Kann ich meienen Hund einfach auf meine Tochter anmelden

geggi

15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Kampfschmuser-Gemeinde,

ich melde mich auch mal nach langer Zeit wieder...

Unsere Chica (APT) ist seit 2001 bei uns in der Gemeinde angemeldet ist, wofür wir 600 EUR Hundesteuer bezahlen.

Nun würden wir Chica gerne auf unsere Tochter, die 20 km weiter wohnt anmelden, dort würden nur 60 EUR Hundesteuer anfallen.

Wißt Ihr ob dies möglich wäre?

Vielen Dank schon mal für Eure Antwort

LG geggi
 
Der Hund wird dort angemeldet, wo er sich hauptsächlich aufhält.

Ich zahle hier noch mehr Kampfisteuer, aber ich würde meinen Hund nie woanders anmelden...
 
Ich würde das nicht machen, denn je nach dem wie klein euer Ort ist, könnte das rauskommen.

Außerdem müsste dann ja eure Tochter den Verhaltenstest noch einmal absolvieren.

Außerdem würde ich an deiner Stelle noch die kommenden Wochen abwarten, was als Ergebnis der gestrigen Verhandlung im Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden wird ... denn es ging um Kampfhundesteuer für Kat 1 Hund mit bestandenem Verhaltenstest in BW und das in zweiter Instanz.
 
Der Hund wird dort angemeldet, wo er sich hauptsächlich aufhält.

Ich zahle hier noch mehr Kampfisteuer, aber ich würde meinen Hund nie woanders anmelden...

Jap, seh ich auch so. Wenn man die Steuer nicht zahlen kann/will hilft nur umziehen.
 
In meiner Gemeinde (auch Ba.-Wü.), bevor die Kampfhundesteuer eingeführt wurde, kam ebenfalls jemand auf diese glorreiche Idee! Der Schuss ging nach hinten los, denn die Steuer ist, wie auch hier schon geschrieben, dort zu entrichten wo der Hund sich hauptsächlich aufhält! Sowas fliegt recht schnell auf zumal wenn die Gemeinde feststellt, dass der Hund immer noch bei euch ist und ich vermute: das werden sie feststellen! ;)

Warten wir das Urteil in 2 Wochen ab, ich werde je nach Ausgang, dann meine Klage auch nachschieben! ;)

Connie
 
Also du kannst den Hund nicht auf den Namen deiner Tochter anmelden aber sie kann ihn auf ihren Namen anmelden. Das bedeutet das der Hund dann ordnungsbehördlich in ihren Besitz übergeht. Dies geht natürlich nur, wenn in eurem Bundesland eine Übernahme solcher Hunde von privat zulässig ist.
Daneben ist von da ab auch deine Tochter für den Hund verantwortlich.
 
.

Außerdem müsste dann ja eure Tochter den Verhaltenstest noch einmal absolvieren.

.

Wenn es in BaWü ist stimmt das definitiv nicht.

Ich dachte, der Halter müsse den Verhaltenstest mit dem Hund absolvieren ...

hier bekommt im Normalfall auch nur der Halter und seine Angehörige Leinenbefreiung für Kat 2 ... (bei uns hatten sie das damals allerdings verschlafen ... und der zweite BX-Halter hat dann reklamiert, als die Leinenbefreiung nur auf ihn und seine Frau ausgestellt wurde ... und dann eine neue Bescheinigung bekommen)

Aber ihr werdet schon recht haben ...

sorry, für meinen Fehler
 
In Hessen ist er auch Hundegunden, muss aber bei einer Abgabe (bei uns nur über den Tierschutz möglich) max 6 Monate alt sein!

Bei mir war das übrigens genauso, ich habe meinen Erstwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet und nur den Zweitwohnsitz in Darmstadt. Also war auch der Hund an meinem Erstwohnsitz gemeldet, allerdings nicht wegen den Steuern, das hätte sich vll 50€ im Jahr genommen.
Aber ich würd es wirklich nicht riskieren, es muss nur einen Nachbarn geben der euch nicht so toll findet und schon steht das Ordnungsamt vor der Tür. Bei uns hat das allerdings auch nie jemand überprüft, auch wenn ich mal Monatelang nicht zu Hause war. Und den Därmstädtern hat es gereicht das er überhaupt gemeldet ist.
Liebe Grüße Josephine
 
Gerade im ländlichen Bereich meiner Meinung nach zu riskant......

Ausserdem müßte die Tochter, wenn er auf sie angemeldet wird ist sie schließlich Halterin, die formellen Voraussetzungen erfüllen....
 
ich danke Euch für die Antworten.

Werd nun doch mal abwarten, wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entscheiden wird.
LG geggi
 
In Hessen ist er auch Hundegunden, muss aber bei einer Abgabe (bei uns nur über den Tierschutz möglich) max 6 Monate alt sein!

Hier gehts aber um BW

Nee, in BW ist der Test hundgebunden nicht haltergebunden ;)

Gibt aber Gemeinden die wollen den Test nochmal mit dem neuen Halter. Soweit stimmt das dann schon ,dass es sein könnte dass der Hund nochmal ran muss (muss aber net sein)

Echt? hab ich bisher noch nie gehört... :verwirrt:

Selbst RT :rolleyes: hat damals den WT "meiner" Emmy aus AA anerkannt, ebenso den WT "meines" Rambos aus KA
 
Nee, in BW ist der Test hundgebunden nicht haltergebunden ;)

Gibt aber Gemeinden die wollen den Test nochmal mit dem neuen Halter. Soweit stimmt das dann schon ,dass es sein könnte dass der Hund nochmal ran muss (muss aber net sein)

Was einige Gemeinden wollen ist eine Sache, da habe ich schon die tollsten Sachen gehört (wie z. B. BH Prüfung) was die Kampfhundeverordnung BaWü vorschreibt ist eine andere Sache, udn die sagt ganz klar aus, Verhaltenstest ab 6 Monaten die dann mit 15-18 Monaten wiederholt wird.

Die Leinenbefreiung gilt wiederum eine andere Sache:

Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine
Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz
3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder
unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden
werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden


also im Klartext, die kann Personenbezogen sein.
 
@uwe: diese Einschränkung ist klar, aber da gehts ja um den Hund und dessen Alter, nicht dass er z.B. beim Halterwechsel ne zum Test muss (und darum gehts hier).

Ich kenne bisher nur einen Fall, da musste der zukünftige Halter eine gewisse Eignung vorweisen (trotz bestandenem WT von Hund), ein nochmaliger Test vom Hund war nicht erforderlich.
 
@ Legolas ich kenne da einen Fall von einem Hund der den Wt hatte, dann ins TH gekommen ist, von ner Bekannten übernommen wurde und bei sich in der Gemeinde den Test nochmal machen musste mit der Argumentation man müsse schauen ob Hund und Halter harmonieren und ob der Halter fähig wäre den Hund in jeder Situation sicher führen zu können.
 
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