Rechtlich richtig oder nicht?!

Nochmal... So viel zum Thema Tod und schreckliche Angst
Tut mir leid, ich bin zu blöd, den Sachverhalt zu verstehen.
Ich dachte, der Hund hat im Jagdverhalten das Kind nun doch vom Roller gezogen und nicht nur gezwickt.
Gebissen beim Streicheln hat er nicht.

Wenn dir meine Frage danach zu dämlich ist, bitte.
Ich dachte hier geht es darum, ob die Einschätzung zum Hundeverhalten, insbesondere die Auflagen, überzogen sind.
Habe ich dann wohl falsch verstanden. Entschuldigung, ich störe nicht weiter.,
 
  • 29. März 2024
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Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tut mir leid, ich bin zu blöd, den Sachverhalt zu verstehen.
Ich dachte, der Hund hat im Jagdverhalten das Kind nun doch vom Roller gezogen und nicht nur gezwickt.
Gebissen beim Streicheln hat er nicht.

Wenn dir meine Frage danach zu dämlich ist, bitte.
Ich dachte hier geht es darum, ob die Einschätzung zum Hundeverhalten, insbesondere die Auflagen, überzogen sind.
Habe ich dann wohl falsch verstanden. Entschuldigung,ich störe nicht weiter.,

Ich denke, er möchte einfach nur wissen, ob die Eltern den Wesenstest anfechten können.
Kann man das eigentlich?

...
 
Tut mir leid, ich bin zu blöd, den Sachverhalt zu verstehen.
Ich dachte, der Hund hat im Jagdverhalten das Kind nun doch vom Roller gezogen und nicht nur gezwickt.
Gebissen beim Streicheln hat er nicht.

Wenn dir meine Frage danach zu dämlich ist, bitte.
Ich dachte hier geht es darum, ob die Einschätzung zum Hundeverhalten, insbesondere die Auflagen, überzogen sind.
Habe ich dann wohl falsch verstanden. Entschuldigung, ich störe nicht weiter.,


Tut mir leid..

Ich bin einfach nur sauer und hasse es in den Momenten alles 100mal zu erklären..

Sorry für mein Verhalten:-/ :wand:
 
Ich betrachte mal das Thema im Ganzen und würde fast behaupten, dass es sich so anhört, als ob mehrere personen voll aneinander vorbei reden.
Ich kann mich täuschen aber die ersten beiden Seiten hört es sich für mich echt so an. :sign_sorry:
 
Ja, ist so.

Ich schmeiße mal meine Interpretation des bisher gelesenen in die Runde . @Marryhaubi, wenn ich wo falsch liege, korrigierst du mich bitte.

1. Der Hund deiner Eltern, ein Malinois, ist deinem Bruder ausgekommen und unbeaufsichtigt auf die Straße gelaufen.
Unglücklicherweise kam in dem Moment das Kind der Nachbarn auf dem Roller vorbei, und der Hund ist hinterher, hat es eingeholt und in den Hintern gezwickt und vom Roller geholt.
Folgen: Ein blauer Fleck am Boppes.

2. Im ersten Moment waren die Nachbarn noch verständnisvoll, da dem Kind ja anscheinend nichts fehlte. Dann begann das Mädchen angeblich, Angst zu haben und vom Sterben zu reden usw., und jetzt haben sie Anzeige erstattet und wollen Schmerzensgeld.

-> Rückfrage: Ist das sicher? Wurde denn schon eine solche Forderung an eure Versicherung oder an euch herangetragen? Oder vermutest du das nur?

3. Du hast das Kind mal getroffen, da wirkte es - deinem Hund gegenüber - ganz normal und wie vorher auch.

4. Aufgrund der Anzeige gegen den Hund deiner Eltern wurde beim Hund eine Wesensprüfung durchgeführt. Der Hund verhielt sich dabei völlig unauffällig. Allerdings zuckte er zusammen, als er allein am Prüfer vorbeilaufen musste, und fiel daraufhin durch, weswegen ihm jetzt ein lebenslanger Maulkorb- und Leinenzwang ins Haus steht.

