Das habe ich mich auch gefragt
also wenn ich das richtig mitbekomen habe ist hier ein vergleich geschlossen wurden, in dem die halterin die schuldanerkennt und 3000 euro an die geschädigten zahlt.
der vergleich zieht keine
strafrechtlchen folgen nach sich, also das ist kein urteil,de halterin zählt jetzt nicht als vorbestraft.
die bis zu 30000 euro sind die kosten die die geschädigten durch die verletzungen des jungen zu tragen hatten.
also arbeitsausfall, medikamente,krankenhauskosten,anschafungen die dadurch gemachtwerden mussten,hat alles nichts mit schmerzensgeld zu tun und muss eben erst durch
zivile instanzen geführt werden.
kann durschaus ein sehr langer weg werden in deutschland.