2 unterschiedliche Gutachten, wie verhält sich das rechtlich

Neggy

15 Jahre Mitglied
Hallo ihr lieben

Ich hatte hier vor einiger Zeit meine Schwierigkeiten mit meiner Gemeinde gepostet und super geholfen bekommen.
Für alle die es nicht mit bekommen haben eine schnelle Kurzform:
Hund als Mischling aus BaWü Tierheim geholt, Ordnungsamt von BaWü schickt meiner Gemeinde RLP das es sich um einen Pitbullmix handeln würde, laut Gutachten.
Ich war daraufhin bei Frau Dr. Schall (die mir hier auch empfohlen wurde) und ließ ein Gutachten bei ihr machen - Dr. Schall sieht KEINEN Pitbull in unserer Maus und bestätigte das auch.
Nun macht unsere Gemeinde immernoch Probleme, weil es ja zwei unterschiedliche Gutachten gibt.

Kann mir jemand sagen wie sich das rechtlich verhält? Zählt in RLP nicht auch das Gutachten das in RLP gemacht wurde? Und kann mir jemand einen guten Anwalt in der Nähe Ludwigshafen/Worms empfehlen der sich mit solch einer Angelegenheit auskennt, falls ich nicht darum komme einen Anwalt einzuschalten.

Danke euch
Tanja
 
  • 28. April 2024
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Hi Neggy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hast du jetzt schon mal mit Fr. Grunewald Kontakt aufgenommen oder mit ?

Hast du dir mal das angebliche Gutachten aus BW von der Gemeinde zeigen lassen?

Hast du mal Hr. Schwab kontaktiert? Der kennt bestimmt gute Anwälte.
 
Das Gutachten rücken die nicht raus werde aber Frau dr. Schall fragen, die hat das ja auch, allerdings wird das meines Erachtens auch nicht viel bringen, ob ich das jetzt seh oder nicht.
Frau Grunewald hab ich gestern nicht erreicht, will unserer Gemeinde auch nicht die arbeit abnehmen - sollen die schön selbst machen!
Solang ich "normale" Hundesteuer zahle halte ich die Bälle flach, allerdings trau ich unserer Gemeinde nicht und will zumindest mal den Anwalt als Ass im Ärmel haben wenn jemand einen guten kennt.
 
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