Ted
15 Jahre Mitglied
Das politische Urteil in Berlin
Leider liegt mir nur die Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofes vom 12.07.2001 vor.
Was ist geschehen?
Eine Verfassungsklage wurde einfach vom Tisch gewischt, indem sie zurückgewiesen wurde.
Im ersten Verhandlungstermin gab es (berechtigte) Hoffnung, daß das Gericht den klaren und deutlichen, engagiert vorgetragenen Argumenten der Verteidigung - vertreten durch Frau Löwe - folgen würde. Besonders die teilweise herablassende Art und Weise und die inhaltlich nachweisbar falsche Argumentation der Beklagten mußte zu dem Schluß führen, daß die Richter gar nicht anders entscheiden können als zu Gunsten der Kläger. Zumal das Gericht ausdrücklich die Wichtigkeit der Entscheidung in Schleswig - Holstein hervorhob.
Und jetzt DAS!
In den 14 Tagen zwischen der ersten Verhandlung und der Urteilsverkündung hat offensichtlich ein Meinungsumschwung stattgefunden.
Was ist geschehen?
Das bzw. was sich tatsächlich in einer solchen Situation hinter den Kulissen abspielt ist leider nicht beweisbar. Es gibt darüber nur Vermutungen. Daß die Parteizugehörigkeit des einen oder anderen Richters eine Rolle gespielt hat glaube ich nicht; daß "freundschaftliche" Telefonate mit den Richtern stattgefunden haben: diese Spekulationen mögen zwar stimmen - aber weshalb sollte das geschehen sein?
Was wäre geschehen, wenn festgestellt worden wäre, die LHVO ist verfassungswidrig?
Das wäre Munition im Wahlkampf, der zur Zeit in Berlin läuft!!
Die Regierungsparteien kämen in den Ruch Verfassungsfeinde zu sein, weil ihnen dieses Argument der Verfassungsfeindlichkeit der LHVO seit einem Jahr auf den Tisch gelegt worden - auf allen Demos, die in Berlin stattgefunden haben! Dieses Argument wurde von ihnen ignoriert. Dieser Ruch konnte nicht zugelassen werden, zumal dann bestimmte andere Parteien einen Stimmenzuwachs zu verzeichnen hätten: Die FDP und die PDS. Bei den Grünen kann man wohl davon ausgehen, daß sie abgewirtschaftet haben.
Insofern ist dieses Urteil weniger gegen die Hunde gerichtet.
Es muß endlich erkannt werden, daß es den Politikern nicht um die Hunde geht! (Frau Schoettler, nachdem ihr 8 Experten bei einer Anhörung die LHVO um die Ohren gehauen haben: "Es interessiert mich nicht, was die sagen. Ich mache, was ich will!")
Jeder, der noch auf die Hundeargumentation reinfällt, leistet der Zielsetzung der Politiker (Etablierung der Berliner Republik) aktiv Vorschub!
Also:
Es ist ein politisches Urteil!
Darüber müssen wir (nicht nur in Berlin!!!) uns bei aller Betroffenheit wegen der Auswirkungen auf die Hunde im klaren sein! Es geht bei den LHVOs und allen möglichen anderen Gesetzen und VOs schon lange nicht mehr um die Hunde!
Aber weiter zum Urteil.
Was steckt noch dahinter?
Im Herbst findet die Landesinnenministerkonferenz statt. Was soll da geschehen?
Geplant ist die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, der dann gleichlautend für alle 16 Bundesländer gelten soll. Dieser Gesetzentwurf - soweit die Informationen durchgesickert sind - sieht vor:
* Leinenzwang für alle Hunde, unabhängig von der Rasse,
* evtl einen Hundeführerschein für alle Hunde die unter die 20/40 - Regelung fallen
und
* Streichung der Rasselisten - bis auf unsere 4 Terrier.
Was würde das bedeuten?
Leinenzwang für alle Hunde:
Durch fehlende Auslaufgebiete steigt das aggessive Verhalten der Hunde aller Größen. Es kommt vermehrt zu Zwischenfällen. Die Einziehungs- und Tötungsvorschriften in dem Gesetz gelten dann ganz ausdrücklich für alle Hunde.
Weiter:
Hundeführerschein:
Wer ihn nicht besteht (Hund mit vorgesehenem Wesenstest) oder Halter (Sachkundeprüfung) wird seinen Hund los.
