Halöle,
Ich habe heute eine rechtliche frage an euch. Ich mein verlobter und unsere 3 Hunde sind vor ein paar tagen in unsere neue wohnung gezogen. Dies ist ein mehrparteien Haus und es sind alles eigentumswohnungen, teilweise vermietet.
Wir sind nur unter der vorraussetzung hier eingezogen, das wir hier unsere 3 Hunde halten dürfen, der Vermieter weiß davon und unsere 3 Hunde stehen auch mit im Mietvertrag.
Heute sprach mich unser Hausmeister an ob ich hier mit den 3 Hunden wohnen würde. Ich "bejate" dies und ermeinte dann das im Haus generell jeweils nur 1 Hund erlaubt wäre und es auch egal wäre ob die Hunde mit im Mietvertrag stehen würden (was sie ja auch tun), laut Hausordnung wären angeblich nur ein Hund erlaubt. Die Hausordnung hängt bei uns im flur aus und dort steht drin das tiere generell erlaubt sind solange sie nix verschmutzen oder zerstören und niemand belästigt wird. Eine begrenzung der anzahl steht da nicht drin.
Was kann uns jetzt passieren falls was "komme" sollte, wer hat dann recht? Hätte uns der eigentümer nicht draufhinweisen müssen das nur ein Hund erlaubt ist? Wie gesagt unsere 3 Hunde stehen im Mietvertrag.
Wie sieht es dann evtl mit den kosten aus und auch mit der kostenerstattung? Falls wir wieder ausziehen müssen? Weil wir wohnen jetzt erst seit einer woche hier und mussten die komplette wohnung selber renovieren, wir haben ca 500 euro in die renovierung stecken müssen. Könnten wir diese dann vom vermieter zurück fordern und wie sieht es dann mit mit einer neuen wohnung aus und den umzugskosten? Muss der Vermieter uns dann eine Wohnung "Vorstellen".Da wir die wohnung ja nicht genommen hätten wenn wir keine Hunde bzw nur einen Hund hätten halten dürfen!
Lg Jessica
Ich habe heute eine rechtliche frage an euch. Ich mein verlobter und unsere 3 Hunde sind vor ein paar tagen in unsere neue wohnung gezogen. Dies ist ein mehrparteien Haus und es sind alles eigentumswohnungen, teilweise vermietet.
Wir sind nur unter der vorraussetzung hier eingezogen, das wir hier unsere 3 Hunde halten dürfen, der Vermieter weiß davon und unsere 3 Hunde stehen auch mit im Mietvertrag.
Heute sprach mich unser Hausmeister an ob ich hier mit den 3 Hunden wohnen würde. Ich "bejate" dies und ermeinte dann das im Haus generell jeweils nur 1 Hund erlaubt wäre und es auch egal wäre ob die Hunde mit im Mietvertrag stehen würden (was sie ja auch tun), laut Hausordnung wären angeblich nur ein Hund erlaubt. Die Hausordnung hängt bei uns im flur aus und dort steht drin das tiere generell erlaubt sind solange sie nix verschmutzen oder zerstören und niemand belästigt wird. Eine begrenzung der anzahl steht da nicht drin.
Was kann uns jetzt passieren falls was "komme" sollte, wer hat dann recht? Hätte uns der eigentümer nicht draufhinweisen müssen das nur ein Hund erlaubt ist? Wie gesagt unsere 3 Hunde stehen im Mietvertrag.
Wie sieht es dann evtl mit den kosten aus und auch mit der kostenerstattung? Falls wir wieder ausziehen müssen? Weil wir wohnen jetzt erst seit einer woche hier und mussten die komplette wohnung selber renovieren, wir haben ca 500 euro in die renovierung stecken müssen. Könnten wir diese dann vom vermieter zurück fordern und wie sieht es dann mit mit einer neuen wohnung aus und den umzugskosten? Muss der Vermieter uns dann eine Wohnung "Vorstellen".Da wir die wohnung ja nicht genommen hätten wenn wir keine Hunde bzw nur einen Hund hätten halten dürfen!
Lg Jessica