ungewollte Schwangerschaft

@Wolfang:

Also in unserer Gefahrenabwehr steht:

Die örtl. Ordnungsbehörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht.


Im Ministerialblatt RLP steht:

Zu §2 Absatz 1:
2.1.1
Die Zucht beeinhaltet die gezielte Zeugung von Nachkommen. Verboten ist die gewerbliche Zucht als auch die nichtgewerbliche Zucht.
Das Zuchverbot nach der Gefahrenabwehrverordnung wird überlagert von dem §11b Abs. 2 Buchst.
a. des TierSchG geregelten Agressionszuchtverbot und bleibt als ordnungsrechtl. Grundlage vom tierschutzrechtl. Zuchtverbot unberührt. Einzelheiten zur Aggressionssteigerung nach §11b Abs. 2 TierSchG enthält §11 der Tierschutzhundeverordnung vom 2.5.01 (BGBl. I S 83:cool:
2.1.2
Vermehrung bedeutet die nicht gezielte Zeugung von Nachkommen
2.1.3.
Der Handel umfasst den gewerbsmäßigen Handel mit gefährlichen Hunden. Der private Verkauf einzelner Tiere durch Tierheime fällt nicht auf diesen Tatbestand, jedoch der private Verkauf durch andere Personen oder Stellen, wenn innerhalb eines Jahres mehr als drei gefährliche Hunde verkauft werden. Gewerbsmäßig im Sinne dieser Bestimmung hnadelt, wer die genannte Tätigkeit selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Zu Absatz 2:
2.2.1
Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Soll-Vorschrift, so dass von der Anordnung der Unfruchtbarmachung nur in Ausnahmefällen abgesehen werden darf.

Dies ist bei den in §1 Abs. 2 genannten Hunden in der Regel nur dann der Fall, wenn es sich um einen gebrechlichen Hund handelt, bei dem eine Fortpflanzung alters-oder krankheitsbedingt ausgeschlossen werden kann oder bei dem eine entsprechende OP lebensgefährdend wäre und die Unfruchtbarkeit durch Homonbehandlung beigeführt werden kann.
Ein Ausnahmefall kann auch dann gegeben sein. wenn ein gefährlicher Hund zu keinem Zeitpunkt mit einem anderen Hund in Kontakt kommen kann z. Bsp. weil er im Zwinger gehalten wird und sich außerhalb des Zwingers nur auf ausbruchssicherer umgrenzen Auslaufflächen aufhält, auf denen sich kein anderer Hund befindet und von denen er (etwa auf Grund von Anleinvorrichtungen) nicht entweichen kann.

Der Vortrag, es handle sich um einen gutmütigen Hund ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich.

Liegt kein Ausnahmefall vor kann gleichwohl an Stelle einer operativen, eine hormonelle Unfruchtbarmachung gestattet werden, wenn bei einem gefährlichen Hund eine Hormonbehandlung zur Unfruchtbarkeit führt und der Hundehalter die Gewähr für eine regelmäßige Verabreichung von Hormonpräparaten zu den vom Tierarzt vorgegebenen Terminen sowie eine unverzügliche Vorlage der entsprechenden Bescheinigung bietet.

Bei jungen Hunden ist die Unfruchtbarmachung unter der aufschiebenden Bedingung des Eintrittes der Fortpflanzungsfähigkeit (ca. 9. Monat) anzuordnen.....

Bei Hunden, die nicht zu den in §1 Abs. 2 genannten Hunden gehören und sich gem. §1 Abs. 1 im Einzelfall auffällig verhalten haben, kann von der Anordnung der Unfruchtbarmachung abgesehen werden, wenn es für eine Vererbung eine konfliktträchtigen Eigenschaft keine Anhaltspunkte gibt.

2.2.2
Die Behörde kann für die Feststellung, ob ein gefährlicher Hund gebrechlich im vorgenannten Sinne oder noch nicht fortpflanzungsfähig ist, eine Stellungnahme des Veterinäramtes der Kreisverwaltung anfordern......

usw. usw. usw.
Wolfgang, wenn du dieses Ministerialblatt haben möchtest, dann kann ich es dir zusenden.
 
