MBT auf Rasseliste

Im übrigen ist es nicht möglich, den MBT auf oben stehende Weise zu listen, DENN er ist ja keine auffällige Hunderasse laut Statistiken! Ist er aber keine, hat das alles vor Gericht überhaupt keine Chance. Ein brauchbarer Anwalt wird das erreichen, aber das kriegt man auch selbst hin bei genügend Verstand und wenigstens "bißchen" Wissen.

Naja, das sind die jetzt gelisteten aber auch nicht. Ich würde mich also darauf nicht verlassen...

Grundsätzlich hast Du damit recht, aber im Falle der hier in Rede stehenden Ergänzung der Liste nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG ist es nun wesentlich schwieriger, das sogar durch den Innenausschuß des Landtages zu bekommen. Das kann jetzt nicht mehr mit politischen Winkelzügen und Mediendruck etc. gedeichselt werden, da muß schon eine handfeste und vor allem auch juristisch haltbare Begründung her, um eine weitere Rasse auf den Index zu nehmen.

Kannst Du mir folgen?

Prinzipiell aber bedeutet das sogar, daß die schon existierende Rasseliste LEICHT angreifbar ist, aus den selben Gründen wie so eine dann (im Falle des MBT etwa) ungerechtfertigte Erweiterung angreifbar wäre. Nur scheint ja wirklich NIEMAND in ganz Thüringen bereit zu sein, auch Widerspruch und Klage zu erheben und vor allem den offensichtlichen VORZUG der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen eine Einstufung des Hundes als "Listenhund" voll und ganz für sich und seinen Hund nutzen zu wollen.

Die Thüringer sind offenkundig ein voll versklavtes Volk, wo es keinerlei Widerstand gibt, noch nicht mal mit den Mitteln, die der Sklavenhalter den Sklaven aber sehr wohl zubilligt und die dazu führen können, die Unfreiheit zumindest in Sachen "Listenhund" wieder aufheben zu lassen.

Total irre das Ganze, ABER REALITÄT! Ich kann nichts dafür, ich habe den "Planeten der Nacktaffen" nicht gemacht.

Aber ganz wenige Ausnahmen bestätigen obige Regel: Es gibt zwei, drei, vielleicht fünf Kläger im ganzen Bundesland, die die Chancen erkannt haben und auch nutzen und nutzen wollen. Ich persönlich bin einer von ihnen und habe sogar auch schon vor Gericht obsiegt. Leider muß ich noch rund vier Wochen warten, bevor ich dazu irgendetwas veröffentliche, denn solange keine Rechtskraft der Gerichtsentscheidung eingetreten ist, solange werde ich mich hüten, es publik zu machen. Da hoffe ich auf Verständnis.
 
  • 27. April 2024
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Hi Schnorch ... hast du hier schon mal geguckt?
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@ Schnorch: Ich finde es toll, dass du dich gewehrt hast und gegen die sinnlosen Gesetze vorgehst! Ich hoffe auch mit Erfolg. Ich stimme dir auch zu, dass viel mehr Menschen diesen Weg gehen sollen, aber es ist ja auch immer mit hohen Kosten verbunden. Leider übernehmen ja die meisten Rechtschutzversicherungen so was nicht und nicht jeder kann sich einen Anwalt leiseten.
Zumal man ja vorher kaum abschätzen kann um welche Kosten es sich handelt.
Ich finde es sehr schade, dass man in Deutschland sein Recht nur noch mit Anwalt und Gericht durchsetzen kann. Und wer's nicht bezahlen kann hat halt Pesch...!
 
@ BullyElvis: Ich sehe das anders, du schriebst das du zustimmst das viel mehr Menschen diesen Weg gehen sollten und genau da kann und sollte man auch ansetzen indem man gleich mit sehr vielen Leuten eine Sammelklage einreicht wodurch es dann für alle Beteiligten auch weitaus billiger wird. Nachdem das ganze im Jahr 2000 anfing waren wir z.B. auf einer Veranstaltung in einem Vereinshaus in Finkenwerder wo alle Beteiligten erstmal darüber aufgeklärt wurden was da jetzt so alles auf sie zukommt und auch wie man dagegen vorgehen kann. (Von den Ämtern und den Tierärzten wusste ja noch keiner was konkretes, weil der damalige Hamburger Senat das ja alles in einer hau ruck und Nacht und Nebel Aktion beschlossen hatte.) Naja jedenfalls waren bei dieser Veranstaltung weitaus mehr Leute erschienen als erwartet, die standen dann bis nach draußen auf den Parkplätzen, weil das Vereinshaus und die Gaststätte bereits aus allen Nähten platzten hatten sie dann noch Lautsprecherboxen für die unzähligen Leute die noch draußen auf den Parkplätzen standen aufgebaut. Für die, die sich daran beteiligen wollten wurden dann Petitionen und Formulare für Sammelklagen herum gereicht und wirklich so gut wie jeder der dort war hatte sich auch daran beteiligt und unterschrieben. Was das betrifft gebe ich Schnorch vollkommen recht das heute leider viele nicht mehr den Elan aufbringen aufzustehen um sich dagegen zu wehren. Du schreibst weiter wer es nicht bezahlen kann hat halt Pech aber dazu kann ich dir nur sagen das ich damals mit Hilfe von RA Rockel der sich wirklich sehr für Soka`s in Hamburg einsetzt gegen die Behörde in Hamburg geklagt und wir den Prozess auch gewonnen haben und ich hatte damals wirklich nicht viel Geld, sprich ich war zu dieser Zeit arbeitslos aber RA Rockel ist mir da in Bezug auf monatliche Ratenzahlung wirklich mehr als entgegen gekommen. Wo ein Wille da auch ein Weg.
 
