@staffjunkie:
in sachsen anhalt durfen sogenannte 3.2. hunde,also pitbul,staff und co. ohne positiven wesenstest nicht mehr gehalten werden,also tierheim.
man lese §4 abschnitt 1
auch 3.3. hunde,hunde die aufgrund eines vorfalls als gefährlich eingestuft wurden,dürfen nur mit bestandenen wesenstest gehalten werden.
dazu §6 abschnitt 2
diese hunde müssen allerdings noch praktische und theoretische sachkunde machen und bestehen sie alle 3 punkte nicht gehts auch ab ins tierheim.selbst bei bestehen der 3 punkte,kann der gutachter einen mk und leinenzwang empfehlen und das OA das aussprechen.
also nix da,durchgefallen,dann gibts maulkorb
das mag so ja alles stimmen, nur würd ich sagen scheiterts an der umsetzung...denn ich halt z.b. ein pitti bei der anmeldung im saalkreis war es so "ok hier noch unterschreiben und die marke kommt mit der post" und " weil sie ja ne versicherung haben und der hund gechipt müssen sie 100€ weniger zahlen. d.h. vonn 500€ jahrlich 400€". so vor kurzen sind wir umgezogen, wohnen nun in halle die anmeldung eine ganz andere geschichte-und beides liegt in s-a.
in halle muss mann wie beschrieben zum oa zum anmelden und zum steueramt wegen der steuer.
beim oa gib es dann eine(!) frau die das ganze in ganz(!) halle bearbeitet und selber nicht mal nen hund hat. also null plan-nur theorie- sie gibt dann einen zettel mit wo addys von den erlaubten wt abnehmern und erklärt das dieser dann wenn gemacht nach zu reichen wäre, nix dringligkeit oder ähliches...auf meine frage hin was wäre wenn, sagt sie ich muss den sachkundenachweis machen um eine sogenannte führererlaubniss für diesen hund zu erlangen. also nix toerheim oder so. du siehst also das es in jeder stadt/komune anderst gemacht wird..man kann hier sicherlich md mit halle oder ähnlich vergleichen.
lg manja