  • 29. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tja, R-P mit seinem Gummiparagraphen :unsicher: :

"§2 Zucht- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

(2) Die örtliche Ordnungsbehörde soll die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes anordnen, wenn die Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht."

"Soll" angeordnet werden heißt nicht "muss" angeordnet werden. Möglicherweise gibt es ja eine interne Weisung des IM an die Gemeinden, dass die Unfruchtbarmachung immer anzuordnen ist, was aber keine Außenwirkung gegenüber einem Antragsteller hat!

Da bei einem intakten Hund im Prinzip immer die Heranbildung gefährlicher Nachkommen besteht, ist diese Voraussetzung/Einschränkung rechtlich bedenklich, insbesondere wenn die Gemeinden stets die Unfruchtbarmachung ohne besondere Begründung einer bestehenden Gefahr der Heranbildung gefährlicher Nachkommen anordnen.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Danke, Midivi! Ja, an dem Ministerialblatt wäre ich sehr interessiert; kannst du das einscannen? Wie sind die Ausführungen denn überschrieben: Verwaltungsvorschriften?

Daraus ergibt sich ja, dass in R-P nicht zwingend jeder Listi unfruchtbar zu machen ist.
 
Wolfgang, PN ist raus wegen deiner email-adresse.

Laut meinen Informationen haben sich die OA an die Vorschriften aus dem Ministerialblatt zu halten.
 
Original geschrieben von smurf
@Esche:
Wenn Du dazu nicht mehr zu sagen hast als diesen dummen Kommentar Dein Profil ist nicht ausgefüllt, haben wir denn einen Kampfi? :unsicher:

Zu diesem wahnsinnig guten Beitrag hast Du eine PN bekommen. Ich denke, weitere Erwiederungen gehören hier nicht zum Thema.

Gruß Esche
 
Original geschrieben von Wolfgang
Wie sind die Ausführungen denn überschrieben: Verwaltungsvorschriften?

Originaltext auf dem Ministerialblatt:
Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gütigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden.
 
Original geschrieben von Midivi
Laut meinen Informationen haben sich die OA an die Vorschriften aus dem Ministerialblatt zu halten.
Korrekt.

Original geschrieben von Midivi


Originaltext auf dem Ministerialblatt:
Veröffentlichungen, die in das Amtliche Gütigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden.
Ne, diese Vorschrift steht in der Abteilung II "Veröffentlichungen, die nicht in das Amtliche Gütigkeitsverzeichnis rheinland-pfälzischer Verwaltungsvorschriften (Gültigkeitsverzeichnis) aufgenommen werden".

Ich meinte aber eigentlich diese Bezeichnung:

"Gemeinsames Rundschreiben des Ministerium des Innern und für Sport und des Ministeriums für Umwelt und Forsten vom 19. Februar 2002".

Ich habe mir das Rundschreiben durchgelesen; es ist eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift.

Norminterpretierende Verwaltungsvorschriften legen die Verwaltung auf eine bestimmte Interpretation der von ihr anzuwendenden Rechtsvorschriften, insbesondere von unbestimmten Rechtsbegriffen in förmlichen Gesetzen, fest.
Sie geben den nachgeordneten Behörden eine Interpretationshilfe und gewährleisten eine einheitliche Verwaltungspraxis gegenüber dem Bürger.

Im Regelfall sind Verwaltungsvorschriften, die die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Gesetzesrechts betreffen, für Bürger und Gerichte nicht verbindlich. Für ein Gericht hat die Interpretation eines Begriffs des Gesetzesrechts in einer Verwaltungsvorschrift keinen anderen Stellenwert als die Ausführungen, die über diesen Begriff in einem Erläuterungswerk, einem Kommentar zu finden sind. Es handelt sich um Anregungen, denen sich das Gericht aus eigener Überzeugung anschließen kann, aber nicht muss. Entsprechend lautet der Leitsatz einer einschlägigen Entscheidung des BVerfG (E 78, 214:( "Die Gerichte sind bei ihrer Kontrolltätigkeit gegenüber der Verwaltung grundsätzlich nicht an Verwaltungsvorschriften gebunden. Sie sind jedoch befugt, sich einer Gesetzesauslegung, die in einer Verwaltungsvorschrift vertreten wird, aus eigener Überzeugung anzuschließen."

