Schnorch
Im übrigen ist es nicht möglich, den MBT auf oben stehende Weise zu listen, DENN er ist ja keine auffällige Hunderasse laut Statistiken! Ist er aber keine, hat das alles vor Gericht überhaupt keine Chance. Ein brauchbarer Anwalt wird das erreichen, aber das kriegt man auch selbst hin bei genügend Verstand und wenigstens "bißchen" Wissen.
Naja, das sind die jetzt gelisteten aber auch nicht. Ich würde mich also darauf nicht verlassen...
Grundsätzlich hast Du damit recht, aber im Falle der hier in Rede stehenden Ergänzung der Liste nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG ist es nun wesentlich schwieriger, das sogar durch den Innenausschuß des Landtages zu bekommen. Das kann jetzt nicht mehr mit politischen Winkelzügen und Mediendruck etc. gedeichselt werden, da muß schon eine handfeste und vor allem auch juristisch haltbare Begründung her, um eine weitere Rasse auf den Index zu nehmen.
Kannst Du mir folgen?
Prinzipiell aber bedeutet das sogar, daß die schon existierende Rasseliste LEICHT angreifbar ist, aus den selben Gründen wie so eine dann (im Falle des MBT etwa) ungerechtfertigte Erweiterung angreifbar wäre. Nur scheint ja wirklich NIEMAND in ganz Thüringen bereit zu sein, auch Widerspruch und Klage zu erheben und vor allem den offensichtlichen VORZUG der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen eine Einstufung des Hundes als "Listenhund" voll und ganz für sich und seinen Hund nutzen zu wollen.
Die Thüringer sind offenkundig ein voll versklavtes Volk, wo es keinerlei Widerstand gibt, noch nicht mal mit den Mitteln, die der Sklavenhalter den Sklaven aber sehr wohl zubilligt und die dazu führen können, die Unfreiheit zumindest in Sachen "Listenhund" wieder aufheben zu lassen.
Total irre das Ganze, ABER REALITÄT! Ich kann nichts dafür, ich habe den "Planeten der Nacktaffen" nicht gemacht.
Aber ganz wenige Ausnahmen bestätigen obige Regel: Es gibt zwei, drei, vielleicht fünf Kläger im ganzen Bundesland, die die Chancen erkannt haben und auch nutzen und nutzen wollen. Ich persönlich bin einer von ihnen und habe sogar auch schon vor Gericht obsiegt. Leider muß ich noch rund vier Wochen warten, bevor ich dazu irgendetwas veröffentliche, denn solange keine Rechtskraft der Gerichtsentscheidung eingetreten ist, solange werde ich mich hüten, es publik zu machen. Da hoffe ich auf Verständnis.