Heilbronn: Streit um Kastration - Jäger fürchten um Rassehunde

Also ich würde nicht den Halter anprangern.
Ich finde es gut , dass das Tierheim eine Strafe bekommen hat.
Es ist leider mittlerweile die übliche Praxis von Tierheimen , dass sie Züchter der Rassehunde nicht informieren.Hierfür gibt es sehr viele Beispiele.
 
  • 2. Juni 2024
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Hi Snief ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mir ist mal ein Jagthund zugelaufen. Der musste nicht erst ins Tierheim. Der hatte seine Heimadresse in seinem Halsband stehen. Wir haben ihn dann nach hause gebracht. So einfach kann es sein.
 
Gehen wir mal von der rein rechtlichen Seite aus, muss eine Behörde (oder wie in diesem Fall das von ihnen beauftragte Tierheim) eine Fundsache nur 6 Monate "aufbewahren". Das hat die Richterin schon ganz richtig bemerkt, es ist Sache des Besitzers, nach seinem Eigentum zu suchen. Wenn ich meinen Schlüssel verliere, hilft mir das Fundbüro auch nicht beim suchen. Und Tiere werden gesetzlich wie Fundsachen behandelt, da es keine eigene Regelung für Fundtiere gibt.

Ich kenn es aber auch nur so, dass eine Kastration bei Fundhunden erst nach dieser Zeit vorgenommen wird. Bei Katzen sieht das oft anders aus, weil die meisten Tierheime gar keine Möglichkeiten haben, alle Fundtiere über diesen Zeitraum getrennt zu halten und so Nachwuchs zu vermeiden.
Was sowohl die Tatoos als auch die Suche nach einer Registrierung anbelangt, kann ich aus eigener Praxis nur sagen, dass diese meist erfolgslos verlaufen. Lesbar sind die wenigsten Tatoos und da es nunmal in ganz Deutschland keine Datenbank gibt, bei der eine Registrierung Pflicht wäre bzw. bei der alle Hunde registriert sein müssten, kann man sich einen Wolf suchen und trotzdem nicht fündig werden. Ausserdem sind viele Tatoos ganz unterschiedlich. Manche enthalten ein "Kürzel" des Tierarztes, manche nur Zahlen, andere Zahlen und Buchstaben und man kann nicht einmal erahnen, ob da z.B. eine 5 oder ein S eingestochen wurde. Aus dem Artikel geht aber leider nicht hervor, ob die Tatoos lesbar waren oder nicht. Nur, dass sie vorhanden waren.

Allerdings halte ich es für eine haltlose Unterstellung, dass die Kastration etwas damit zu tun hatte, dass es Jagdhunde waren. Fundtiere sind Fundtiere. Ich konnte nicht lesen, dass das Tierheim mit Mischlingen oder Nichtjagdhunden anders verfährt als mit diesen Hunden. Da geht mir das "Opfergejammer" des Besitzers dann doch etwas zu weit. Und wo er darauf hinweist, wie wertvoll seine Zuchttiere gewesen wären, dann muss man doch tatsächlich fragen, warum er Hunde, denen er regelmässig Freilauf gewährt, nicht fälschungssicher gechippt und auch in anderen Datenbanken wie z.B. TASSO registrieren lassen hat. Meine Hunde sind mir so "wertvoll", dass ich diesen kostenlosen Service in Anspruch nehme....
 
Mir ist mal ein Jagthund zugelaufen. Der musste nicht erst ins Tierheim. Der hatte seine Heimadresse in seinem Halsband stehen. Wir haben ihn dann nach hause gebracht. So einfach kann es sein.

Oder so. Meine Hunde tragen auch meine Handynummer am Geschirr mit sich. Da müsste erst gar keiner los, um nach dem Chip zu suchen und nachzuforschen, wo der nun registriert ist.
Mir macht er es sich mit seinen Vorwürfen auch ein wenig einfach. Seine Hunde sind weg gelaufen und andere haben sich um sie gekümmert. GsD ist mir sowas noch nie passiert, aber in erster Linie wäre ich wohl froh, wenn ich meine Hunde lebend zurück bekäme. Auch wenn ich die Kastration dieser Hunde vor Ablauf der 6 Monate nicht nachvollziehen kann, war es zumindest nicht Schuld des Tierheims, dass die Tiere überhaupt dort landen mussten.
 
Ach, Martina, das ist ja interessant. Mein Püppchen ist mir also nichts wert, weil ich sie nicht chippen lasse?:unsicher:
 
Ach, Martina, das ist ja interessant. Mein Püppchen ist mir also nichts wert, weil ich sie nicht chippen lasse?:unsicher:

Wie du das hälst, ist dein Ding. Ich lasse meine Hunde nicht aus Jux und Dollerei chippen, sondern weil ich sie im Fall der Fälle wieder zurück haben möchte. Mal abgesehen, dass der Große hier in NRW gechippt und registriert sein muss, ist auch die Lütte in ihrem und meinem Interesse gekennzeichnet und registriert. Mir sind sie so wichtig, dass ich alle Möglichkeiten nutze, die mir zur Verfügung stehen. Und wenn ich Jagdhunde hätte, die zwangsläufig allein unterwegs wären, allemal. Ihm sind sogar gleich zwei Hunde abhanden gekommen, die nicht von allein wieder nach Hause gekommen sind.
 
