Rechtlich richtig oder nicht?!

Marryhaubi

Hallo Leute.

Ich habe ein Anliegen, bezüglich des Malinois meiner Eltern.

Er hat im Mai das Nachbarkind in den Hintern gezwickt..ich sage bewusst gezwickt,weil er, wenn er wollte das Kind auch hätte blutig beißen können.

Die Kleine hatte lediglich einen blauen Fleck am Po.

Nach dem Vorfall, kam der Vater des Kindes und sagte,dass Sie immer noch einen Hund möchte und die keine Anzeige stellen werden.

Eine Woche später kam dann die überraschende Wende.

Das Kind (wohlgemerkt 3Jahre alt) spricht nur noch vom sterben und hat angst vor Hunden etc. Haben dann doch Anzeige erstattet, Da man ja Schmerzensgeld bekommen kann!!

(Als ich mit meinem schwarzen Schäferhund dort spazieren gingen,wollte das Mädchen meinen Hund streicheln..soviel zum Thema)

Meine Eltern gingen schon seid dem Zeitpunkt länger in die Hundeschule und haben vom Ordnungsamt ein Schreiben zur Einladung eines Wesenstests bekommen.

Titus (so der Name des Hundes) ist ein sehr lieber Hund, mit dem man einfach alles machen kann.Er ist halt nur Malitypisch hibbelig, dennoch mehr als nur sozial.

Heute stand nur der Wesenstest an.
Die Leute vom Ordnungsamt sind mit Regenschirmen auf ihn (aggressiv) zugelaufen. Nun sollten die Hunde an eine Gruppe vorbei laufen.
Alle vorbei,nichts passiert..
Titus musste nochmal ALLEINE vorbei.
Der Prüfer hat in dem Moment,als Titus auf gleichem Höhe war,hart auf den Boden gestanzt und Titus ist in dem Moment zusammen gezuckt..hat aber NICHTS weiter gemacht.

Fazit: durchgefallen!

Der Prüfer sagte,Maulkorbpflicht und kurze Leider,sonst würde mein Vater "alt aussehen! "

Das ist niemals ein aggressives Verhalten! Haben die überhaupt Ahnung von Hunden?!


Nun meine Frage:
Ist es rechtens,dass der Prüfer ihn so getestet hat und Titus nochmal alleine vorbei laufen musste?

Natürlich wird der Anwalt noch mal gesagt,aber dennoch hätte ich gerne eine zweite Meinung.

Danke schon mal!

Lg
Marina
 
  • 19. April 2024
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Hi Marryhaubi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sorry, unabhängig vom Ausgang des Wesentestes stößt mir ziemlich die Formulierung auf "wenn er gewollt hätte, hätte er das Kind auch blutig beißen können "
Fakt ist, das Kind hat eine kleine Verletzung hat... Warum nur muss man darauf hinweisen?
 
Fakt ist: jeder "agressive Hund"hätte das Kind "zerfleischen können!

Da das Kind aber auf dem Cityroller unterwegs war, hat dies den Auslöser gegeben.
 
Es ist trotzdem maßlos übertrieben wegen einer solchen Geringfügigkeit eine lebenslange Maulkorb- und Leinenpflicht zu verordnen.
Das ist auch Fakt.

Und wenn das so stimmt, wie das beim Wesenstest abgegangen ist, dann ist das nicht nur fragwürdig, sondern schlichtweg unrechtmäßig.

Was hier in Deutschland und manchen anderen Ländern abgeht, ist beängstigend, ich frage mich allen Ernstes wohin das noch führen soll.

...
 
Es ist trotzdem maßlos übertrieben wegen einer solchen Geringfügigkeit eine lebenslange Maulkorb- und Leinenpflicht zu verordnen.
Das ist auch Fakt.


Und wenn das so stimmt, wie das beim Wesenstest abgegangen ist, dann ist das nicht nur fragwürdig, sondern schlichtweg unrechtmäßig.

Was hier in Deutschland und manchen anderen Ländern abgeht, ist beängstigend, ich frage mich allen Ernstes wohin das noch führen soll.

...

Was?
Der Hund ist ausgezuckt, weil ein Kind (3 Jahre!) mit einem Roller gefahren ist. Die TE schreibt selbst

Fakt ist: jeder "agressive Hund"hätte das Kind "zerfleischen können!

Da das Kind aber auf dem Cityroller unterwegs war, hat dies den Auslöser gegeben.

DAS ist kein unproblematisches Verhalten vom Hund, DAS ist brandgefährlich und gehört nicht verharmlost - genauso entstehen schwere Beißvorfälle, da braucht es vom Hund noch nicht mal viel Aggression.
 
Es ist trotzdem maßlos übertrieben wegen einer solchen Geringfügigkeit eine lebenslange Maulkorb- und Leinenpflicht zu verordnen.
Das ist auch Fakt.
...
Ohne Frage da bin ich bei dir, aber hab ich Halter die sich hinstellen und sagen 'ja mei das Kind ist Roller gefahren da muss man schon damit rechnen das es gebissen wird' hört mein Verständnis auf ;)
Und ich hab wirklich viel Verständnis für beißende Hunde, aber diese sollten doch bitte kontrolliert werden können vom Halter.
Wie ist mir dabei schnuppe dann können die auch gänzlich frei laufen..

