Termin BVerwG Berlin wegen GfTVO NS

*JUBELJUBEL*

Da wird morgen auf der Gassi-Runde wieder ein Piccolo Sekt geköpft!!

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
  • 17. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was heißt das jetzt in der Praxis?
Ab sofort oben ohne?

Moe*binganzverwirrt*
 
*jetzt den Sekt aus dem Keller holt*

Vera

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Und was bedeutet das jetzt im Klartext?

Für Liste 1

Für Liste 2

Was wird sich ändern???

Gruß
tessa



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Gericht erklärt niedersächsische Hundeverordnung für nichtig

Berlin (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch die
niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die
Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten
festgestellt werden, urteilte das Gericht. Für bestimmte Rassen
bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren
ausgehen. Es sei jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche
Bedeutung diesem Faktor zukomme neben zahlreichen anderen Ursachen
wie Erziehung und Ausbildung des Hundes.


Der Gefahrenverdacht rechtfertige die Verordnung in der
bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die
Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten.
Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.


In der niedersächsischen Kampfhunde-Verordnung gibt es so genannte
Rasselisten. In der Kategorie eins sind "besonders gefährliche Hunde"
erfasst, für die ein Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot besteht.
Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler,
für die Maulkorb- und Leinenzwang besteht. Als gefährlich eingestufte
Hunde müssen an Wesenstests teilnehmen. Die Halter müssen nachweisen,
dass sie geeignet sind, einen Hund zu besitzen.
(Aktenzeichen: BverwG 6 CN 5.01, 6.01., 7.01 und 8.01)
(Achtung: Folgt Zusammenfassung bis 2030, ca. 40 Zl.)

©dpa

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Jubel,jubel,heul(vor Freude),durchdieGegendhüpf,klasse,klasse,es gibt doch noch Gerechtigkeit!

Ich weiß gar nicht wie ich meine Freude noch ausdrücken soll! Total gerührt bin! Die Richter werden vernünftig! Erkenntnisse der Wissenschaftler dringen bis ins Urteil vor!

völlig aus dem Häuschen

total glückliche Caro-BX
 
Vergeßt bitte nicht, dass immer noch vier Rassen inkriminiert sind. Und das steht nicht in irgendeiner Rechtsverordnung sondern in einem Bundesgesetz! Die Indizierung von Rassen über ein Gesetz hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Bleibt uns also noch der Prozess in Karlsruhe, um endgültige Klarheit zu schaffen. Trotzdem ist Berlin ein Erfolg mit dem ich nicht gerechnet hätte.

Villiers
 
Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten in Berlin
dagegen geklagt, dass es in der niedersächsischen Verordnung für
bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie
Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als
"besonders gefährliche Hunde" erfasst. Zur Kategorie zwei gehören
unter anderem Dobermänner und Rottweiler.


Als gefährlich eingestufte Hunde müssen in Niedersachen und
einigen anderen Bundesländern an Wesenstests teilnehmen. Die Halter
müssen nachweisen, dass sie geeignet sind, einen Hund zu führen. Die
Kläger wandten sich in der Verhandlung speziell gegen die
Rassekataloge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (OVG) war ihren
Argumenten vor rund einem Jahr zum Teil gefolgt. Das Land
Niedersachsen war dagegen in Revision beim Bundesverwaltungsgericht
gegangen und unterlag jetzt.


Die Bundesrichter wiesen darauf hin, dass bisher wissenschaftlich
nicht ausreichend geklärt sei, welche Bedeutung der genetischen
Veranlagung eines Hundes als Ursache für Beiß-Attacken zukomme. Die
ebenfalls in der Verhandlung aufgeworfene Frage, warum nicht auch der
deutsche Schäferhund in die Kategorie zwei der Verordnung aufgenommen
worden sei, spiele angesichts der Nichtigerklärung keine Rolle mehr.
(Aktenzeichen: BverwG 6 CN 5.01, 6.01., 7.01 und 8.01)
(Internet: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

©dpa

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Juchhu, hab den ganzen Tag immer wieder nachgeschaut, wann denn endlich das Urteil kommt. Und dann muss ich es aus dem Radio erfahren.

