Meine Frau hat nach diesem Bericht die feste Überzeugung, nicht mehr zur Familie nach Bayern zu Besuch zu fahren, nach dem Motto: die spinnen , die Bayern.
Aber mal im Ernst, wenn ich eine Hund habe, der so aussieht, muß ich doch mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn ich da nach Bayern umziehe
.
Der Gutachte wird in der 2, 3 Instanz locker widerlegt.
Das einzige was dieser Familie bleibt, ist wieder nach BW zurückzuziehen, wenn sie es mit ihrem Hund ernst meinen.
Und ansonsten hatten die in BW bisher auch nur Glück:
§1 der BW Verordnung:
(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier.
Also auch der AmStaff-Boxer Mix, dieser Familie fällt unter Kat 1, nicht nur in Bayern, sondern auch in BW. Einziger Trost, dass in BW die Möglichkeit zum Wesenstest und damit MK-Befreiung besteht, mehr aber auch nicht. In so fern bringt auch ein Umzug nach BW jetzt nicht mehr viel (Charakterliche Eignung der Halter).