
und selbst der Schutzhundesport ist für alle Personen erlaubt.

Blödsinn!
Du hast die anderen Rassen erst in das Thema eingebracht. Die "anderen" haben darauf reagiert.
Na und, warum sollte VPG verboten werden? Bisher hast Du, außer Deiner Abneigung gegen diesen Sport, nichts vernünftiges einbringen können.

Bei uns, lieber Herr Reporter, werden sie wohl keine Unterstützung für ihr fragwürdiges Unterfangen erhalten!

Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.
Des Weiteren, ist es nicht so, dass wer nichts zu verbergen hat auch nichts
zu befürchten hat?
Oder machst du dir Sorgen, dass auf den Plätzen, doch nicht alles korrekt verläuft?

Warum eigentlich heimlich? Schaffen es Deine Kollegen nicht nachzufragen, ob das Filmen erlaubt ist?
Wie geht ihr dabei mit dem Recht am eigenen Bildmaterial um? Achja, ihr dürft so etwas ja!

@Hovi,

Im Grunde machst Du genau das, was die BILD nach dem Vorfall in Hamburg dann mit den "Kampf"hunden gemacht hat.

Was erwartest Du von diesem Mann? Er ist einer dieser Reporter und wird alles tun, was man auch deutlich sieht, um eine Story zu erhaschen.

watson
 
Was erwartest Du von diesem Mann? Er ist einer dieser Reporter und wird alles tun, was man auch deutlich sieht, um eine Story zu erhaschen.

watson

Dachte ich mir doch sowas. Das ist doch die typische Vorgehensweise dieser manipulativen Demagogen. :sauer:

Da frage ich mich ernsthaft, ob es nicht gescheiter wäre, diesen Typen auszuhungern, statt ihm hier immer wieder Futter zu liefern.
 
Selektives Lesen, obwohl Du den Satz extra rot markiert hast? Ich helf' Dir mal mit Fettdruck:

Wolf2012 schrieb:
tarzan schrieb:
Sind dir die Tausende Listenhunde, die in ganz Deutschland wegen nicht bestandenen Wesenstest getötet werden, obwohl es so direkt und unverblümt gar nicht wegen des Tierschutzgesetzes erlaubt ist, egal?

Ist die Wahrheit, gleich zu setzen mit Brandstiftung? (rot markiert)

Ist der Vorwurf an uns, dass uns getoetete Hunde egal sind, etwas anderes als Brandstifter-Rhetorik?

Nein, die Hunde sind mir genausowenig egal, wie die DSH oder andere, die mit Deiner Strategie auf der Strecke bleiben. Ein strategischer Ausbau der Rasselisten, um diese ad-absurdum zu fuehren, ist pures Spiel mit dem Feuer. Es ist voellig egal, ob Ihr noch so vehement behauptet, "Der DSH wird nie gelistet". Die Forderung durch die ersten Politiker steht im Raum. Die Pressefatzken, die uns damals die jetzigen Listen eingebrockt haben, spielen jetzt das "steter Tropfen Spiel", und DU bist ein Teil dessen.
 
Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.
Des Weiteren, ist es nicht so, dass wer nichts zu verbergen hat auch nichts
zu befürchten hat?
Oder machst du dir Sorgen, dass auf den Plätzen, doch nicht alles korrekt verläuft?
Warum eigentlich heimlich? Schaffen es Deine Kollegen nicht nachzufragen, ob das Filmen erlaubt ist?
Wie geht ihr dabei mit dem Recht am eigenen Bildmaterial um? Achja, ihr dürft so etwas ja!

Mein Angebot steht noch Wölfchen :hallo:
 
@Wolf2012,

Du reißt da etwas aus dem Zusammenhang, der Autor des von dir erwähnten Briefes

Ich reiße nichts aus dem Zusammenhang. Du bist der Autor des von mir verlinkten Artikels - Punkt. Und komm jetzt nicht wieder damit, daß Du Deine eigene Identität bestreitest. Das klingt ebenso glaubhaft wie Deine Behauptung, Du würdest im Namen des Bulli-Clubs sprechen. Denn auch das machst Du nicht

Im Übrigen, wird besonders von SV-Freunden und Schutzhunedesportler/innen
seit 12 Jahren so argumentiert, dass bei gewissen Klagen gegen Rasselisten immer das
Problem besteht, dass auch noch andere Hunderassen, inbesondere der Schäferhund
gelistet werden könnten
Fakt ist, in den 12 Jahren wurde der Schäferhund in keinem Bundesland gelistet
und selbst der Schutzhundesport ist für alle Personen erlaubt.

