Termin BVerwG Berlin wegen GfTVO NS

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Hallo Dobi
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Wie lief es denn sonst ab ? Mal was positives für uns
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oder wieder nur schlechtes
Würde mich auch freuen wenn du ein paar Zeilen schreiben würdest
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Anruf von Dobi.

Die Verhandlung ist beendet. Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück. Diese kann 2-3 Stunden dauern.
Es ist fraglich, ob es heute noch zu einem Urteil kommt. Dobi wird dableiben und mich unterrichten, sobald er was genaues weiß.

Leute drückt sämtliche verfügbaren Daumen!!

Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
HI..ich nochmal..

habe gerade mit Thomas Henkenjohann telefoniert (weil ich soo neugierig bin).
Es könnte passieren, und das war wohl im Gespräch, daß das Verfahren an das OVG Lüneburg rücküberwiesen wird.
Das wäre auf der einen Seite gut, weil dann endlich die Ergebnisse der WT's eingebracht werden könnten, andererseits schlecht, weil bis zur nächsten Verhandlung wieder 1 - 1 1/2 Jahre vergehen können.

Ein Richter hat wohl der Landesregierung NS die Antworten "quasi" in den Mund gelegt. Unter anderem hat er wohl auch gefragt, warum das ganze durch eine VO und nicht durch ein Gesetz geregelt wurde
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Ein anderer Richter konnte die von der Landesregierung vorgebrachte Argumentation bzgl. des DSH und seiner Akzeptanz in der Bevölkerung nicht nachvollziehen. Im Prinzip wäre es vollkommen gleich, ob man von einem akzeptierten oder eben nicht akzeptierten Hund gebissen würde. Die Schmerzen wären wohl die gleichen.

Thomas rechnet mit einem Urteil so gegen 18.00 Uhr und wird mich ebenfalls heute noch informieren.

P.S. Die Rotti-Leute feiern bereits ihren Erfolg - ich hoffe nicht zu früh .....



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Stellste das Ergebnis dann bitte, bitte, bitte sofort hier rein? Bin aus Nds. ...
 
Hab leider keinen Urlaub bekommen für heute!

Wir drücken sämtliche Daumen und Hundepfoten!!!

Vera

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Hi,
mein Mann ist z.Z. mit ein paar Hundefreunden aus Hamburg in Berlin. Er war bei der Verhandlung. Sie ist zwar zu Ende, aber sie bleiben noch 2-3 Stunden, weil dann das Urteil verkündet werden soll. ZDF und ARD waren präsent. Erste Eindrücke: Die RA waren schwach, aber die Gegenseite war noch schwächer. Drin ist alles mögliche. Er meint, dass sich etwas ändern wird, ob viel oder wenig, ist schwer zu sagen. Da ich eh Pessimist bin, kann mich persönlich nichts umhauen.Wenn alles so bleibt, dann hat die Justiz endgültig bewiesen, dass sie von der Politik abhängt. Ein Urteil ohne Rasseliste könnte uns noch ein bißchen an Demokratie und Freiheit glauben lassen. Schaun mer mal...

Kersti
 
Mittwoch 3. Juli 2002, 15:45 Uhr
Grundsatzurteil über Kampfhundeverordnungen erwartet - Erste Zusammenfassung (mehr Einzelheiten)

Berlin (AP) Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat am Mittwoch die Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der Länderverordnungen zum Schutz vor Kampfhunden begonnen. Die Richter haben vor allem zu klären, ob die Rasse eines Hundes als einziges Kriterium für seine Gefährlichkeit gelten kann. Zudem geht es darum, ob die Listen mit gefährlichen Hunderassen ausreichend abgegrenzt sind und ob die Beschränkungen für Kampfhunde wie Zuchtverbot oder Maulkorbzwang dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das Urteil wird noch am Mittwoch
erwartet.

Konkret entscheidet das Gericht über einen Rechtsstreit zwischen Tierschützern und dem Land Niedersachsen.
Im Mai vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht Lüneburg die Kampfhundeverordnung Niedersachsens
teilweise außer Kraft gesetzt. Unter anderem entschieden die Richter, dass Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbullterrier gehalten und gezüchtet werden dürfen, wenn die individuelle Ungefährlichkeit des einzelnen Hundes
nachgewiesen wird.

Gegen dieses Urteil legte die Landesregierung Revision ein. Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer machte
in der Verhandlung deutlich, dass es über die generelle Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen bisher keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Es sei zwar «nicht fern liegend», dass es Rassen gebe, die eher zu Aggressivität neigen.
Es sei aber nicht geklärt, ob eine etwaige genetische Veranlagung maßgebliche Ursache für Beißattacken sei.
«Die Wissenschaft lässt uns teilweise im Stich, bislang», sagte Bardenhewer.

Die Vertreter der am Prozess beteiligten Tierschützer und Hundebesitzer pochten darauf, dass die konkrete Gefahr einer bestimmten Hunderasse nicht belegt werden könne. Das hätten so genannte Wesenstests ergeben. Auch die in der Hundeverordnung vorgesehen
Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Tieren seien unverhältnismäßig und teilweise sogar kontraproduktiv. Die Vertreter der niedersächsischen Landesregierung verteidigten die in der Hundeverordnung vorgesehenen Maßnahmen als geeignete und taugliche Mittel, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Vor zwei Jahren waren nach mehreren Attacken von Kampfhunden auf Menschen in allen Bundesländern Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden erlassen worden, die der Niedersachsens ähneln.
Artikel URL:
 
Mittwoch 3. Juli 2002, 15:09 Uhr
Gericht verhandelt über Landes-Kampfhundeverordnung

Bild vergrößern
Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat erstmals über eine Landes-Kampfhundeverordnung verhandelt.
Grundlage des Verfahrens waren vier Klagen von Hundehaltern und Tierschutzvereinen gegen die so genannte Gefahrtier-Verordnung in Niedersachsen.
Umstritten ist vor allem, ob allein die Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse zu Beschränkungen
für Halter und Tier führen darf. Die Urteile sollen noch im Laufe des Tages verkündet werden werden.