5. Deine Frage in die Runde war eigentlich nur, ob der Wesenstest (oder Verhaltensprüfung heißt das jetzt, oder?) so, wie er abgelaufen ist, rechtens war.

Ist das so korrekt zusammengefasst?

Zur Frage 5: Weiß ich nicht. Finde ich schwer zu beurteilen, ohne dabeigewesen zu sein. Ein "Zusammenzucken" kann ja vieles bedeuten - ein ansatzweises Zurückweichen genauso wie ein ansatzweises Nach-Vorn-Gehen - und letzteres käme, wenn der Prüfer das gesehen zu haben glaubt, bestimmt nicht so gut an...

Auf jeden Fall kann man das Ergebnis der Wesensprüfung anfechten. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass jemand hier im Forum (also, jemand, der hier früher sehr aktiv war) das in NRW für seinen Hund mal erfolgreich getan hat. Ohne juristischen Beistand würde ich das nicht versuchen.

Ein Anwalt, der hier immer wieder empfohlen wird, weil er sich auf "Hundesachen" spezialisiert hat (und auch noch in NRW wohnt) ist Lars Weidemann aus Mülheim an der Ruhr. Es gibt aber sicherlich auch noch andere.

Zu der Schmerzensgeld-Geschichte möchte ich auch noch einen etwas anderen Blickwinkel beitragen, weil ich deinen Zeilen entnehme, dass du die Geschichte der Eltern vom Ablauf her als "zusammenfantasiert" empfindest.

Das muss sie so aber nicht sein.

Erstens ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verarbeitung eines Traumas oder Schreckmomentes, ob bei Kindern oder bei Erwachsenen, erst ein paar Tage nach dem Vorfall so richtig einsetzt.
Zweitens kann die dann phasenweise sehr extrem sein, und ich kann dir ohne jede böse Absicht aus eigener Erfahrung versichern, dass ein Kind, das vor jedem Schatten Angst hat, plötzlich nicht mehr im Dunkeln schläft, Alpträume hat und vom Sterben redet, für die Eltern extrem enervierend bis belastend ist.
(Man gewöhnt sich zwar mir der Zeit so einigermaßen daran, aber wenn das neu ist, ist das erstmal heftig.)
Drittens ist es aber normalerweise so, dass diese Zustände nach einer gewissen Zeit wieder abebben und hoffentlich irgendwann verschwinden. Manchmal tun sie's nicht, und das kann ernsthafte Gründe haben oder schlicht daran liegen, dass das Kind merkt, dass es so mehr positive Aufmerksamkeit kriegt als vorher - das wissen aber die gebeutelten Eltern meist nicht, die merken nur, es bleibt und geht nicht. ;)

Viertens kann es durchaus auch sein, dass irgendwelche Angstzuständen Hunden gegenüber am Anfang allen Hunden gegenüber stark sind, danach aber nur dann noch auftreten, wenn der Schreckmoment getriggert wird. Wenn das Kind vor dem Vorfall Hunde sehr mochte, kann es also durchaus kurz nach dem Vorfall Angst vor allen Hunden gehabt haben, und im Moment meistens Hunde ganz normal streicheln wollen, dafür aber in einer blöden Situation, oder zB wenn der Hund aussieht wie der, der sie gebissen hat, wieder Angstzustände bekommen...

Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass das Kind tatsächlich zumindest phasenweise sich so verhalten hat wie beschrieben, und die Eltern einigermaßen schockiert waren und nun meinen, das sei alles wer weiß wie schlimm gewesen.

Dabei kann sowas durchaus auch im falschen Moment bei einem Hund passieren, der das Kind gar nicht beißt...

