Mal ganz allgemein gefragt. Es ist doch richtig, dass man eine Strafe auferlegt kriegen kann, wenn man ein Tier ausgesetzt hat?
Aber ich stelle mir die Frage: Wie kann man das nachvollziehen/beweisen? Macht es einen Unterschied, ob einem der Hund abhaut (z.B. hinter nem Reh her) und man nicht mehr sucht oder ob man wohin fährt, Auto auf, Hund raus und ab...
Fallbeispiel:
Ein Hund wird gefunden und ins Tierheim gebracht. Das Tierheim nimmt den Hund auf, stellt fest, dass sich niemand meldet. Die Erfahrung liegt hier sowieso bei 1 bis 2 Tagen bis sich jemand meldet. Wenn man da nix hört, kommt auch in der Regel nix mehr.
Durch Zufall stellte man 2 Wochen später fest, dass der Hund Person xy gehörte. Keiner weiß, ob der Hund ausgebüxt war und man ihn einfach nicht mehr gesucht hat oder ob der Hund ausgesetzt wurde...
Wie sollte so eine Strafe also verhängt werden? Geht das nur dann, wenn der Hund beispielsweise wo angegebunden wurde?
In meinem Fallbeispiel könnte man ja auch behaupten, man hätte einfach darauf warten wollen bis der Hund von selbst kommt. Es wird ja vermutlich niemand eine Strafe auferlegt kriegen können, weil er den Hund nicht als vermisst gemeldet hat.