Freu, Freu unsere Rottis sind mal wieder keine Kampfhunde mehr.

Aber was hat das Urteil jetzt für eine Bedeutung? Ist es endgültig oder kann wieder eine Revision oder sowas eingelegt werden?

Gruß und riesigfreu
Michi, Zeus und Anka
 
Im Chat eiert das Gerücht rum, dieses Urteil würde nicht nur Niedersachsen, sondern alle LHVS in allen Bundesländern betreffen, demnach wären ab heute alle LHVs nichtig!

HIIILLLLFFFFÄÄÄÄ!

Sagt was!

Gruß
tessa



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*schon mal anstimm* "Freude schöner Götterfunken..."

LG
Ninchen


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- Kampfhunde gibt es nicht, es gibt nur Hunde. Alle haben 4 Pfoten, bellen und sind die besten Freunde des Menschen. Nur leider haben die Hunde manchmal das Problem wie wir Menschen, sie haben die falschen Freunde -
 
Leider kann ich mich der allgemeinen Begeisterung nicht so ganz anschließen. Sicher, mit dem Urteil konnte man nicht unbedingt rechnen und auf den ersten Blick ist die Entscheidung ein Erfolg.

Betrachtet man aber die Entscheidungsgründe, die hoffentlich bald im vollen Wortlaut veröffentlich werden, sehe ich keinen Grund zur Freude. Die VO wurde doch letztlich für nichtig befunden, weil das Gericht die Landesregierung als nicht befugt ansah, die Regelungen aufgrund der polizeilichen Generalermächtigung in Form einer VO zu treffen, sondern hierfür ein Gestz für erforderlich hält. Mit anderen Worten: reine Formsache!

Ich denke, dass nun sehr schnell ein entsprechender Gestzentwurf vorgelegt und verabschiedet werden wird. Und ich fürchte, dass dieser wiederum Rasselisten beinhalten wird.


Gruß
Wolfgang

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Wo bleiben Infos?

Wer weiß was Genaues?

Gruß
tessa *gleichirrewird*



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Die Nachricht kam gerade durch den Ticker:
Verordnung ist n i c h t i g...

Gratulation den Steitern aus Niedersachsen...
 
... bei aller Freude muß ich mich leider Wolfgang anschließen
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Josi mit Anhang
 
Es wird aber gesagt, daß die Aggressivität nicht an der Rasse festgemacht werden darf - muß das nicht bei allen neuen Gesetzen oder Verordnungen berücksichtigt werden - nicht sogar auch beim Bundesgesetz??

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Marion:
Es wird aber gesagt, daß die Aggressivität nicht an der Rasse festgemacht werden darf[/quote]

Das wurde leider nicht gesagt, Marion. Ein Kernsatz der Pressemitteilung lautet: 'Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen.'

Aus der Formulierung 'Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten.' lässt sich entnehmen, dass das Gericht unter diesen Voraussetzungen Rasselisten durchaus für zulässig halten könnte. Genaueres lässt sich natürlich erst nach Auswertung der vollständigen Urteilsbegründung sagen.

NRW geht mit dem Entwurf des neuen Landeshundegesetzes ja gerade diesen Weg
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.




Gruß
Wolfgang

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Das ist ein wichtiger Satz:

Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt.


Haben sich bisher die Politiker damit rausgeredet, daß sie nur MIT Rassenlisten die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten konnten, wurden sie eines besseren belehrt. Es gab schon immer ausreichend Möglichkeiten, gegen unvernünftige Hundehalter vorzugehen. Nun haben sie es schriftlich - vom BVG.



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Wie im n-tv-Videotext:

"Derartige Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitsspäre der Hundehalter seien nur zulässig, wenn sie in den Ländern gesetzlich geregelt seien ..."

Sabine + Spike
 
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