Das "Problem" der 4 Terrier löst sich sowieso biologisch (so der Tagesspiegel)
Nach den Urteilen von SH und Niedersachsen mußte unbedingt ein politisches Signal gesetzt werden, das den Weg für das Vorhaben der Landesinnenminister ebnet. Jetzt hat ein Verfassungsgericht (!) den offenen Verfassungsbruch legalisiert. Damit ist der Weg für die Innenminister frei. Sie können sich jetzt auf dieses (neue!) Urteil berufen und sich somit den Anschein einer legalen und verfassungsmäßigen Handlung geben.
Jeder, der dagegen - zumindest aus Berlin - opponiert wird auf dieses Urteil verwiesen und vor allen Dingen kommt der Kritiker dann in die Situation, nicht nur Urteilsschelte zu machen sondern: er ist dann (wenn es expansiv definiert wird) Verfassungsfeind!!
Auf diese Art und Weise wird ganz "legal" unsere Demokratie eingeschränkt - viele meinen inzwischen beseitigt!
Auch die Tierschutzhundeverordnung, die am 01.09.2001 in Kraft tritt und ebenfalls die 4 Terrier in einem besonderen Paragraphen nennt und ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken rechtfertigt ist mit diesem Urteil abgesegnet!
Darum geht es bei dem berliner Urteil!
Diese Zusammenhänge müssen wir uns vor Augen halten!
Deshalb:
Wir müssen uns politisch zusammenfinden, sonst ist der Kampf um unsere Hunde von vornherein auf Dauer verloren!
Tierschutz ja - aber nie ohne diese politische Basis! Wer diese nicht als Grundlage hat rettet die Hunde lediglich momentan, nicht aber grundsätzlich (weil sie durch geltendes Recht trotzdem massenweise ausgerottet werden).
Wir müssen kämpfen inzwischen vorrangig um unsere demokratischen Rechte kämpfen, damit wir unsere Hunde retten können!
Wenn die Hunde beseitigt sind geht es vielleicht um die Arbeitslosen, um die Sozialhilfeempfänger? ("Solch ein Gesindel wie Sie es sind wollen wir hier in Deutschland nicht mehr sehen!" CDU - Bundestagsfraktionsvorsitzender Merz)
So sehe ich das für unsere Hunde und unsere Demokratie im wahrsten Sinn des Wortes vernichtende Urteil von Berlin!
Ted
Dobermann3
Leider liegt mir nur die Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofes vom 12.07.2001 vor.
Was ist geschehen?
Eine Verfassungsklage wurde einfach vom Tisch gewischt, indem sie zurückgewiesen wurde.
Im ersten Verhandlungstermin gab es (berechtigte) Hoffnung, daß das Gericht den klaren und deutlichen, engagiert vorgetragenen Argumenten der Verteidigung - vertreten durch Frau Löwe - folgen würde. Besonders die teilweise herablassende Art und Weise und die inhaltlich nachweisbar falsche Argumentation der Beklagten mußte zu dem Schluß führen, daß die Richter gar nicht anders entscheiden können als zu Gunsten der Kläger. Zumal das Gericht ausdrücklich die Wichtigkeit der Entscheidung in Schleswig - Holstein hervorhob.
Und jetzt DAS!
In den 14 Tagen zwischen der ersten Verhandlung und der Urteilsverkündung hat offensichtlich ein Meinungsumschwung stattgefunden.
Was ist geschehen?
Das bzw. was sich tatsächlich in einer solchen Situation hinter den Kulissen abspielt ist leider nicht beweisbar. Es gibt darüber nur Vermutungen. Daß die Parteizugehörigkeit des einen oder anderen Richters eine Rolle gespielt hat glaube ich nicht; daß "freundschaftliche" Telefonate mit den Richtern stattgefunden haben: diese Spekulationen mögen zwar stimmen - aber weshalb sollte das geschehen sein?
Was wäre geschehen, wenn festgestellt worden wäre, die LHVO ist verfassungswidrig?
Das wäre Munition im Wahlkampf, der zur Zeit in Berlin läuft!!
Die Regierungsparteien kämen in den Ruch Verfassungsfeinde zu sein, weil ihnen dieses Argument der Verfassungsfeindlichkeit der LHVO seit einem Jahr auf den Tisch gelegt worden - auf allen Demos, die in Berlin stattgefunden haben! Dieses Argument wurde von ihnen ignoriert. Dieser Ruch konnte nicht zugelassen werden, zumal dann bestimmte andere Parteien einen Stimmenzuwachs zu verzeichnen hätten: Die FDP und die PDS. Bei den Grünen kann man wohl davon ausgehen, daß sie abgewirtschaftet haben.
