Einbrecher kommt aufs Grundstück - Fragen

Die Widerlegung würde mich auch interessieren...

Eine solche gibt es nicht, da Petes Darstellungen nun mal Fakt sind.

Wir müssen "wellblechdach" ja nicht zwingend dazu provozieren, sich völlig zum Affen zu machen;)

menno jetzt habt ihr mich durchschaut...




naja da gibts ne ganz einfache gelegenheit das zu wiederlegen,man beleidgt die leute mal nicht im inet sondern macht das mal von gesicht zu gesicht.
da kann mann dan sehen wie das schmerzensgeld funktioniert.:lol::lol:
 
Wegen Nichtbeachtung des vor dem Hund warnenden Schildes muss sich die Klägerin daher ein nicht unerhebliches Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) am Zustandekommen ihrer Bissverletzungen anrechnen lassen. Ohne weiteres wäre es ihr möglich gewesen, den Wohnungsschlüssel in einen neben dem Hoftürchen in einen Betonpfosten eingebrachten Briefkastenschlitz zu werfen oder, wenn sie dies nicht verantworten zu können glaubte, wieder mitzunehmen.



Es gibt auch mindestens ein Urteil, wo jemand das Grundstück trotz Hundegebells betreten hat und, will nichts falsches schreiben, zumindest eine Teilschuld bekam.

Vielleicht finde ich es wieder!?
 
Aber auch dies!

Der Hundehalter hat zu verhindern, dass Tiere ins Freie gelangen und Menschen verletzten können. Im vorliegenden Fall sei es also nicht ausreichend gewesen, dass die Tiere im Haus waren und Warnschilder auf die Hundehaltung hinwiesen.
(BGH Karlsruhe, Az. VI ZR 238/04)

 
..................
Es gibt auch mindestens ein Urteil, wo jemand das Grundstück trotz Hundegebells betreten hat und, will nichts falsches schreiben, zumindest eine Teilschuld bekam.

Vielleicht finde ich es wieder!?

Befindest sich auch hier, unter "Handeln auf eigene Gefahr"!



Unsere Hunde bellen, wenn sich jemand dem Haus nähert.
Wenn dann einer einbricht - selber Schuld!
 
Zumeist sind das Banden, die vorher die Häuser auskundschaften.
Häuser mit HUnden werden im Allgemeinen gemieden.
Mein Mann baut Alarmanlagen, ich kenne in all den Jahren nur einen Fall wo trotz Hund eingebrochen wurde. Da hat man dem HUnd Wurst mit einem Beruhigungsmittel gegeben und die Bude ausgeräumt.Ansonsten ist die rechtliche Lage für HUndehalter eher schwierig, deswegen können wir von Alarmanlagen auch gut leben:D

Kennt dein Mann uns???????

Also, soweit ich weiß, hängt das echt vom Polizisten und vom Richter ab: Mit sind Fälle bekannt, wo der Richter zum Einbrecher gesagt hat: selber schuld und ie Klage abgewiesen hat, genauso sind mir Fälle bekannt, wo der Richter dem Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen hat.

Bei uns wurde trotz Kangal und Alarmanalge eingebrochen... wenn ich noch mal einen auf unserem Grundstück erwische, brauche ich wahrscheinlich keine Polizei mehr- vielleicht einen guten Rechtsanwalt. Um bei uns einzudringen, muss man über den Zaun klettern, Tor lässt sich nur mit Schlüssel öffnen- aller 10 m hängt am Zaun ein Warnschild!

Unser Einbrecher wurde bis heute nicht gefasst.... der hat Glück!
 
............... genauso sind mir Fälle bekannt, wo der Richter dem Einbrecher ein Schmerzensgeld zugesprochen hat...............

Ich habe mir jetzt mehrfach ´nen Wolf gesucht, aber noch kein Urteil dieser Art gefunden.
Kann mir vielleicht mal jemand sagen, bei welchem Gericht das gewesen sein soll und mir das entsprechende Aktenzeichen nennen?
 
.....
Ich habe mir jetzt mehrfach ´nen Wolf gesucht, aber noch kein Urteil dieser Art gefunden.
Kann mir vielleicht mal jemand sagen, bei welchem Gericht das gewesen sein soll und mir das entsprechende Aktenzeichen nennen?

grins.....da hätte ich auch mal gerne eins.

pete
 
Bei uns wurde trotz Kangal und Alarmanalge eingebrochen... wenn ich noch mal einen auf unserem Grundstück erwische, brauche ich wahrscheinlich keine Polizei mehr- vielleicht einen guten Rechtsanwalt. Um bei uns einzudringen, muss man über den Zaun klettern, Tor lässt sich nur mit Schlüssel öffnen- aller 10 m hängt am Zaun ein Warnschild!

