Ich muss den Thread nochmals aufleben lassen.
Was für Auflagen stehen in eurem NZ?
Ist es rechtens dass -" eine Schutzhundausbildung, auch in hundesportlicher Sicht, sowie Jagdhundeausbildung untersagt ist"?
Nein, gerade in Bayern wurde durch Sachverständige bestätigt, dass eine Schutzhundeausbildung im Sinne von VPG nicht aggressionsfördernd ist (vgl. Vollzugsbekanntmachungen zu Art. 37a LStVG). Die Jagdhundeausbildung kommt für solche Rassen ohnehin kaum in Frage, aber auch die Auflage ist nicht haltbar.
-"eine Person grundsätzlich immer nur einen Hund an der Leine führen soll"?
Auch das ist nicht haltbar, die Gefährlichkeit wurde durch das NZ widerlegt. Diese Auflage ist nicht mal für Kat1 vorgesehen, hier wurde fleißig in anderen BL abgekupfert.
-"dass wenn mehrere Personen mit Hunden zusammen ausgehen, darauf zu achten ist, dass dort, wo das Freilaufen der Hunde erlaubt ist, immer nur ein Hund von der Leine gelassen werden soll (um die Rudelproblematik kontrollieren zu können)"
Ebenfalls nicht haltbar - wenn der andere Gassigänger seine beiden auflagenfreien Hunde ableint, würdest Du gegen Deine Auflagen verstoßen, obwohl Du nichts getan hast und auch keinen Einfluss auf die anderen Hunde hast. Also völliger Blödsinn.
Nicht dass es mich juckt, aber habt ihr auch solche Auflagen?