Blödsinn!
Du hast die anderen Rassen erst in das Thema eingebracht. Die "anderen" haben darauf reagiert.
Na und, warum sollte VPG verboten werden? Bisher hast Du, außer Deiner Abneigung gegen diesen Sport, nichts vernünftiges einbringen können.

Bei uns, lieber Herr Reporter, werden sie wohl keine Unterstützung für ihr fragwürdiges Unterfangen erhalten!

Bitte bei den Tatsachen bleiben, es wurde lediglich erwähnt, dass Informationen nach
ein Filmteam den Schutzhundesport heimlich filmen möchte.
Des Weiteren, ist es nicht so, dass wer nichts zu verbergen hat auch nichts
zu befürchten hat?
Oder machst du dir Sorgen, dass auf den Plätzen, doch nicht alles korrekt verläuft?

Warum eigentlich heimlich? Schaffen es Deine Kollegen nicht nachzufragen, ob das Filmen erlaubt ist?
Wie geht ihr dabei mit dem Recht am eigenen Bildmaterial um? Achja, ihr dürft so etwas ja!

@Hovi,

Im Grunde machst Du genau das, was die BILD nach dem Vorfall in Hamburg dann mit den "Kampf"hunden gemacht hat.

Was erwartest Du von diesem Mann? Er ist einer dieser Reporter und wird alles tun, was man auch deutlich sieht, um eine Story zu erhaschen.

watson

Ist Verleugnung eigentlich strafbar?
Denn beantworte du mir doch bitte folgende Frage:
Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?
 
Wir gehen von unterschiedlichen Auffassungen aus, was die Grundrechte der Bürger in Deutschland angeht und hier werden meiner Einschätzung nach auch die Gewalt- bzw. Machtverhältnisse in Deutschland verkehrt dargestellt. Auch davon, ob der Bürger oder der Staat verpflichtet ist, etwas nachweisen zu müssen, um Rechte zu beschneiden, oder Rechte wahren zu können, haben wir unterschiedliche Auffassungen.

Die Grundrechte sollen den einzelnen Bürger sozusagen vor staatlichen Handlungen schützen und dabei ist nicht davon die Rede, dass der Staat dem Bürger Rechte einräumt, sondern diese dem einzelnen Bürger durch das Grundgesetz zustehen. Im Fall der Hundehaltung hat der Bürger das Recht einen Hund zu halten, solange gegen die Haltung keine guten Gründe sprechen. Es ist nicht einmal so, dass der Bürger den Staat um Erlaubnis bitten muss, wenn es um die Wahrnehmung seiner Rechte geht, also wenn er Hunde halten will. Dies gilt natürlich erst recht, wenn es um den Schutz der Wohnung, oder um Freiheitsrechte geht. Diese Rechte stehen sozusagen über dem Staat.

Im Gegenteil ist es so, dass der Staat Beschränkungen und Eingriffe in die Grundrechte der Bürger nur bei Vorliegen eines sehr guten Grundes vornehmen darf. Er muss erklären, warum ich keinen Hund halten darf. Erst recht muss er erklären, warum jemand meine Wohnung betreten darf.

Es ist deshalb auch keineswegs so, dass Sokahalter oder DSH Halter in der Pflicht sind, zu beweisen, dass ihre Hunde keine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen, sondern im Gegenteil hat der Staat zu begründen, weshalb Bürger ihrer Grundrechte enthoben werden, nur weil sie Hunde bestimmter Rassen halten.

Dass die Rasselisten bisher noch nicht gefallen sind, hat deshalb auch nur indirekt damit zutun, dass Sokahalter nicht beweisen konnten, dass ihre Hunde ungefährlich sind, sondern hat vielemehr den Grund, dass es der Staat bisher verstanden hat, die Notwendigkeit seiner Maßnahmen zu rechtfertigen bzw. weiterhin aufrecht zu erhalten, obwohl dadurch Grundrechte verletzt werden und ihm Beweise und gute Erklärungen fehlen.

Allerdings ist dem Bundesverfassungsgericht die Bedeutung bewusst, die sich durch die LHV für die Rechte der Bürger ergeben und daher fordert das Bundesverfassungsgericht Beweise bzw. wurde gefordert, dass die Länder den Beweis für die Gefährlichkeit bestimmter Rassen antreten bzw. die Notwendigkeit ihrer LHV belegen und überprüfen.

Bisher war es so, dass trotz Expertengutachten und wissenschaftlicher Studien eine Gefährlichkeit bestimmter Rassen nicht widerlegt werden konnte und andere Argumente, wie zum Beispiel wissenschaftliche Studien oder Expertenmeinungen nicht ausreichten, um den Verdacht einer Gefährlichkeit damit entkräften zu können.

Das Eis, auf dem sich die Regierungen bewegen wird aber immer dünner, weil sich der Verdacht bzw. diese Vermutung sich nicht beweisen lässt und die Gegenseite im Gegenteil aufgerüstet hat.

