Erlaubnis des Ordnungsamtes
Polizeiliches Führungszeugnis
Sachkundenachweis vom Amtstierarzt
Hunde müssen einen Chip haben
Hunde müssen eine Haftpflichtversicherung haben
Maulkorb- und Leinenpflicht. Befreiung geht nur nach Verhaltensprüfung und gilt auch nur für die jeweilige Person.
Ausführende Person des Hundes muss 18 sein, Sachkundenachweis vom Amtstierarzt und "sauberes Führungszeugnis" haben.
2 Hunde dürfen nicht gleichzeitig geführt werden.
Haus / Wohnung muss ausbruchsicher und verhaltensgerecht eingerichtet sein.
Ich glaube das ist das wesentliche.
Erstmal ist für Dich §4 LHundG NRW wichtig.
Und ganz so optimistisch mit "alles kein Problem" wäre ich nicht.
Denn in NRW ist es nunmal keine Verordnung, sondern ein Gesetz. Und das beinhaltet auch:
§ 18 Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden
das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),
das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).
Was heisst: Das Argument, ich hatte den Hund schon vorher zählt nicht. Daher würde ich mich ausführlich vorher informieren, in welche Gemeinde Du ziehst und auch wie hoch dort die Steuer ist.
Beispiel: Recklinghausen Hundesteuer für SoKas etwas über 100, in der Stadt Oer Erkenschwick, die zum Kreis Recklinghausen gehört 600 Euro.