Insofern ist dieses Urteil weniger gegen die Hunde gerichtet.
Es muß endlich erkannt werden, daß es den Politikern nicht um die Hunde geht! (Frau Schoettler, nachdem ihr 8 Experten bei einer Anhörung die LHVO um die Ohren gehauen haben: "Es interessiert mich nicht, was die sagen. Ich mache, was ich will!")
Jeder, der noch auf die Hundeargumentation reinfällt, leistet der Zielsetzung der Politiker (Etablierung der Berliner Republik) aktiv Vorschub!
Also:
Es ist ein politisches Urteil!
Darüber müssen wir (nicht nur in Berlin!!!) uns bei aller Betroffenheit wegen der Auswirkungen auf die Hunde im klaren sein! Es geht bei den LHVOs und allen möglichen anderen Gesetzen und VOs schon lange nicht mehr um die Hunde!
Aber weiter zum Urteil.
Was steckt noch dahinter?
Im Herbst findet die Landesinnenministerkonferenz statt. Was soll da geschehen?
Geplant ist die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, der dann gleichlautend für alle 16 Bundesländer gelten soll. Dieser Gesetzentwurf - soweit die Informationen durchgesickert sind - sieht vor:
* Leinenzwang für alle Hunde, unabhängig von der Rasse,
* evtl einen Hundeführerschein für alle Hunde die unter die 20/40 - Regelung fallen
und
* Streichung der Rasselisten - bis auf unsere 4 Terrier.
Was würde das bedeuten?
Leinenzwang für alle Hunde:
Durch fehlende Auslaufgebiete steigt das aggessive Verhalten der Hunde aller Größen. Es kommt vermehrt zu Zwischenfällen. Die Einziehungs- und Tötungsvorschriften in dem Gesetz gelten dann ganz ausdrücklich für alle Hunde.
Weiter:
Hundeführerschein:
Wer ihn nicht besteht (Hund mit vorgesehenem Wesenstest) oder Halter (Sachkundeprüfung) wird seinen Hund los.
Das "Problem" der 4 Terrier löst sich sowieso biologisch (so der Tagesspiegel)
Nach den Urteilen von SH und Niedersachsen mußte unbedingt ein politisches Signal gesetzt werden, das den Weg für das Vorhaben der Landesinnenminister ebnet. Jetzt hat ein Verfassungsgericht (!) den offenen Verfassungsbruch legalisiert. Damit ist der Weg für die Innenminister frei. Sie können sich jetzt auf dieses (neue!) Urteil berufen und sich somit den Anschein einer legalen und verfassungsmäßigen Handlung geben.
Jeder, der dagegen - zumindest aus Berlin - opponiert wird auf dieses Urteil verwiesen und vor allen Dingen kommt der Kritiker dann in die Situation, nicht nur Urteilsschelte zu machen sondern: er ist dann (wenn es expansiv definiert wird) Verfassungsfeind!!
Auf diese Art und Weise wird ganz "legal" unsere Demokratie eingeschränkt - viele meinen inzwischen beseitigt!
Auch die Tierschutzhundeverordnung, die am 01.09.2001 in Kraft tritt und ebenfalls die 4 Terrier in einem besonderen Paragraphen nennt und ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken rechtfertigt ist mit diesem Urteil abgesegnet!
Darum geht es bei dem berliner Urteil!
Diese Zusammenhänge müssen wir uns vor Augen halten!
Deshalb:
Wir müssen uns politisch zusammenfinden, sonst ist der Kampf um unsere Hunde von vornherein auf Dauer verloren!
Tierschutz ja - aber nie ohne diese politische Basis! Wer diese nicht als Grundlage hat rettet die Hunde lediglich momentan, nicht aber grundsätzlich (weil sie durch geltendes Recht trotzdem massenweise ausgerottet werden).
Wir müssen kämpfen inzwischen vorrangig um unsere demokratischen Rechte kämpfen, damit wir unsere Hunde retten können!
Wenn die Hunde beseitigt sind geht es vielleicht um die Arbeitslosen, um die Sozialhilfeempfänger? ("Solch ein Gesindel wie Sie es sind wollen wir hier in Deutschland nicht mehr sehen!" CDU - Bundestagsfraktionsvorsitzender Merz)
So sehe ich das für unsere Hunde und unsere Demokratie im wahrsten Sinn des Wortes vernichtende Urteil von Berlin!
Ted
Dobermann3