Es wird daher in den nächsten Jahren mit Spannung zu beobachten sein, wie die Regierungen weiterhin aufgrund immer schwächer werdender Argumente Grundrechte ihrer Bürger beschränken will, oder wie sie darauf reagieren werden, dass ihnen die bisherigen Argumente ausgehen.

Wenn man sich vor allen Dingen Grünenpolitiker in letzter Zeit anhört, könnte man fast meinen, dass die Lösung dieses Problems der Rundumschlag ist. Wenn man sich die Forderungen des Kinderschutzbundes anschaut, die von den Grünen oft als Argument genannt werden, kann man sich vorstellen, was das Ziel sein soll.


Regelungen wie in Niedersachsen werden scharf kritisiert und neue Reglementierungen für große Hunde als ein erster Schritt in die Richtige Richtung gewertet, die noch nicht weit genug führen.
 
@Wolf2012



Ist Verleugnung eigentlich strafbar?
Denn beantworte du mir doch bitte folgende Frage:
Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?

Das heißt Verleumdung ;)

Und ja, das ist strafbar, wenn es bewiesen werden kann.
Mach Dich nicht noch lächerlicher ;)

Du drehst Dich schon wieder im Kreis. Warum glaubst Du eigentlich, daß in einem Forum für sog. Listenhunde nur langsam denkende Menschen verkehren;) Das ist hier nicht der Fall :D

Du hast den Brief verfaßt, oder war es Dein imaginärer Kumpel?

:D
watson
 
@Wolf2012



Ist Verleugnung eigentlich strafbar?
Denn beantworte du mir doch bitte folgende Frage:
Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?
Das heißt Verleumdung ;)

Und ja, das ist strafbar, wenn es bewiesen werden kann.
Mach Dich nicht noch lächerlicher ;)

Du drehst Dich schon wieder im Kreis. Warum glaubst Du eigentlich, daß in einem Forum für sog. Listenhunde nur langsam denkende Menschen verkehren;) Das ist hier nicht der Fall :D

Du hast den Brief verfaßt, oder war es Dein imaginärer Kumpel?

:D
watson

:verwirrt:

Ich glaube schon, dass er Verleugnung und nicht Verleumdung meint.
 
@Wolf2012,

ich muß mich bei Dir entschuldigen. Du willst also nicht nur den Retriever, den DSH sondern auch den Weimeraner evtl. auflisten lassen.
Hatte ich glatt übersehen:

"Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken." müßte der Bullterrier/Mix von der Liste der unwiederlegbar gefährlichen Hunde gestrichen werden oder der Weimaraner/Mix der Liste zugefügt werden. "

(nachzulesen bei scharf-links.de)

"Dass an den Beißvorfällen ein auffallend großer Anteil von Gebrauchshunden, wie der Schäferhund und Co. beteiligt sind, scheint den Gesetzgeber in Hamburg nicht zu interessieren.
Solange es Privatpersonen unter dem Deckmantel des Hundesports, bzw. der Gebrauchshundeprüfung erlaubt ist, mit Hunden einen Schutzdienst zu absolvieren, ist das unverantwortliche Handeln der Gesetzgeber in Hamburg nicht verwunderlich. Sind abgerichtete Schäferhunde und Co. keine Waffen?"



"Verbot von Leistungszuchten speziell bei Schäferhunden!"



Es wäre auch mal schön für die Augen und den Intellekt, wenn nicht ein einziger Brief immer wieder kopiert und seit Jahren verstreut werden würde (natürlich mit geringen Abweichungen, die Hunderassen wechseln halt, kommt ja auch auf den geneigten Leser an) ;)

watson
 
Allerdings ist dem Bundesverfassungsgericht die Bedeutung bewusst, die sich durch die LHV für die Rechte der Bürger ergeben und daher fordert das Bundesverfassungsgericht Beweise bzw. wurde gefordert, dass die Länder den Beweis für die Gefährlichkeit bestimmter Rassen antreten bzw. die Notwendigkeit ihrer LHV belegen und überprüfen.

Tun sie doch, sie belegen mit ihren Beissstatistiken wie toll das Gesetz funktioniert, und das gewisse Hunderassen gar nicht mehr auffällig werden weil es die Gesetze gibt! Ausserdem geht die Population entsprechend zurück, also alles super gemacht!

So oder so ähnlich wird die Antwort sein, vor Gericht sowie in der politik!
Vielleicht schafft es der Bulli weil alle gemeldeten Hunde MK-Befreiung haben, dann kann er evtl auf die Liste 3 kommen... ein Welterfolg ist das nicht, da weit weniger Bullies in den Heimen sitzen. Staffies sind doch die, die am meisten betroffen sind, Staffies und Pit-artige Hunde! Was will man für die tun?
 