Unser Einbrecher wurde bis heute nicht gefasst.... der hat Glück!
Bei der Zucht kein Wunder ;)
Ich habe bei allen diesen Hunden, die ich bislang live erlebte, keinerlei Schutztrieb feststellen können.
 
Meine Nichte hat ne Akbash-Hündin, da sollte besser keiner versuchen ins Haus zu gelangen....die ist wachsam ohne Ende. Da darf selbst ich nicht rein...
Bekannte hatte einen Kangal, da wäre es auch nicht klug gewesen, einzubrechen. Kommt halt immer auf den Hund an.
 
ein trauriger fall von dem ich weiss:

grundstück sehr groß am waldrand. haus sieht alt bis unbewohnt aus, eher wie ehemaliges industriehaus. garten kaum zu pflegen- wegen wald nähe -größe und fahrradweg führt vorbei( viele :sauer:menschen koten den garten - hinter den prächtigen alten gehölzen - voll), wer soo oft in der sch.. stand hat motivations-probleme. warnschilder mit abbilder der hunde sind überall platziert. - um drei uhr nachts stellt hund maskierten einbrecher und beißt in notwehr - weil mann mit brechstange auf hund los ist. vorher schon tor oder zaun - gewaltsam geöffnet hat. der einbrecher macht keine anzeige,- fall geht aber automatisch ans ordnungsamt. kreisveterinäramtstierärztin kommt ohne anmeldung vorbei- und ohne ahnung: bescheinigt laut bellenden hund - der zurückweicht( wie es die gute hundeschulung der beiden ausgebildeten hunde vorschreibt) - als "angstbeißer" = er hat noch nie gebissen und 2. hund der in notwehr bebissen hat "als bösartig!"
leider sollte nochmals ein (wohl gehirnamputierter) einbrecher vorbei kommen- nachts um 3 uhr:heul:. geärgerte waldspaziergängern (besonders mit hunden:(,- wurden angebellt)- haben sich beim ordnungsamt beschwert und hund 2 ist ausgebüxt und hat zeitungsjunge( der unter zeugen 2 jahre lang, einmal die woche hund hinterm zaun mit zeitung geschlagen hat) am hosenbein gebeutelt( faktisch ohne hautberühung)und ohne risse im stoff.
= beide hunde wurden vom ordnungsamt sichergestellt. :heul:
= warum : Direkt beim ersten vorfall, hätte man mit anwalt gegen die amtstierärztin angehen müssen! bei der häufungen der "vorfälle",- konnte der beste anwalt nichts mehr machen.
die einbrecher selber hatten nie eine anzeige aufgegeben. die sache ist mit der willkür des ortnungsamtes entschieden. hundeschule,- ausbilder nebst hundeausbildungsnachweis,- wesenstest und zeugenaussagen, trugen nicht dazu bei die hunde in ihrem rechtmäsigen zuhause verbleiben zu lassen.
(eine traurige ware geschichte, in der ich noch dieses jahr zu vermitteln versucht habe)


Also: wenn eine sache passiert ist- sofort reagieren und anfechten, mein tipp :verwirrt:
 
Also ich kann nur das sagen was unsere Anwältin und ein guter bekannter der Polizist ist unabhängig voneinander zu uns gesagt haben. (die beiden kennen sich noch nicht einmal)

Wenn eingebrochen wird trotz eindeutigem Warnhinweis das sich in diesem Haus ein Hund befindet und auf diesem Warnschild dann auch noch eindeutig darauf hingewisen wird das das betreten dieses Grundstückes / Hauses auf eigene gefahr hin zu verantworten ist, wird eigentlich immer für den HuHa gesprochen.
Zumindest unserer Anwältin ist bis jetzt noch kein Gerichturteil bekannt wo für den "Einbrecher" gesprochen wurde.

Diese Jahr im Sommer hat auch irgentwer bei uns versucht einzubrechen, was unsere beiden auch ganz klar gemeldet haben und ich den Typ sogar habe weg laufen sehen.
Und der kann wirklich froh sein das er abgehauen ist.
Zumindest der dicke hätte Hackfleisch aus dem gemacht, so granntig hatte ich ihn vorher und nachher noch nie erlebt. :uhh:
 
Bei uns wurde trotz Kangal und Alarmanalge eingebrochen... wenn ich noch mal einen auf unserem Grundstück erwische, brauche ich wahrscheinlich keine Polizei mehr- vielleicht einen guten Rechtsanwalt. Um bei uns einzudringen, muss man über den Zaun klettern, Tor lässt sich nur mit Schlüssel öffnen- aller 10 m hängt am Zaun ein Warnschild!