Mein jüngster Sohn (jetzt etwas über zwei Jahre alt) hatte fast ein Jahr, also fast sein halbes bisheriges Leben lang, Panik - schreckensstarre Panik mit Steifwerden, nach Luft schnappen, blau werden und hilflos mit den Ärmchen rudern und hysterisch Brüllen - speziell beim Anblick kleiner und vor allem kleiner brauner Hunde. Und zwar, weil ihm im Alter von 9 oder 10 Monaten die über 18-jährige demente dackelgroße Hundeoma einer Freundin einen Keks aus der Hand gezogen hat, den er etwas gedankenlos vor sich in der Hand hielt - sie hatte das wohl als Angebot missverstanden. Und er hatte jedes Mal Alpträume, wenn wir an einem Tag diesem Hund begegnet sind. - Keine Sorge, ich habe meine Freundin nicht angezeigt... ;)

Mitlerweile ist das große Kekstrauma überwunden und auch dieser Hund wird gestreichelt... ich bin aber durch Kind 1 auch einiges gewöhnt und hart im Nehmen, ich habe halt versucht, die Situation nach bestem Wissen udn Gewissen aufzulösen, und das hat letztlich dann ja auch funktioniert. Kind 1 hatte (zum Glück) kein Hundetrauma - aber ein anderes, für das man aber niemanden verantwortlich machen konnte - und das eben nicht von selbst wieder komplett verschwunden ist.

Darum kann ich mir allerdings wie gesagt nur zu gut vorstellen, dass sich die Folgen bei dem Nachbarsmädchen wirklich zumindest zeitweise so geäußert haben, wie du es beschreibst.
 
Wenn ich das richtig verstehe, war das ein Wesenstest, an dem mehrere Hunde gleichzeitig teilgenommen haben. Nur Titus musste an der Gruppe der Personen noch einmal alleine vorbeilaufen. Das kann durchaus rechtens sein, wenn Titus unter diesen Hunden der einzige bisher auffällig gewordene Hund ist.

Dass Titus zusammengezuckt ist, als der Prüfer aufstampfte - ob das für das Urteil "durchgefallen" reicht, kann ich nicht beurteilen.
 
Das Durcheinander ist wahrscheinlich entstanden, weil zwei Sachverhalt
-Wesenstest
-Schmerzensgeldforderungen
parallel zur Diskussion gestellt wurden.
Gemeinsam haben sie ja eigentlich nur, dass es sich um den selben Hund handelt.

Dank euer Hilfe habe ich das jetzt begriffen.
 
betrachtet man den Malinois mit den typischen Eigenschaften der Rasse ist Jagdverhalten in Verbindung mit "zusammenzucken" (ich tendiere eher zum "nach vorn gehen") sicher ein Grund zur Vorsicht, gerade in Verbindung mit älteren Besitzern (im Allgemeinen). Erst recht wenn der Hund scheinbar nicht hört. Für mich gehört ein Mali nicht in eine Familie ohne sportliche Betätigung od. Verein, dafür ist die Rasse zu kaputt
 
Was das " vom tod" sprechen angeht, ich kann mir lebhaft vorstellen wie die diskussionen im opferhaus von statten gelaufen sind: jeeee, die kleine hat glueck gehabt, der hund haette sie auch tot beissen koennen, dann werden alle todesfaelle durch hundebisse hervorgekramt,

Das kind bekommt all das mit und verarbeitet das. Die geschichten sind eine sache, die echte hunden eine andere, vor denen hat sie keine angst, fuer das was zuhause erzaehlt wird, sehr wohl.
 
Um mal auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, finde ich den Sachverhalt, der überhaupt dazu geführt hat, nicht unwesentlich. Im Prinzip wird bei einem Verhaltenstest doch genau sowas überprüft, eben z.B. ob ein Hund ein Kind auf einem Roller jagen würde, auch wenn bei einer Prüfung dazu keine Kinder verschlissen werden. ;)
Ich würde daher gern wissen, ob es wirklich fest steht, dass der Hund bei der Prüfung nur zusammen gezuckt ist (Aufstampfen vor dem Hund ist übrigens eine " Alltagssituation") oder eventuell doch auch andere Dinge bei dem Hund gesehen wurden, die zu den Auflagen geführt haben. Es macht ja wenig Sinn, eine Prüfung zu monieren, wenn nicht sicher ist, dass der Hund sie auch bestehen würde.
Es ist durchaus möglich, eine durchgefallene Prüfung zu wiederholen, wenn nachgewiesen wird, dass mit dem Hund trainiert wird. Deshalb verstehe ich die Frage nicht wirklich.
 