Ich lass es für dich im zusammenhang da du anscheinend besser lesen kannst wenn alles 100 mal zitiert wird! Ob du den zusammenhang verstehen kannst bezweifel ich, aber ich versuche es dir ganz einfach zu erklären:
Klage=Überprüfung der Beissstatistik im Verhältnis zur Population (auch wenn Procten das nicht passt) = der Bulli kommt runter = Rassen in gleicher Population mit Beissvorfällen kommen auf die Liste!!! = finde ich und viele andere nicht in Ordnung das andere Rassen leiden sollen damit der Bulli runter kommt!

Jap ist Mist, ich finds auch blöd, so ist es aber nunmal! Und wer glaubt das der Bulli ersatzlos gestrichen wird der glaubt auch an den Weltuntergang, oder den weihnachtsmann oder den Osterhasen! Manchmal muss man sich auch realistisch überlegen was man erreichen kann ohne das man andere dafür in den Dreck ziehen muss, und wenn du das geschafft hast, etwas zu finden womit nicht andere bestraft werden, dann komm wieder und du wirst eine menge Mitstreiter finden!

Im Klartext, meinst Du bei Klagen gegen Rasselisten sollte man das Bundesverfassunsgerichtsurteil außer acht lassen und so erfolgreiche Klagen unmöglich machen. Also gar nicht Klagen und alles schön beim alten lassen!?!



Das ist pure Brandstifterrhetorik. Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber dass das nicht auf Kosten unbeteiligter Dritter passieren darf.

Um Ursula von der Leyen zu zitieren: "Wer gegen Netzsperren ist, ist fuer Kinderpornographie". Das ist in etwa dasselbe Niveau.

Hier möchte ich mich herzlich bedanken für diese Ausführungen. So sehe ich das auch.
Vor allen scheint hier einigen die Menschenrechte und die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Hundehalter, also der Menschen völlig egal zu sein. Hauptsache der Schäferhund wird nicht gelistet. Was er nie wird. Egal wie oft der zubeißt. Der darf das eben!!!!!!!!!!!

Und mehr brandstiftung.

Ich bin Halter eines gelisteten Hundes, habe keinen DSH, habe WT auf mich genommen, zeitweise erhoehte Hundesteuer gezahlt (auch wenn die nichts mit der Liste zu tun haben), und bin betroffener bei den Grundrechtseinschraenkungen (LHG NRW, das Recht auf Schutz der Wohnung und freie Berufswahl wird eingeschraenkt).

Un-Fass-Bar! Geht ihr alle in dieselbe Demagogenschule?!? :sauer:

Ist die Wahrheit, gleich zu setzen mit Brandstiftung? (rot markiert)

Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?

Selektives Lesen, obwohl Du den Satz extra rot markiert hast? Ich helf' Dir mal mit Fettdruck:

Wolf2012 schrieb:
tarzan schrieb:
Sind dir die Tausende Listenhunde, die in ganz Deutschland wegen nicht bestandenen Wesenstest getötet werden, obwohl es so direkt und unverblümt gar nicht wegen des Tierschutzgesetzes erlaubt ist, egal?

Ist die Wahrheit, gleich zu setzen mit Brandstiftung? (rot markiert)

Ist der Vorwurf an uns, dass uns getoetete Hunde egal sind, etwas anderes als Brandstifter-Rhetorik?

Nein, die Hunde sind mir genausowenig egal, wie die DSH oder andere, die mit Deiner Strategie auf der Strecke bleiben. Ein strategischer Ausbau der Rasselisten, um diese ad-absurdum zu fuehren, ist pures Spiel mit dem Feuer. Es ist voellig egal, ob Ihr noch so vehement behauptet, "Der DSH wird nie gelistet". Die Forderung durch die ersten Politiker steht im Raum. Die Pressefatzken, die uns damals die jetzigen Listen eingebrockt haben, spielen jetzt das "steter Tropfen Spiel", und DU bist ein Teil dessen.

Leider hast du mir die weitere Frage nicht beantwortet:

Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?
__________________
 
@Wolf2012

Leider hast du mir die weitere Frage nicht beantwortet:

Hier wurde hinreichend erklaert, dass die Liste weg muss, aber wie bitte soll dass ohne Klagen funktionieren?
Oder hast du eine Klageform, die das Einbeziehen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
überflüssig macht?
Wenn nicht, heißt das im Umkehrschluss, alles so lassen wie es ist und dementsprechend auch die Rasselisten, oder?

Dauernde Wiederholungen, ähnlich wie in Deinen "Artikeln" bringen Dich hier nicht weiter ;)

watson
 
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