Nach der niedersächsischen Verordnung dürfen bestimmte Rassen nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung
gehalten werden. Bullterrier, Pit Bull Terrier und American Staffordshire Terrier müssen hierfür einen Wesenstest ablegen, und ihre Halter müssen "die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde" nachweisen. Hunde, die den Test nicht bestehen, müssen eingeschläfert werden. Die anderen Tiere dieser Rassen werden unfruchtbar gemacht und müssen an der Leine gehalten werden und einen Maulkorb tragen.

Maulkorb- und Leinenzwang gelten grundsätzlich auch für elf weitere Rassen, darunter Dobermann, Rottweiler und Staffordshire Bullterrier. Wenn diese Hunde einen Wesenstest bestehen, dürfen sie aber auch frei herumlaufen.

Die Hundehalter sowie die Tierschutzvereine Hannover und Lüneburg kritisieren vor allem, das Wesen eines Hundes lasse sich nicht allein an der Rasse festmachen. So seien bei den bisherigen Wesenstests nur äußerst wenige Tiere durchgefallen. Das Land betonte dagegen, es gehe immerhin um den Schutz von Menschen.

Nach Expertenangaben sind 22 Prozent der in Deutschland gehaltenen Hunde Schäferhunde; auf sie gingen 44 Prozent aller "Beißvorfälle" zurück. Die Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte ist uneinheitlich, allerdings sind auch die Kampfhundeverordnungen der Länder äußerst verschieden.

Beim Bundesverwaltungsgericht sind unter anderem noch Klagen aus Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern anhängig. Im Januar 2000 hatten die Berliner Richter das Recht der Kommunen bestätigt, für Kampfhunde eine erhöhte Hundesteuer zu erheben. Dabei sei auch eine Abgrenzung nach Rassen zulässig, bei denen "das Züchtungspotential für aggressives und gefährliches Verhalten besonders geeignet ist". (Az: 6 CN 5.01 u.a.)
 
Gerade rief mein Mann an: Die Urteilsverkündung findet es ca.19 Uhr statt.

Kersti
 
*Ungeduldig ist* Schon 19.20 Uhr *bibber*

Meine Uhr geht falsch
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Schon 19.32 Uhr *nochmehrbibber*



<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Wibke am 03. Juli 2002 editiert.]</font>
 
weiß jemand schon was? *ungeduldigbin*

Birthe & Shila
 
So oft wie heute bin ich noch nie von draußen reingelaufen und habe geguckt ob es was neues gibt.

Viele Grüße an Alle
Helga
 
In N 3 (oder so) haben sie gerade gesagt, daß sie seit über 4 Stunden beraten und noch keine Entscheidung gefallen ist. (Sagt mein Dad, der gerade reinkommt.)

Durchalten
Moe *zitter*
 
STRIKE STRIKE


GEWONNEN!!!

Nr. 21/2002 vom 3. Juli 2002

Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

_____________________________________________________________________________________________

In der niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere werden zwei Kategorien von Hunden unterschieden. Das Halten, die Zucht und die Vermehrung der ersten Kategorie von Hunden, zu denen Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde gehören, ist verboten. Für vorhandene Hunde wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat, die Haltung sicher ist und der Halter über die persönliche Eignung und die notwendige Sachkunde verfügt. Hunde, die den Wesenstest wegen eines außergewöhnlichen Aggressionspotenzials nicht bestehen, müssen getötet werden. Das Bestehen des Wesenstests führt zu näher bestimmten Anforderungen an die Haltung und Führung des Hundes; außerdem ist er unfruchtbar zu machen. Die in einer Liste aufgeführten Hunde der zweiten Kategorie, zu denen auch Dobermann und Rottweiler, nicht aber etwa der Deutsche Schäferhund zählen, müssen außerhalb von Privatwohnungen und ausbruchsicheren Grundstücken mit Maulkorb versehen und angeleint sein. Nach bestandenem Wesenstest können davon Ausnahmen genehmigt werden.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat auf Normenkontrollanträge von Hundehaltern hin mehrere Regelungen verworfen. Es hat insbesondere das Haltungsverbot von Hunden der ersten Kategorie zum Zweck der Gefahrenabwehr nicht für erforderlich gehalten und in den Regelungen für die Hunde der zweiten Kategorie einen Gleichheitsverstoß insoweit gesehen, als Rottweiler und Dobermann, nicht aber der Deutsche Schäferhund erfasst sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt und die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Nach den vorliegenden Feststellungen besteht für bestimmte Rassen derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. Es ist jedoch in der Wissenschaft umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen – Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse – für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung. Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre – hier der Hundehalter – zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Es ist Sache des Landesparlaments, den Eigenarten der Materie entsprechend und unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der betroffenen Bevölkerungskreise die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Gefahrenvorsorge zu schaffen, d.h. ggfs. die Einführung von Rasselisten selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liegt in Niedersachsen nicht vor.

Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt. Die Befugnis der Landesgesetzgebung, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben, wird durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht berührt.

Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an.

BVerwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01 - Urteile vom 3. Juli 2002

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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
STRIKE STRIKE

GEWONNEN!!!

[/quote]

Ich hätt's nicht mehr für möglich gehalten. Ausgerechnet das BVerwG. Waaaaaahsinn!!
Mir geht's gut! NICHTIG! Irre. Ich krieg mich
nicht mehr ein.

Micha
 
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