Wir haben uns auch sehr eingesetzt damit es in Thüringen keine Rasseliste gibt. Wir haben Petitionen gemacht, uns an dir Presse gewendet, Rundmails, ne Internetseit, wir haben uns sogar mit vielen Poltikern aus dem Innenausschuss getroffen um sie davon zu überzeugen, dass ne Rasseliste sinnlos ist. Die haben uns da sogar zugestimmt. Letzlich wurde sie doch beschlossen aus Gründen die mindestens genau so sinnlos sind wie die Liste selber.
Hab mich nach dem das Gestz verabschiedet wurde mit nen Politiker unterhalten und gefragt wie das sein kann da meinte er nur: "wenn bestimmte Politiker von FDP oder LINKE was gut finden wird meistes das Gegenteil gemacht um ihn zu zeigen das sie nix zu sagen haben. Außerdem ist das ja etwas, was nur ne kleine Minderheit betrifft. Den meisten Menschen ist es egal und darum auch nicht so wichtig." So ist unsere Politik.
Wir haben uns trotzdem nicht aufgegeben und dank Anwalt erstmal Ruhe....
Hoffe die setzen den MBT nicht mit auf die Liste. Ich trau unseren Politikern alles zu!
 
Wir haben uns auch sehr eingesetzt damit es in Thüringen keine Rasseliste gibt. Wir haben Petitionen gemacht, uns an dir Presse gewendet, Rundmails, ne Internetseit, wir haben uns sogar mit vielen Poltikern aus dem Innenausschuss getroffen um sie davon zu überzeugen, dass ne Rasseliste sinnlos ist. Die haben uns da sogar zugestimmt. Letzlich wurde sie doch beschlossen aus Gründen die mindestens genau so sinnlos sind wie die Liste selber.
Hab mich nach dem das Gestz verabschiedet wurde mit nen Politiker unterhalten und gefragt wie das sein kann da meinte er nur: "wenn bestimmte Politiker von FDP oder LINKE was gut finden wird meistes das Gegenteil gemacht um ihn zu zeigen das sie nix zu sagen haben. Außerdem ist das ja etwas, was nur ne kleine Minderheit betrifft. Den meisten Menschen ist es egal und darum auch nicht so wichtig." So ist unsere Politik.
Wir haben uns trotzdem nicht aufgegeben und dank Anwalt erstmal Ruhe....
Hoffe die setzen den MBT nicht mit auf die Liste. Ich trau unseren Politikern alles zu!

hmm :gruebel::gruebel: dann sollten wir uns doch kennen ... :D wo ward ihr nur ??:unsicher:
 
@BullyElvis: Ja so ist das leider im Wahlkampf, da wurde gerade von der FDP so vieles versprochen aber auch nur um so an die Wählerstimmen der Hundehalter zu kommen. Das es nur eine kleine Minderheit, sprich uns Soka Halter betrifft kann ich da nicht teilen, ich hatte damals auch Unterschriften gesammelt und da haben sich, mit der Begründung das es schon morgen auch Sie betreffen könnte auch sehr, sehr viele Hundehalter beteiligt die keinen Soka haben. Klar gab es auch einige die meinten das es sie nicht interessiert da es sie ja nicht betreffen würde aber das war schon damals eher die Ausnahme und alle Hundehalter im ganzen genommen sind bei weitem ganz sicher keine Minderheit.;)
 
Ich stelle hier mal das aktuelle Urteil bzgl. der Steuer des MBT in thüringen ein.. es ist druckfrisch..

[FONT=&quot]Verwaltungsgericht Magdeburg: Miniatur Bullterrier ist kein Standard Bullterrier[/FONT]

Mit Urteil vom 02.04.2012 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg (2 A 13/11 MD) der Halterin eines Miniatur Bullterriers Recht gegeben, welche sich gegen die Heranziehung zur sog. Kampfhundesteuer für die Haltung ihres Hundes gewehrt hat, obschon nach der Satzungsregelung „nur“ der Bullterrier der erhöhten Steuer unterfällt.

