Ja, ist so.
Ich schmeiße mal meine Interpretation des bisher gelesenen in die Runde .
@Marryhaubi, wenn ich wo falsch liege, korrigierst du mich bitte.
1. Der Hund deiner Eltern, ein Malinois, ist deinem Bruder ausgekommen und unbeaufsichtigt auf die Straße gelaufen.
Unglücklicherweise kam in dem Moment das Kind der Nachbarn auf dem Roller vorbei, und der Hund ist hinterher, hat es eingeholt und in den Hintern gezwickt und vom Roller geholt.
Folgen: Ein blauer Fleck am Boppes.
2. Im ersten Moment waren die Nachbarn noch verständnisvoll, da dem Kind ja anscheinend nichts fehlte. Dann begann das Mädchen angeblich, Angst zu haben und vom Sterben zu reden usw., und jetzt haben sie Anzeige erstattet und wollen Schmerzensgeld.
-> Rückfrage: Ist das sicher? Wurde denn schon eine solche Forderung an eure Versicherung oder an euch herangetragen? Oder vermutest du das nur?
3. Du hast das Kind mal getroffen, da wirkte es - deinem Hund gegenüber - ganz normal und wie vorher auch.
4. Aufgrund der Anzeige gegen den Hund deiner Eltern wurde beim Hund eine Wesensprüfung durchgeführt. Der Hund verhielt sich dabei völlig unauffällig. Allerdings zuckte er zusammen, als er allein am Prüfer vorbeilaufen musste, und fiel daraufhin durch, weswegen ihm jetzt ein lebenslanger Maulkorb- und Leinenzwang ins Haus steht.
5. Deine Frage in die Runde war eigentlich nur, ob der
Wesenstest (oder Verhaltensprüfung heißt das jetzt, oder?) so, wie er abgelaufen ist, rechtens war.
Ist das so korrekt zusammengefasst?
Zur Frage 5: Weiß ich nicht. Finde ich schwer zu beurteilen, ohne dabeigewesen zu sein. Ein "Zusammenzucken" kann ja vieles bedeuten - ein ansatzweises Zurückweichen genauso wie ein ansatzweises Nach-Vorn-Gehen - und letzteres käme, wenn der Prüfer
das gesehen zu haben glaubt, bestimmt nicht so gut an...
Auf jeden Fall kann man das Ergebnis der Wesensprüfung anfechten. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass jemand hier im Forum (also, jemand, der hier früher sehr aktiv war) das in NRW für seinen Hund mal erfolgreich getan hat. Ohne juristischen Beistand würde ich das nicht versuchen.
Ein Anwalt, der hier immer wieder empfohlen wird, weil er sich auf "Hundesachen" spezialisiert hat (und auch noch in NRW wohnt) ist Lars Weidemann aus Mülheim an der Ruhr. Es gibt aber sicherlich auch noch andere.
Zu der Schmerzensgeld-Geschichte möchte ich auch noch einen etwas anderen Blickwinkel beitragen, weil ich deinen Zeilen entnehme, dass du die Geschichte der Eltern vom Ablauf her als "zusammenfantasiert" empfindest.
Das muss sie so aber nicht sein.
Erstens ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verarbeitung eines Traumas oder Schreckmomentes, ob bei Kindern oder bei Erwachsenen, erst ein paar Tage nach dem Vorfall so richtig einsetzt.
Zweitens kann die dann phasenweise sehr extrem sein, und ich kann dir ohne jede böse Absicht aus eigener Erfahrung versichern, dass ein Kind, das vor jedem Schatten Angst hat, plötzlich nicht mehr im Dunkeln schläft, Alpträume hat und vom Sterben redet, für die Eltern extrem enervierend bis belastend ist.
(Man gewöhnt sich zwar mir der Zeit so einigermaßen daran, aber wenn das neu ist, ist das erstmal heftig.)
Drittens ist es aber normalerweise so, dass diese Zustände nach einer gewissen Zeit wieder abebben und hoffentlich irgendwann verschwinden. Manchmal tun sie's nicht, und das kann ernsthafte Gründe haben oder schlicht daran liegen, dass das Kind merkt, dass es so mehr positive Aufmerksamkeit kriegt als vorher - das wissen aber die gebeutelten Eltern meist nicht, die merken nur, es bleibt und geht nicht.
Viertens kann es durchaus auch sein, dass irgendwelche Angstzuständen Hunden gegenüber am Anfang allen Hunden gegenüber stark sind, danach aber nur dann noch auftreten, wenn der Schreckmoment getriggert wird. Wenn das Kind vor dem Vorfall Hunde sehr mochte, kann es also durchaus kurz nach dem Vorfall Angst vor allen Hunden gehabt haben, und im Moment meistens Hunde ganz normal streicheln wollen, dafür aber in einer blöden Situation, oder zB wenn der Hund aussieht wie der, der sie gebissen hat, wieder Angstzustände bekommen...
Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass das Kind tatsächlich zumindest phasenweise sich so verhalten hat wie beschrieben, und die Eltern einigermaßen schockiert waren und nun meinen, das sei alles wer weiß wie schlimm gewesen.
Dabei kann sowas durchaus auch im falschen Moment bei einem Hund passieren, der das Kind
gar nicht beißt...
Mein jüngster Sohn (jetzt etwas über zwei Jahre alt) hatte fast ein Jahr, also fast sein halbes bisheriges Leben lang, Panik - schreckensstarre Panik mit Steifwerden, nach Luft schnappen, blau werden und hilflos mit den Ärmchen rudern und hysterisch Brüllen - speziell beim Anblick kleiner und vor allem kleiner brauner Hunde. Und zwar, weil ihm im Alter von 9 oder 10 Monaten die über 18-jährige demente dackelgroße Hundeoma einer Freundin einen Keks aus der Hand gezogen hat, den er etwas gedankenlos vor sich in der Hand hielt - sie hatte das wohl als Angebot missverstanden. Und er hatte jedes Mal Alpträume, wenn wir an einem Tag diesem Hund begegnet sind. - Keine Sorge, ich habe meine Freundin nicht angezeigt...
Mitlerweile ist das große Kekstrauma überwunden und auch dieser Hund wird gestreichelt... ich bin aber durch Kind 1 auch einiges gewöhnt und hart im Nehmen, ich habe halt versucht, die Situation nach bestem Wissen udn Gewissen aufzulösen, und das hat letztlich dann ja auch funktioniert. Kind 1 hatte (zum Glück) kein Hundetrauma - aber ein anderes, für das man aber niemanden verantwortlich machen konnte - und das eben nicht von selbst wieder komplett verschwunden ist.
Darum kann ich mir allerdings wie gesagt nur zu gut vorstellen, dass sich die Folgen bei dem Nachbarsmädchen wirklich zumindest zeitweise so geäußert haben, wie du es beschreibst.