Deshalb ja meine Frage, ob es ein Video gibt.
Die wenigen, bei denen ich dabei war, wurden immer von Anfang bis Ende im Video festgehalten.
 
Kenne nur WT (BY und Hessen) bei denen privates filmen strikt verboten ist. Und evtl vom Prüfer gemachte Aufnahmen, bekäme man niemals ausgehändigt. Eben damit diese nicht im www. veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden.

Auch zurückzucken bei einem Schreckreiz, ohne Vorwärtstendenz, kann (KANN!) in einem WT negativ bewertet werden. Wenn der Prüfer der Meinung ist der Hund wäre besonders unsicher/schreckhaft und es bestünde eine größere Wahrscheinlichkeit für Angstagressionen oder überzogene Schreckreaktionen.

Wenn man wissen will ob und vorallem was man rechtlich gegen so ein Testergebnis machen kann, führt der Weg nicht am Anwalt vorbei. Und es empfiehlt sich immer diesen möglichst schnell einzuschalten.
 
Zustimmung.
Ich meinte nicht, dass man das Video bekommt und vllt.ins Forum stellt.
Ich meine, wenn es wirklich zur Anfechtung kommt, dass es dann zumindest im Rechtsstreit vorgelegt werden muß.
Die Videos die ich meine, wurden immer im Auftrag des Gutschters und natürlich dann zu seiner Verfügung gemacht.
Jedoch wissen alle Beteiligten, dass sie vorhanden sind.
 
Ach so, ja das stimmt. Wobei ich fast glaube bei einem Verfahren ginge es um Formales und wie der Hund sich tatsächlich im WT verhalten hat, wäre irrelevant. Die Gutachter sind staatlich vereidigt und die Gerichte zweifeln idR nicht ihre Fachkompetenz in der Bewertung von Hunden an. Damit würden sie sich ins eigene Knie schiessen.

In Hessen und Bayern werden WT generell nicht gefilmt (es sei denn irgendein TV-Sender möchte etwas zeigen und dann sind es gefakte Tests. Letztend haben sie einen WT in Bayern im Fernsehen gezeigt, mit bayr. Gutachterin. Ich kenne die gezeigten Hunde und die haben alle ihre WT schon jahrelang (bzw einer brauchte gar keinen echten) und waren sorgfältig gewählt. :rofl:
 
Meines Wissens kann die Wesensprüfung bei einem Hund, der aufällig gewordem ist und darum überprüft wird, nicht wiederholt werden - anders als die MK- und Leinenbefreiung bei Listenhunden.

Das war auch der Grund, warum im von mir erwähnten Fall der Test angefochten wurde - es war die einzige Möglichkeit, den Test zu wiederholen.
 
Ja, ist so.

Ich schmeiße mal meine Interpretation des bisher gelesenen in die Runde . @Marryhaubi, wenn ich wo falsch liege, korrigierst du mich bitte.

1. Der Hund deiner Eltern, ein Malinois, ist deinem Bruder ausgekommen und unbeaufsichtigt auf die Straße gelaufen.
Unglücklicherweise kam in dem Moment das Kind der Nachbarn auf dem Roller vorbei, und der Hund ist hinterher, hat es eingeholt und in den Hintern gezwickt und vom Roller geholt.
Folgen: Ein blauer Fleck am Boppes.

2. Im ersten Moment waren die Nachbarn noch verständnisvoll, da dem Kind ja anscheinend nichts fehlte. Dann begann das Mädchen angeblich, Angst zu haben und vom Sterben zu reden usw., und jetzt haben sie Anzeige erstattet und wollen Schmerzensgeld.

-> Rückfrage: Ist das sicher? Wurde denn schon eine solche Forderung an eure Versicherung oder an euch herangetragen? Oder vermutest du das nur?

