sundance
15 Jahre Mitglied
Wer kennt sich rechtlich etwas aus? Wenn Bäume an der Grundstücksgrenze stehen und mit Zweigen und Ästen auf das andere Grundstück rüberragen, kann der Nachbar die Beseitigung verlangen, was ist aber wenn ein Baum etwas schief gewachsen ist und etwas mit dem Stamm auf dem anderen Grundstück ist. Muss der Baum gefällt werden? Wenn Wurzeln an einer Mauer wachsen, bzw. unter einer Mauer herwachsen, muss der Baum gefällt werden oder die Wurzel abgehackt werden? Dadurch würde dann vielleicht der Baum eingehen. Wer kennt sich hier aus? Die Bäume stehen schon total lange an der Stelle.Es gibt doch so etwas wie Bestandsschutz.
Viele Grüße. Sundance
Viele Grüße. Sundance