[FONT=&quot]Das Verwaltungsgericht ist insofern der Auffassung der Klägerin gefolgt, dass es sich eben nicht um ein und dieselbe Rasse handelt, sondern Bullterrier und Miniatur Bullterrier eigenständige Rassen sind. Der Miniatur Bullterrier werde zu den kleinen Hunderassen gerechnet und entspräche nicht dem herkömmlichen Bild und dem handelsüblichen Begriff des Bullterriers. Außerdem würden die Zuchtverbände seit Jahren davon ausgehen, dass es sich um zwei Rassen handele, so dass es nicht mehr darauf ankomme, dass der Miniatur Bullterrier seit dem 23.12.2011 einen eigenen F.C.I.-Standard erhalten habe. [/FONT]

[FONT=&quot]Außerdem sei der (reinrassige) Miniatur Bullterrier auch kein Bullterrier-Mischling im Sinne der Satzung der Beklagten. [/FONT]

[FONT=&quot]Der Steuerbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides wurde daher aufgehoben, soweit die Klägerin über die normale Steuer hinausgehende Beträge zahlen mußte. [/FONT]

[FONT=&quot]Das Urteil ist (Stand: 10.04.2012) noch nicht rechtskräftig. Die beklagte Gemeinde kann beantragen, die Berufung gegen das Urteil zuzulassen. [/FONT]


[FONT=&quot]L.-J. Weidemann[/FONT]
[FONT=&quot]2. Vorsitzender [/FONT]
[FONT=&quot]Hund und Halter e.V. [/FONT]
 
Ich bin verwirrt.
Die Gb-F hat einen Spendenaufruf gestartet, weil Zitat:
"In den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt haben die zuständigen Innenministerien festgelegt, dass der Miniatur Bullterrier dem Standard Bullterrier gleichzusetzen ist. "

Ich finde weder Meldungen dazu von den zuständigen Innenministerien, noch entsprechende Urteile?
Worauf stützt sich diese Aussage?
 
Das oben von Murphy aufgeführte Urteil vom Verwaltungsgerichts Magdeburg (2 A 13/11 MD), ist übrigens am 12.05.2012 rechtskräftig geworden.
 
Ich bin verwirrt.
Die Gb-F hat einen Spendenaufruf gestartet, weil Zitat:
"In den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt haben die zuständigen Innenministerien festgelegt, dass der Miniatur Bullterrier dem Standard Bullterrier gleichzusetzen ist. "

Ich finde weder Meldungen dazu von den zuständigen Innenministerien, noch entsprechende Urteile?
Worauf stützt sich diese Aussage?

Ruf doch einfach in Possendorf an ;)
 
Ich bin verwirrt.
Die Gb-F hat einen Spendenaufruf gestartet, weil Zitat:
"In den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt haben die zuständigen Innenministerien festgelegt, dass der Miniatur Bullterrier dem Standard Bullterrier gleichzusetzen ist. "

Ich finde weder Meldungen dazu von den zuständigen Innenministerien, noch entsprechende Urteile?
Worauf stützt sich diese Aussage?

Diese Meldung und der dazugehörige Aufruf sollte mit Zurückhaltung zur Kenntnis genommen werden, bis geklärt ist, ob dieser Aufruf berechtigt ist.
 
Ja, das sowieso. :unsicher: Ich habe meine Kritik an der (wieder mal) grenzwertigen Informationslage und Organisation des Vereins, sowie die berechtigeten Zweifel an dem dort herrschenden Umgang mit Spenden (in der Vergangenheit), bereits "abgeliefert". :rolleyes:

Aber ein Grund mehr die Informationen und Aussagen zu überprüfen. Ich habe das IM Thüringen angeschrieben und warte auf Antwort.
 
Laut meinen Infos wurde diese Frage im Thüringer Landtag im Plenum am 01.06.12 gestellt und auch beantwortet.
vorläufiges protokoll:

Zitat:
Einordnung des Miniatur-Bullterriers als gefährlicher Hund
Der Miniatur-Bullterrier ist nicht in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der
Bevölkerung vor Tiergefahren ausdrücklich normiert. Nach einem Schreiben der Stadtverwaltung
Weimar vom 22. Mai 2012 gilt der Miniatur-Bullterrier trotzdem als gefährlich im Sinne des § 3
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des eben genannten Gesetzes. In dem Schreiben der Stadtverwaltung wird dazu
auf eine Stellungnahme des Thüringer Innenministeriums verwiesen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie begründet die Landesregierung die Einordnung des Miniatur-Bullterriers als grundsätzlich
gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des besagten Gesetzes?
2. Ist der Miniatur-Bullterrier nach Auffassung der Landesregierung eine eigenständige Hunderasse?
3. Wann liegt nach Auffassung der Landesregierung eine anzuerkennende eigenständige Hunderasse
vor?
4. Sind der Landesregierung Auffassungen anderer Bundesländer zur Einordnung des Miniatur-
Bullterriers als eigenständige Hunderasse bzw. Einordnung als gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 des besagten Gesetzes bekannt (falls ja, bitte Bundesländer und die diesbezügliche
Auffassung nennen)?
Danke schön.