3. Du hast das Kind mal getroffen, da wirkte es - deinem Hund gegenüber - ganz normal und wie vorher auch.

4. Aufgrund der Anzeige gegen den Hund deiner Eltern wurde beim Hund eine Wesensprüfung durchgeführt. Der Hund verhielt sich dabei völlig unauffällig. Allerdings zuckte er zusammen, als er allein am Prüfer vorbeilaufen musste, und fiel daraufhin durch, weswegen ihm jetzt ein lebenslanger Maulkorb- und Leinenzwang ins Haus steht.

5. Deine Frage in die Runde war eigentlich nur, ob der Wesenstest (oder Verhaltensprüfung heißt das jetzt, oder?) so, wie er abgelaufen ist, rechtens war.

Ist das so korrekt zusammengefasst?

Zur Frage 5: Weiß ich nicht. Finde ich schwer zu beurteilen, ohne dabeigewesen zu sein. Ein "Zusammenzucken" kann ja vieles bedeuten - ein ansatzweises Zurückweichen genauso wie ein ansatzweises Nach-Vorn-Gehen - und letzteres käme, wenn der Prüfer das gesehen zu haben glaubt, bestimmt nicht so gut an...

Auf jeden Fall kann man das Ergebnis der Wesensprüfung anfechten. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass jemand hier im Forum (also, jemand, der hier früher sehr aktiv war) das in NRW für seinen Hund mal erfolgreich getan hat. Ohne juristischen Beistand würde ich das nicht versuchen.

Ein Anwalt, der hier immer wieder empfohlen wird, weil er sich auf "Hundesachen" spezialisiert hat (und auch noch in NRW wohnt) ist Lars Weidemann aus Mülheim an der Ruhr. Es gibt aber sicherlich auch noch andere.

Zu der Schmerzensgeld-Geschichte möchte ich auch noch einen etwas anderen Blickwinkel beitragen, weil ich deinen Zeilen entnehme, dass du die Geschichte der Eltern vom Ablauf her als "zusammenfantasiert" empfindest.

Das muss sie so aber nicht sein.

Erstens ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verarbeitung eines Traumas oder Schreckmomentes, ob bei Kindern oder bei Erwachsenen, erst ein paar Tage nach dem Vorfall so richtig einsetzt.
Zweitens kann die dann phasenweise sehr extrem sein, und ich kann dir ohne jede böse Absicht aus eigener Erfahrung versichern, dass ein Kind, das vor jedem Schatten Angst hat, plötzlich nicht mehr im Dunkeln schläft, Alpträume hat und vom Sterben redet, für die Eltern extrem enervierend bis belastend ist.
(Man gewöhnt sich zwar mir der Zeit so einigermaßen daran, aber wenn das neu ist, ist das erstmal heftig.)
Drittens ist es aber normalerweise so, dass diese Zustände nach einer gewissen Zeit wieder abebben und hoffentlich irgendwann verschwinden. Manchmal tun sie's nicht, und das kann ernsthafte Gründe haben oder schlicht daran liegen, dass das Kind merkt, dass es so mehr positive Aufmerksamkeit kriegt als vorher - das wissen aber die gebeutelten Eltern meist nicht, die merken nur, es bleibt und geht nicht. ;)

Viertens kann es durchaus auch sein, dass irgendwelche Angstzuständen Hunden gegenüber am Anfang allen Hunden gegenüber stark sind, danach aber nur dann noch auftreten, wenn der Schreckmoment getriggert wird. Wenn das Kind vor dem Vorfall Hunde sehr mochte, kann es also durchaus kurz nach dem Vorfall Angst vor allen Hunden gehabt haben, und im Moment meistens Hunde ganz normal streicheln wollen, dafür aber in einer blöden Situation, oder zB wenn der Hund aussieht wie der, der sie gebissen hat, wieder Angstzustände bekommen...

Es ist also durchaus im Bereich des Möglichen, dass das Kind tatsächlich zumindest phasenweise sich so verhalten hat wie beschrieben, und die Eltern einigermaßen schockiert waren und nun meinen, das sei alles wer weiß wie schlimm gewesen.