Unser Einbrecher wurde bis heute nicht gefasst.... der hat Glück!
Bei der Zucht kein Wunder ;)
Ich habe bei allen diesen Hunden, die ich bislang live erlebte, keinerlei Schutztrieb feststellen können.

Du hast ja recht.....:hallo:
Wir haben nachgerüstet, technisch und hundetechnisch!!!
 
Wir haben auch an beiden Eingängen Warnschilder hängen.
Bei unseren unmittelbaren Nachbarn wurde mal versucht einzubrechen,
Thysson bemerkte es wohl und ist raus, den Zaun knurrend und bellend entlang,
da lief dann jemand mit einer dunklen Jacke und Mütze weg:)
Ich konnte nur sagen das er ziehmlich kräftig und groß war,denn bis ich unten war sah ich den nur noch durch den Hof laufen.
 
einbrecher ist man erst, wenn man einbricht. wer durch den garten läuft will vielleicht mal ein einbrecher werden. das ist ein großer unterschied. nur am rande.

pete
 
wenn das Gartentor (2 m hoch) verriegelt ist, ist es dann Einbruch, wenn einer auf dem Grundstück läuft?
 
Ich glaube, mein Hund würde den feinen Unterschied nicht sicher erkennen :uhh:
 
einbrecher ist man erst, wenn man einbricht. wer durch den garten läuft will vielleicht mal ein einbrecher werden. das ist ein großer unterschied. nur am rande.

pete


Richtig...
Fällt das nicht aber unter hausfriedensbruch?
Also wenn das Grundstück ein eingezäuntes Privatgrundstück ist? (Nur mal so interessehalber!
 
wenn das Gartentor (2 m hoch) verriegelt ist, ist es dann Einbruch, wenn einer auf dem Grundstück läuft?


nun, ich habe die definition des einbruches nicht sicher parat aber ich entsinne mich daran, dass es das eindringen in ein zum bewohnen von menschen gedachtes gebäude ist, wobei dies unter aufwendung von gewalt (bruch) oder eines widerrechtlich genutzten schlüssels erfolgt.
garten ist kein haus.

Ich glaube, mein Hund würde den feinen Unterschied nicht sicher erkennen :uhh:
genau, und weil die wenigsten hunde diese unterscheidung erkennen würden, fällt es schwer, diese als zur notwehr eingesetzte mittel zu betrachten. notwehr setzt zwingend einen notwehrwillen voraus.

einbrecher ist man erst, wenn man einbricht. wer durch den garten läuft will vielleicht mal ein einbrecher werden. das ist ein großer unterschied. nur am rande.

pete


Richtig...
Fällt das nicht aber unter hausfriedensbruch?
Also wenn das Grundstück ein eingezäuntes Privatgrundstück ist? (Nur mal so interessehalber!
hausfriedensbruch kann es sein, aber dieser führt ja nicht zwingend zu einer bedrohlichkeitssituation, welche eine unvermittelte gewaltanwendung rechtfertigt. und da der hund die ausübung seines unmittelbaren zwangens wahrscheinlich nicht vorher mehrsprachig ankündigt, scheint hier die verhältnismäßigkeit der mittel zweifelhaft.


zerlegt hundei den eindringling und man stellt anschließend fest, dass dieser ein stadtbekannter vergewaltiger ist oder seinen unterhalt als räuber verdingt, so wird kein gericht eine verurteilung, sei es zivilrechtlich oder strafrechtlich, vornehmen.
sollte es aber der betrunkene nachbarvon nebenan sein, dann wird es eng. für hund und halter, gleich wie viele und wie große schilder ich habe.

pete
 
Ich glaube, mein Hund würde den feinen Unterschied nicht sicher erkennen :uhh:
genau, und weil die wenigsten hunde diese unterscheidung erkennen würden, fällt es schwer, diese als zur notwehr eingesetzte mittel zu betrachten. notwehr setzt zwingend einen notwehrwillen voraus.
Dann müßte man aber so konsequent sein und Wachhunde generell verbieten, denn anders ist's nicht logisch. Oder vorschreiben, sein Grundstück wie Port Knox zu sichern, damit sich kein nichteinbrechenwollender Einbrecher versehentlich über einen 1,80 m - Zaun quält.
 
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