Daraus folgert, dass ein OA z.B. eine Kastration anordnen kann, die nach den Verwaltungsvorschriften rechtens ist, ein Gericht das aber ganz anders sehen kann.

Aber wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
@wauzi:

Ich hoffe nicht (und bin mir da sehr, sehr, sehr sicher!!!), daß Du oder irgendwer in irgendeinem meiner Beiträge etwas von Lösungen wie treten, schlagen oder Pfefferabwehrspray gegen evtl. Verehrer meiner Hündin finden wirst. Da bin ich doch sehr anti!!! Das sind nicht meine Methoden, das geht schon anders. Bis jetzt hatte ich wirklich bei noch keinem Hund ein Problem mich verständlich zu machen und mit Erfolg.

1. Ich denke da an Personen, die gerne mit ihren heissen Mädels den Nachmittags-vier-uh-Hundetreff aufsuchen, um dann irgendwann, nachdem mehrfach passierende Rüdenbesitzer zurück kommen mußten, mitteilten, daß ihr Mädchen ja heiss sei.

2. Und von dem Streß, dem auch mein älterer kastrierter Rüde ausgesetzt ist, wenn sein Mädchen bedrängt wird.

3. Und ich kenne ein schönes Beispiel zum Thema "verantwortungsbewußte" Hundehalter: Eine Frau geht einkaufen und läßt ihre läufige alte Pudelhündin, die aus gesundheitlichen Gründen NICHT kastriert werden durfte, mit ihrer Mutter vor dem Geschäft zurück. Die alte Dame wollte gerne auf den Hund aufpassen und ist eigentlich auch gut in der Lage dazu. Da kommt ein großer Rotweilermixrüde mit seinem Halter vorbei, bespringt den Pudel und Herrchen lacht, daß sein Hund ja auch mal Spaß haben darf. Eine Sache von etwas 2-3 Minuten, als die Halterin wieder da war, wars schon vorbei. Fazit: Hündin notoperiert-wies in ihr aussah kann sich jeder denken, sie hats grad noch überlebt.

Dies sind zwar Ausnahmefälle, aber das meinte ich mit: sag niemals nie...

Da kann man noch so verantwortungsbewußt und vorsichtig sein. Für mich als Listenhundehalter heißt das in diesem Fall auf diesem Wege vorzusorgen!

Diese Weg halte ich in diesem Fall für den einzig sicheren!!!
Aber ich spreche da nur für mich.

Grüße aus BE bei NRW...

Nicole mit Bandit und AmyMaus
 
Original geschrieben von Midivi


Also ich lebe auch in RLP und dort müssen die Kampfis kastriert werden.
Kein Tierheim gibt diese Hunde unkastriert ab.
Ich musste sogar noch ne extra Bescheinigung vorlegen, das mein Hund auch wirklich kastriert ist.
Ohne Kastration, keine Haltegenehmigung.
Selbst vom Innenministerium kam damals die Info (als ich anfrag), das die Kampfis alle kastriert werden müssen.
Ich wühle mich jetzt mal durch meine Infoblätter, vielleicht finde ich was passendes zur Kastration.


in der pfalz muß nicht kastriert werden, kann aber.
der rüde meines bruders ist nicht kastriert
 
Melle:

Ich habe Auszuege aus dem Ministerialblatt in diesen Beitrag geschrieben, lese es dir mal durch.
Es gibt schon viele Leute, die gegen die Kastration hier geklagt und verloren haben.
Auch ich kenne Kampfis, die nicht kastriert sind. Davon wurden aber alle schon vor der Verordnung gehalten und irgendwie muss unser Mann auf dem OA es damals noch nicht gewusst haben, wie es laeuft, als die VO rauskam...und so ist es untergegangen.
Wuerde er einen Hinweis bekommen, das hier noch unkastrierte durch die Gegend laufen, wuerde er sich darum kuemmern, das dies bald nicht mehr so ist.

Lese dir mal die Auszuege durch. Es sind Gummiparagraphen, die aber normalerweise immer angewendet werden.
Dein Bruder hat Glueck gehabt, das der Mann auf dem OA darueber hinweg sieht (oder es gar nicht weiss).
 