Was genau ist denn nun eigentlich bei dem Vorfall passiert, könnte mir vorstellen auch das fließt in die berwertung beim Wesenstest ein.
 
Was?
Der Hund ist ausgezuckt, weil ein Kind (3 Jahre!) mit einem Roller gefahren ist. Die TE schreibt selbst



DAS ist kein unproblematisches Verhalten vom Hund, DAS ist brandgefährlich und gehört nicht verharmlost - genauso entstehen schwere Beißvorfälle, da braucht es vom Hund noch nicht mal viel Aggression.

Jein.

...
 
Da gibt es kein Jein...
Das Kind wurde durch die Bewegung zur "Beute" - das ist richtig übel, gerade bei "triebigen" Hunden. Und bei solchen Aussagen wie von der TE ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Vorfällen kommt, weil es zwar "harmlos" ausschaut, aber Teil einer problematischen Verhaltenskette ist/sein kann.

Ich kenne einige Hunde, die auch alle total "sozial" sind, aber da auch "brisant" reagieren würden, gerade wenn das Kind eventuell auch noch stürzen würde.
 
Es geht aber darum , was passiert ist und nicht was worse case passieren könnte ,- und in genau diesem Zusammenhang sehe ich es genau wie Cira : die Maßnahme ist nicht verhältnismäßig ,- meine Meinung.

LG Barbara
 
Also soll es abgewartet werden bis der Hund richtig zulangt :gruebel:
Bei einsichtigen Haltern alles keine Diskussion, aber bei jemanden der nicht sieht wo ne Gefahr sein könnte sondern es noch verharmlost lieber einmal mehr sichern...
 
Und das machst du grad`woran fest , dass es sich um uneinsichtige Halter handelt??

Der Hund gehört den Eltern der TE , diese gehen mit dem Hund in die Hundeschule , ich finde den Fehler jetzt nicht.

Der Malinois hat gepitscht , darf er nicht , aber bitte wo steht , dass solchen Situationen zukünftig nicht aus dem Wege gegangen, bzw. verhindert werden ??? Auch ohne verordneten Maulkorb ?


LG Barbara
 
Also soll es abgewartet werden bis der Hund richtig zulangt :gruebel:
Bei einsichtigen Haltern alles keine Diskussion, aber bei jemanden der nicht sieht wo ne Gefahr sein könnte sondern es noch verharmlost lieber einmal mehr sichern...


Wenn er es denn überhaupt irgendwann täte.
Hunde und ihre Halter sind komischerweise die einzigen, die dafür belangt werden, was der Hund eventuell mal machen könnte und ihr findet das richtig?
Dann können wir auch hingehen und Menschen dafür einsperren, weil sie im Verdacht stehen irgendwann vllt. einmal ein schweres Verbrechen zu begehen, weil sie schonmal was geklaut haben.


Da gibt es kein Jein...


Doch, allerdings gibt es das.

Das Kind wurde durch die Bewegung zur "Beute" - das ist richtig übel, gerade bei "triebigen" Hunden. Und bei solchen Aussagen wie von der TE ist es kein Wunder, dass es immer wieder zu Vorfällen kommt, weil es zwar "harmlos" ausschaut, aber Teil einer problematischen Verhaltenskette ist/sein kann.

Ich kenne einige Hunde, die auch alle total "sozial" sind, aber da auch "brisant" reagieren würden, gerade wenn das Kind eventuell auch noch stürzen würde.

Ja, es KANN sein, aber es ist nicht zwangsläufig so.

Wie man das in einem vernünftigem Rahmen ahnden kann und dass der HH nachweisen muss, dass diese Verhalten nicht mehr vorkommt, darüber kann man ja diskutieren, aber so ist das unverhältnismäßig.

...
 
Was genau ist denn nun eigentlich bei dem Vorfall passiert, könnte mir vorstellen auch das fließt in die berwertung beim Wesenstest ein.
Nur zur Erinnerung ich frage nach was genau passiert ist..

Danach habe ich nur auf eure Beiträge regiert ;)
 
Der TE schreibt, die Kleine hätte den Hund gestreichelt und der Hund hätte gekniffen.

Das ist sicher nicht in Ordnung, aber ganz bestimmt auch kein Grund für einen lebenslangen Maulkorb, samt kurzer Leine.

Stand da überhaupt was von Jagdverhalten?

...
 
Wo hast du das denn gelesen? Ich hab hier nur was von Roller Gelesen...
 
*habs rausgenommen, hing mit der Zitierfunktion zusammen*
Der TE schreibt, die Kleine hätte den Hund gestreichelt und der Hund hätte gekniffen.

Das ist sicher nicht in Ordnung, aber ganz bestimmt auch kein Grund für einen lebenslangen Maulkorb, samt kurzer Leine.

Stand da überhaupt was von Jagdverhalten?

...

Die Kleine hat den Hund der TE gestreichelt, aber der Hund der Eltern hat "gezwickt" Begründung:

Fakt ist: jeder "agressive Hund"hätte das Kind "zerfleischen können!

Da das Kind aber auf dem Cityroller unterwegs war, hat dies den Auslöser gegeben.
 
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