Aber dann zu sagen: "Pah, der hätte doch auf die Webseite schauen können - hat er nicht gemacht, da ist er wohl suchfaul..." - weiß nicht. Ist halt nicht jeder ein Internetfreak. Ich kenne viele, die lieber dreimal anrufen, als einmal im Netz recherchieren.

...zumal es genügend TH gibt, die Fundtiere erst nach einer gewissen Sperrfrist ins Netz stellen (oder ihre Seite nur sporadisch updaten) :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
Ich persönlich lasse Püppchen nicht chippen, weil sie eine gut lesbare Kennzeichnung im Ohr hat und außerdem genug Zubildungen, Wucherungen und Geschwulste unter der Haut, da braucht sie bestimmt nicht noch einen wer-weiß-wohin wandernden Chip, bei dem Hund entartet einfach alles.
 
um den HH als suchfaul abzustempeln finde ich doch wohl sehr daneben, wer ausgebildete jagdhunden hat, sucht sie,

lg Liesbeth

Hö ? Ist das genetisch bedingt oder wie kommst du darauf ?

Ich hätte jetzt eher gesagt, wer seine Hunde liebt, sucht sie.. :)

Das mit dem "suchfaul" kommt vom Richter, nicht von mir. ;)

nöö ich meine das wie folgt: wenn ich ein hobby habe wovon hunde einen festen bestandteil sind, und ich die hunden selber und mit erfolg ausbilde, ist es unschwer nachzuvollziehen das mann sich einen wolf sucht um die zwei aussreisser wieder zu finden.
 
Ich sehe die Entscheidung des Gerichts als richtig an.

Letztlich werden damit doch nur die Tiere im Heim bestraft. 1700 Euro ist viel Geld. :(

Möglich, zumindest wenn die Verantwortlichen für das, was sie gemacht haben, nicht selbst gerade stehen wollen.
Das wäre natürlich nicht schön.
Allerdings ist die Möglichkeit, dass Unbeteiligte (hier die Tiere) mittelbar die Konsequenzen tragen könnten, auch kein Grund einen anderen auf seinem Schaden sitzen zu lassen. Es geht ja nicht darum jemanden zu bestrafen, sondern um Schadensersatz.

Hier wurden Zuchttiere kastriert, scheinbar unrechtmäßig, da zu früh. Damit wurde dem Jäger rechtswidrig ein Schaden zugefügt.
Die Parteien haben einen Vergleich abgeschlossen, der besagt, dass dem Jäger ein Teil dieses Schadens ersetzt werden soll.

Es ist vielleicht keine ideale Lösung, aber unrichtig kann ich sie nicht finden ...
 
Die Rüden sind gechipt ;). Bei manchen Hunde, wie z.B. sehr kleinen Hunden würde ich es aber wohl bei einer Tättowierung belassen.
 
Ich persönlich lasse Püppchen nicht chippen, weil sie eine gut lesbare Kennzeichnung im Ohr hat und außerdem genug Zubildungen, Wucherungen und Geschwulste unter der Haut, da braucht sie bestimmt nicht noch einen wer-weiß-wohin wandernden Chip, bei dem Hund entartet einfach alles.

Würde ich mir dann in dem Fall wahrscheinlich auch überlegen. Nur damit das nicht falsch ankommt, den Begriff "wertvoll" habe ich aus dem Artikel übernommen. Und es deshalb in Bezug auf meine Hunde auch bei der Wiederholung in " gesetzt.

Auch wenn es eine Unterstellung meinerseits ist, aber ich gehe davon aus, dass du dich trotzdem nicht darauf verlassen würdest, deinen Hund zurück zu bekommen, nur weil diese Nummer in einem Zuchtbuch (bei welchem Verband auch immer) eingetragen ist. Es liegt doch an mir und meiner Verantwortung, ob mir meine Hunde beim Freilauf verschwinden und deshalb setze ich selbst doch auch alles daran, sie möglichst bald zurück zu bekommen. Wenn mir ein Hund abhanden kommt, ist das ganz allein meine Schuld. Und wenn ich dann auch noch darauf poche, wie wertvoll diese Hunde sind, dann muss ich mir über ein eventuelles Verschwinden doch erst recht Gedanken machen.
 
Wobei ich mir die 1,38 cm Länge (wie in dem einen Link berichtet) kaum vorstellen kann, habe das auch eher so Reiskorngross in Erinnerung :gruebel:
 
Wobei ich mir die 1,38 cm Länge (wie in dem einen Link berichtet) kaum vorstellen kann, habe das auch eher so Reiskorngross in Erinnerung :gruebel:

Papageien und andere Vögel werden inzwischen auch gechippt. Wirklich groß kann er daher nicht sein. Aber wenn man an einen TA gerät, der dem Hund einen Chip direkt in die Blutbahn jagt, ist ein Restrisiko natürlich auch bei großen Hunden nicht auszuschließen. Ebensowenig wie ein Krebsrisiko durch Tatoofarben oder eine Sepsis bei beiden Verfahren. Die Hunde hätten bei ihrer Flucht aber auch beide vor ein Auto laufen können und davor schützt sie beides nicht. Hund allein unterwegs ist immer mit Risiken verbunden.
 
Natürlich würde ich mich nicht darauf verlassen, das mir jemand meinen Hund wieder vor die Tür setzt und würde mich darum bemühen, sie wiederzufinden.
Aber wer sagt das der Jäger sich nicht auch darum bemühte, seine Hunde wiederzufinden? Vielleicht bezog sich das "wertvoll" bei ihm auf "für die Zucht wertvoll", was sie ja nun kastriert logischerweise nicht mehr sind.
 
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