Original geschrieben von Amy
@wauzi:

Ich hoffe nicht (und bin mir da sehr, sehr, sehr sicher!!!), daß Du oder irgendwer in irgendeinem meiner Beiträge etwas von Lösungen wie treten, schlagen oder Pfefferabwehrspray gegen evtl. Verehrer meiner Hündin finden wirst. Da bin ich doch sehr anti!!! Das sind nicht meine Methoden, das geht schon anders.


Ich habs schon nach dem Schreiben befürchtet, daß das schiefgeht *g* Das war nicht auf Dich gemünzt, sondern sollte so gearteten Argumenten, die wir schon zu genüge hier hatten, vorgreifen.


wauzi
 
Original geschrieben von Midivi
Melle:

Ich habe Auszuege aus dem Ministerialblatt in diesen Beitrag geschrieben, lese es dir mal durch.
Es gibt schon viele Leute, die gegen die Kastration hier geklagt und verloren haben.
Auch ich kenne Kampfis, die nicht kastriert sind. Davon wurden aber alle schon vor der Verordnung gehalten und irgendwie muss unser Mann auf dem OA es damals noch nicht gewusst haben, wie es laeuft, als die VO rauskam...und so ist es untergegangen.
Wuerde er einen Hinweis bekommen, das hier noch unkastrierte durch die Gegend laufen, wuerde er sich darum kuemmern, das dies bald nicht mehr so ist.

Lese dir mal die Auszuege durch. Es sind Gummiparagraphen, die aber normalerweise immer angewendet werden.
Dein Bruder hat Glueck gehabt, das der Mann auf dem OA darueber hinweg sieht (oder es gar nicht weiss).


doch die wissen das
:D
mein bruder hat geklagt, nicht weil er was gegen die kastration hat sondern wegen den kosten. was ich auch verstehen kann.
ja, er hat gewonnen. bis jetzt muß er ihn nicht kastrieren lassen.
bis zum nächsten mal, dann wird wieder geklagt. seine züchterin steht ihm da zur seite.
 
Hallo,

also wir haben unsere Hündin vor der ersten Läufigkeit kastrieren lassen. Nach diesem Eingriff war sie gleich wieder munter und zeigte keine Symptome von "schwerer Eingriff".

Sie ist nun 10 1/2 Jahre alt und immer noch - nach wie vor - pumperlgesund und fit wie ein Turnschuh.

Wir bereuen es nicht und würden es bei einer nächsten Hündin wieder tun.

Nun mal zum Aufpassen ein kleiner Erfahrungsbericht von mir:

Ich ging mit meinen beiden Pflege-Hündinnen gassi. Stockmass 70 cm. Eine der beiden Hündinnen war läufig. Aus diesem Grund und weil es ein öffentlicher Weg in Strassen-Nähe mit Hektik war, hielt ich beide Hündinnen an der kurzen Leine direkt rechts und links an meinen Beinen.
Ja, auch läufige Hündinnen müssen mal vor die Tür.
Dann kam ein Husky-Rüde auf uns zu gelaufen. Weit und breit kein Besitzer in Sicht - und die Umgebung war sehr übersichtlich. Ich begann zu schwitzen, nahm die beiden Hündinnen noch näher zu mir und trat die Flucht an. Aber dies war schwierig, die beiden Hündinnen wollten unbedingt Kontakt mit dem Rüden aufnehmen und der Rüde prahlte mit seinem ganzen Können, was für ein Hengst er doch wäre... Ich schrie, wem dieser Hund gehöre ... es fühlte sich niemand angesprochen. Eine weitere Flucht war nicht mehr möglich, der Husky war schon mittendrin, zwischen mir und den beiden Hündinnen. Ich lies die nicht-läufige Hündin los (bzw. lies die Leine fallen) und versuchte den Husky abzuwehren ... es misslang - auch weil ich den Eindruck hatte, der Husky würde auf mich gleich aggressiv reagieren, weil ich etwas gegen seinen Geschlechtstrieb hatte. Er war schon drauf und dran, meine Hündin zu besteigen, ich konnte allein nicht beide Hunde nehmen und auseinander halten.
Nun kam ein Besitzer angelaufen und schrie schon von weitem - ich schrie ebenfalls, dass er sich beeilen soll ... was er auch tat. ... Zum Glück konnten wir dann zu zweit die beiden Hunde trennen, bevor er in sie eingedrungen ist.
 
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