Antwort:
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.
Rieder, Staatssekretär:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der
Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
bestimmt unter anderem, dass Bullterrier und deren Kreuzungen als gefährlich im Sinne des
Gesetzes gelten. Beim Miniatur-Bullterrier handelt es sich um eine verkleinerte Ausgabe des Bullterriers.
Der Miniatur-Bullterrier ist wie der Standard-Bullterrier sehr muskulös, hat einen kompakten
Körperbau und ein kräftiges Gebiss, er wurde ebenfalls für Hundekämpfe gezüchtet. Die rechtliche
Gleichstellung mit dem Standard-Bullterrier ist daher zum Schutz der Bevölkerung geboten.
Zu Frage 2: Nein.
Zu Frage 3: In Zweifelsfällen ist es die Obliegenheit des Halters eines Hundes, nachzuweisen,
dass sein Hund keiner der aufgelisteten Rassen angehört. Den Nachweis kann er auch durch die
Vorlage eines entsprechenden Gutachtens führen.
Zu Frage 4: Nach Auffassung des Thüringer Innenministeriums wird der Begriff „Miniatur-Bullterrier“
vom Gesetzeswortlaut „Bullterrier“ sowie vom Sinn und Zweck des Gesetzes, die Bevölkerung
vor gefährlichen Hunden zu schützen, mit umfasst. Darüber hinaus handelt es sich beim Miniatur-
Bullterrier allenfalls um eine Kreuzungsvariante des Bullterriers, die ebenfalls vom Thüringer Gesetz
zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren erfasst wird. Ähnlich begründet das zuständige
Ministerium in Sachsen-Anhalt seine Ansicht. Die übrigen Bundesländer, die über eine sogenannte
Rasseliste verfügen, stufen den Miniatur-Bullterrier nicht als gefährlich ein. Der Bund hingegen
geht bei der Anwendung des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher
Hunde in das Inland auch davon aus, dass der Miniatur-Bullterrier keine eigenständige
Rasse ist und daher vom Importverbot ebenfalls erfasst wird.
 
Edit.....erstmal lesen.

:verwirrt: Der MBt wird vom Importverbot erfasst? :hö: Ist doch glatt gelogen.
Zu dem Rest: No Comment.
Ich frage mich trotzdem inwieweit das der Herr Staatssekretär einfach so sagen kann. Das entbehrt ja jeder Grundlage.
In wie weit ist denn das Wort dieses Herrn Gesetz, wenn der MBt (anders als in S-A) nirgens mit einem Wort erwähnt wird in dem Gefahrhundegesetz? :verwirrt:
 
Sein Wort ist nicht Gesetz, aber er äußert die offizielle Meinung der Landesregierung.

Vielleicht sollte man den herrn mal auf das hier gepostete Urteil aufmerksam machen, damit die Regierung ihre Meinung revidieren kann.

Naja...ist einfach mal Dünnpfiff was der Herr erzählt.
 
Hab mal bei der FDP Fraktion nachgefragt, die hatten ja die Anfrage gestellt
 
Zitat:
Zu Frage 1: § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
bestimmt unter anderem, dass Bullterrier und deren Kreuzungen als gefährlich im Sinne des
Gesetzes gelten. Beim Miniatur-Bullterrier handelt es sich um eine verkleinerte Ausgabe des Bullterriers.
Der Miniatur-Bullterrier ist wie der Standard-Bullterrier sehr muskulös, hat einen kompakten
Körperbau und ein kräftiges Gebiss, er wurde ebenfalls für Hundekämpfe gezüchtet
. Die rechtliche
Gleichstellung mit dem Standard-Bullterrier ist daher zum Schutz der Bevölkerung geboten. Zitat Ende

Welche Hunderasse hat ein schwaches Gebiss?
Welche Hunderasse ist nicht muskulös?
Wie viele Hunderassen sind zur Jagd, zum Bewachen usw. gezüchtet worden?
Wie viele Beissvorfälle gab es in Th. bzw. in D bzw. in E in den letzten 10 Jahren durch den Miniaturbullterrier?

Ich glaube nicht, das die Aussagen des Staatssektär Rieder gerichtsfest sind.
 
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