Dabei kann sowas durchaus auch im falschen Moment bei einem Hund passieren, der das Kind gar nicht beißt...

Mein jüngster Sohn (jetzt etwas über zwei Jahre alt) hatte fast ein Jahr, also fast sein halbes bisheriges Leben lang, Panik - schreckensstarre Panik mit Steifwerden, nach Luft schnappen, blau werden und hilflos mit den Ärmchen rudern und hysterisch Brüllen - speziell beim Anblick kleiner und vor allem kleiner brauner Hunde. Und zwar, weil ihm im Alter von 9 oder 10 Monaten die über 18-jährige demente dackelgroße Hundeoma einer Freundin einen Keks aus der Hand gezogen hat, den er etwas gedankenlos vor sich in der Hand hielt - sie hatte das wohl als Angebot missverstanden. Und er hatte jedes Mal Alpträume, wenn wir an einem Tag diesem Hund begegnet sind. - Keine Sorge, ich habe meine Freundin nicht angezeigt... ;)

Mitlerweile ist das große Kekstrauma überwunden und auch dieser Hund wird gestreichelt... ich bin aber durch Kind 1 auch einiges gewöhnt und hart im Nehmen, ich habe halt versucht, die Situation nach bestem Wissen udn Gewissen aufzulösen, und das hat letztlich dann ja auch funktioniert. Kind 1 hatte (zum Glück) kein Hundetrauma - aber ein anderes, für das man aber niemanden verantwortlich machen konnte - und das eben nicht von selbst wieder komplett verschwunden ist.

Darum kann ich mir allerdings wie gesagt nur zu gut vorstellen, dass sich die Folgen bei dem Nachbarsmädchen wirklich zumindest zeitweise so geäußert haben, wie du es beschreibst.
Genau richtig:)


Allerdings weiss ich,dass das Geld dabei für die Nachbarn eine Rolle spielte.

Zudem muss ich sagen,kümmern die Eltern sich herzlich wenig um die Kinder.


Das war von denen einfach nur gespielt und das weiss leider jeder in der straße
 
Ach die einen kuemmern sich nicht um ihre kinder, anderen kuemmern sich nicht um ihre hunden... Hat das kind jetzt eigentlich den hund gezwickt oder was soll das werden.
 
betrachtet man den Malinois mit den typischen Eigenschaften der Rasse ist Jagdverhalten in Verbindung mit "zusammenzucken" (ich tendiere eher zum "nach vorn gehen") sicher ein Grund zur Vorsicht, gerade in Verbindung mit älteren Besitzern (im Allgemeinen). Erst recht wenn der Hund scheinbar nicht hört. Für mich gehört ein Mali nicht in eine Familie ohne sportliche Betätigung od. Verein, dafür ist die Rasse zu kaputt

Titus ist nicht nach vorne gegangen, sondern ins Meiden gegangen und zu meinem Vater hin bewegt.

Ich habe meinen Eltern immer versucht,Sie für den Hundesport zu begeistern,leider wollten Sie keinen solchen Sporthund.

Für diese Rasse leider nicht sinnvoll..

Und als ich es fast geschafft habe,Sie zu überzeugen, sagt ein tierpsychologe :"dieser Hund ist viel zu sensibel für den Sport!"


Das war wieder ein rückschlag für mich
 
Ach die einen kuemmern sich nicht um ihre kinder, anderen kuemmern sich nicht um ihre hunden... Hat das kind jetzt eigentlich den hund gezwickt oder was soll das werden.
Ich würde mich zurückhalten,wenn ich keine Ahnung davon habe,was bei anderen Leuten und deren Umgebung passiert.

Wer lässt denn bitte seine Kinder bis nachts auf die Straße und guckt nicht mal wo die bleiben?!
Das Haus ist total ranzig.. Nicht einmal der Garten ist gemacht,überall nur dreck und müll..
Sorry,aber wenn man keine ahnung hat,einfach mal zurück halben!
 
Ehrlich gesagt, solltest Du Dich zurückhalten...

Alles weitere spar' ich mir lieber, bevor ich mich auf dieses Niveau begeben würde
 
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