The Martin
KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Hallo
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr; Teilzeit). Mit Kündigungsfrist während der Probezeit von 2 Wochen (laut Arbeitsvertrag). Laut Arbeitsvertrag stehen mir für 2010 insgesamt 24 Tage Urlaub zu. Da ich ab April angefangen habe, sind es noch 16 Tage in 2010.
Ich bin in der Probezeit in der 2. Arbeitswoche (Ende April) vom Chef gekündigt worden. Kündigungfrist 2 Wochen bis zum 12. Mai.
Kann ich nicht innerhalb der 2-wöchigen Kündigungsfrist meinen Resturlaub nehmen und muss eigentlich gar nicht mehr die Restzeit abarbeiten!?
Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis (1 Jahr; Teilzeit). Mit Kündigungsfrist während der Probezeit von 2 Wochen (laut Arbeitsvertrag). Laut Arbeitsvertrag stehen mir für 2010 insgesamt 24 Tage Urlaub zu. Da ich ab April angefangen habe, sind es noch 16 Tage in 2010.
Ich bin in der Probezeit in der 2. Arbeitswoche (Ende April) vom Chef gekündigt worden. Kündigungfrist 2 Wochen bis zum 12. Mai.
Kann ich nicht innerhalb der 2-wöchigen Kündigungsfrist meinen Resturlaub nehmen und muss eigentlich gar nicht mehr die Restzeit abarbeiten!?