@Marryhaubi
Naja, wie auch immer - letztlich ist das ja ein Thema, mit dem sich wenn, dann eure Haftpflichtversicherung auseinandersetzen muss, oder?
Wichtiger für euch dürfte sein, was nun mit der Verhaltensprüfung ist.
Und da ist es wie gesagt meines Wissens nach grundsätzlich schon so, dass man das Ergebnis anfechten kann, wenn man meint, dass der Test vom Ablauf her nicht in Ordnung war. Auf eigene Faust oder ohne juristische Unterstützung würde ich persönlich mich aber nicht an so etwas heranwagen.
Allerdings wäre es vermutlich wirklich sinnvoll, den Hund vor dieser Maßnahme noch einmal von einem unabhängigen Sachverständigen auf eigene Faust (und eigenen Rechnung) begutachten zu lassen, einfach, um zu sehen, wie die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind. Wenn der ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass der Hund mit Vorsicht zu genießen und zu führen ist - naja, dann könnt ihr euch eventuell viel Aufregung und Aufwand sparen und müsst euch mit den Gegebenheiten arrangieren. Wenn er das anders sieht - dann könntet ihr das gezielt angehen und habt am Ende hoffentlich auch Erfolg.
Ein anerkannter Gutachter, von dem es zumindest "früher", zu der Zeit als wir noch einen Hund hatten, zB hieß, dass er eigentlich nicht dazu neigt, Hunde vorschnell zu Auflagen zu verdonnern, war Paul Probst aus Köln. Den gibt es glaube ich auch immer noch (er hat auch eine kleine Hundeschule). Der versteht sein Fach an sich und ist sehr nett, den könnte man einfach mal anrufen. (Also: Früher konnte man das jedenfalls. )
Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt (war doch NRW, oder bring ich da grad was durcheinander?), aber vielleicht wäre so etwas auch bei euch direkt vor Ort eine Möglichkeit?
Naja, wie auch immer - letztlich ist das ja ein Thema, mit dem sich wenn, dann eure Haftpflichtversicherung auseinandersetzen muss, oder?
Wichtiger für euch dürfte sein, was nun mit der Verhaltensprüfung ist.
Und da ist es wie gesagt meines Wissens nach grundsätzlich schon so, dass man das Ergebnis anfechten kann, wenn man meint, dass der Test vom Ablauf her nicht in Ordnung war. Auf eigene Faust oder ohne juristische Unterstützung würde ich persönlich mich aber nicht an so etwas heranwagen.
Allerdings wäre es vermutlich wirklich sinnvoll, den Hund vor dieser Maßnahme noch einmal von einem unabhängigen Sachverständigen auf eigene Faust (und eigenen Rechnung) begutachten zu lassen, einfach, um zu sehen, wie die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind. Wenn der ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass der Hund mit Vorsicht zu genießen und zu führen ist - naja, dann könnt ihr euch eventuell viel Aufregung und Aufwand sparen und müsst euch mit den Gegebenheiten arrangieren. Wenn er das anders sieht - dann könntet ihr das gezielt angehen und habt am Ende hoffentlich auch Erfolg.
Ein anerkannter Gutachter, von dem es zumindest "früher", zu der Zeit als wir noch einen Hund hatten, zB hieß, dass er eigentlich nicht dazu neigt, Hunde vorschnell zu Auflagen zu verdonnern, war Paul Probst aus Köln. Den gibt es glaube ich auch immer noch (er hat auch eine kleine Hundeschule). Der versteht sein Fach an sich und ist sehr nett, den könnte man einfach mal anrufen. (Also: Früher konnte man das jedenfalls. )
Ich weiß ja nicht, wo ihr wohnt (war doch NRW, oder bring ich da grad was durcheinander?), aber vielleicht wäre so etwas auch bei euch direkt vor Ort eine Möglichkeit?