Rechtlich richtig oder nicht?!

@Marryhaubi

Naja, wie auch immer - letztlich ist das ja ein Thema, mit dem sich wenn, dann eure Haftpflichtversicherung auseinandersetzen muss, oder?

Wichtiger für euch dürfte sein, was nun mit der Verhaltensprüfung ist.

Und da ist es wie gesagt meines Wissens nach grundsätzlich schon so, dass man das Ergebnis anfechten kann, wenn man meint, dass der Test vom Ablauf her nicht in Ordnung war. Auf eigene Faust oder ohne juristische Unterstützung würde ich persönlich mich aber nicht an so etwas heranwagen.

Allerdings wäre es vermutlich wirklich sinnvoll, den Hund vor dieser Maßnahme noch einmal von einem unabhängigen Sachverständigen auf eigene Faust (und eigenen Rechnung) begutachten zu lassen, einfach, um zu sehen, wie die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind. Wenn der ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass der Hund mit Vorsicht zu genießen und zu führen ist - naja, dann könnt ihr euch eventuell viel Aufregung und Aufwand sparen und müsst euch mit den Gegebenheiten arrangieren. Wenn er das anders sieht - dann könntet ihr das gezielt angehen und habt am Ende hoffentlich auch Erfolg. :)

Ein anerkannter Gutachter, von dem es zumindest "früher", zu der Zeit als wir noch einen Hund hatten, zB hieß, dass er eigentlich nicht dazu neigt, Hunde vorschnell zu Auflagen zu verdonnern, war Paul Probst aus Köln. Den gibt es glaube ich auch immer noch (er hat auch eine kleine Hundeschule). Der versteht sein Fach an sich und ist sehr nett, den könnte man einfach mal anrufen. (Also: Früher konnte man das jedenfalls. :) )

Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt (war doch NRW, oder bring ich da grad was durcheinander?), aber vielleicht wäre so etwas auch bei euch direkt vor Ort eine Möglichkeit?
 
  • 20. April 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also manche haben hier echt nen iq von 7!

Mir ist es einfach zu dämlich, wenn ich mich mit irgendeinem anderen ****** beschäftigen muss,alles dreihundert mal erklären muss,weil manche einfach zu dämlich sind,den Sinn zu kapieren. Und da ich nicht auf den Stand eines fünfjährigen Kindes bin,gebe ich mich lieber mit gebildeten Leuten ab,die auch ahnung von dem haben,was Sie schreiben oder sagen.


Viel glück bei dem Erwachsen werden:D
 
Tja, da sind wir wieder beim Thema 'der Ton macht die Musik'..
Wenn du auch nur ansatzweise dort so aufgetreten bist wie hier wundert mich gar nichts :tuedelue:

Lekto, ganz großen Respekt das du nach wie vor immer so sachlich und 'ruhig' dabei bleiben kannst! Hut ab :herzen:
 
Immer wenn Ihnen die antwort nicht passt....

Mein Blumenstrauss geht an Lekto.. wie immer sachlich :)
 
Meines Wissens kann die Wesensprüfung bei einem Hund, der aufällig gewordem ist und darum überprüft wird, nicht wiederholt werden - anders als die MK- und Leinenbefreiung bei Listenhunden.

Das war auch der Grund, warum im von mir erwähnten Fall der Test angefochten wurde - es war die einzige Möglichkeit, den Test zu wiederholen.

Doch, das geht auch bei auffällig gewordenen Hunden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man z.B. eine Hundeschule besucht und an dem Problem arbeitet. Habe gerade erst ein Ehepaar begleitet, dass da durch musste und auf die zweite Prüfung hingearbeitet hat. Das war dann allerdings auch der letzte Versuch, danach hätte es keinen weiteren gegeben- er hat aber nun bestanden und ist das Schnauzengitter los.
 
Doch, das geht auch bei auffällig gewordenen Hunden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man z.B. eine Hundeschule besucht und an dem Problem arbeitet. Habe gerade erst ein Ehepaar begleitet, dass da durch musste und auf die zweite Prüfung hingearbeitet hat. Das war dann allerdings auch der letzte Versuch, danach hätte es keinen weiteren gegeben- er hat aber nun bestanden und ist das Schnauzengitter los.


Das scheint mir auch logisch, ein hund ist nur so gefaehrlich wie es sein halter " zulaesst", wenn der halter seinen hund im griff hat, sehe ich kein problem.

Ich denke das man beim Wesenstest nicht nur einen hund sieht, der zurueck weicht, aber auch die reaktion seines halters auf dieses verhalten und so zu einem entscheid kommt.
 
Hoffentlich habt ihr eine Haftpflichtversicherung für den Hund, denn Schmerzensgeld müßt ihr sicher zahlen und meiner Ansicht auch berechtigt, denn schließlich hat Titus das Kind gezwickt. Bezüglich des Wesenstests und seiner Bewertung kamen ja schon ein paar Beiträge. Mich würde interessieren wie alt Titus ist?
 
Eine Haftpflichtversicherung für Hunde in der Größe ist in NRW Pflicht, ohne könnte er nicht beim Ordnungsamt angemeldet sein, was ebenso verpflichtend getan werden muss wie die Anmeldung beim Steueramt.
 
Danke, Martina! :) Das war mir nicht bewußt. Für mich mit meinen Kurzen ist das ja keine Pflicht.
 
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist niemals zu vergleichen mit der Höhe z.B. In den USA...

Es wird zu vernachlässigen sein...
 
Jo, unser Pflegie Oscar hat ja vergangenes Jahr meine Freundin wirklich ordentlich getackert. All inclusive, also Schmerzensgeld und Verdienstausfall waren es dann 1200 Euro.
 
Ich denke mal, dass der Verdienstausfall bei einem Kind nicht so relevant ist... Wie hoch war dann da der Anteil des Schmerzensgeldes?
 
Genau kann ich dir das gar nicht mehr sagen, aber ich meine es war etwa halbe/halbe. Also etwa 600 Euro an Schmerzensgeld.

Meine Freundin hat in jedem Arm zwei böse Bisswunden gehabt. Oscar hat tief reingebissen. Wir sind sofort ins Krankenhaus zur Notaufnahme gesaust. Meine Freundin ist hart im Nehmen, da sie auch immer wieder mal mit schwierigen Hunden arbeitet und die eine oder andere Blessur schon hatte, aber einem klapprigen 16jährigen Hund haben wir dummerweise so eine Aktion nicht zugetraut.
Die Versicherung hat den Betrag anstandslos anerkannt. Ich hatte die entsprechenden Unterlagen beigefügt und die Abwicklung dauerte keine Woche.
 
Gut, wie auch immer, auch wenn Schmerzensgeld evtl ansteht- das zahlt a) die Versicherung und b) für einen blauen Fleck gibbet nicht so viel. Und ohne Therapeutenschrieb auch für "Angst" nicht. ;) Kind hin oder her, aber bei nem blauen Fleck muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.
 
Ich denke mal, dass der Verdienstausfall bei einem Kind nicht so relevant ist... Wie hoch war dann da der Anteil des Schmerzensgeldes?
Jetzt mal unabhängig von diesem Fall (da bin ich bei Crab), klar kann hier auch Verdienstausfall auftauchen, 3jährige können in der Regel noch nicht 8stunden allein zu Hause bleiben ;)
 
Es soll einen blauen Fleck gegeben haben...Mehr nicht...

Ansonsten widerspreche ich dir nicht
 
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