Wie sieht es inzwischen beim Besuch mit Hund in Thüringen aus? Welche Rechte habe ich ?
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haben seit Dezember einen Miniatur Bullterrier.
schubinein, aber der kleine würde als altbestand gelten.. angemeldet war er ja schon. jetzt kommen sie mit den auflagen, die spackos..
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist
Anscheinend wohl doch - je nach Gemeinde -, denn für mich klingt folgender Bericht nach einer Neuanschaffung, und nicht nach Bestand.
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist
Anscheinend wohl doch - je nach Gemeinde -, denn für mich klingt folgender Bericht nach einer Neuanschaffung, und nicht nach Bestand.
wenn er das im dezember ausgestellt bekam, kanns durchaus sein, dass er sein vorhaben schon vor in kraft treten beim oa angebracht hat.
Protestiert gegen das Gesetz auf WIRKSAME Weise! Hier ist der LEGALE Weg:
http://forum.ksgemeinde.de/2582929-post278.html
Das besonders Schöne daran ist:
Am Protest können ALLE Hundehalter, also unabhängig von der Rasse des Hundes, teilnehmen, weil es in der Tat alle auch betrifft, sogar finanziell! Wenn Ihr das hier verlinkte gelesen habt, wird Euch das klar.
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Das Formular für den Hundehalter darf frei verwendet und an jedermann verbreitet werden! Es sollte. Wer das jetzige Gesetz mit der Rasseliste ablehnt, soll es keinesfalls unterstützen, auch nicht bei Regelungen, die nicht die Rasseliste betreffen. Man nennt das Protest und zivilien Ungehorsam.
Hier ist ein Weg aufgezeigt, gegen das Gesetz (ThürTiergefG) zu protestieren, OHNE gegen einzelne Regelungen verstoßen zu müssen!
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Ausdrucken, lesen, verstehen, überprüfen, kopieren und anderen Hundehaltern, die man insbesondere kennt, geben und ihnen es erklären!
Selbst ausfüllen und an die Ordnungsbehörde abschicken, die MEINT, sie wäre zuständig in Sachen Chip- und Haftpflicht-Nachweis!
Protest muß EFFEKTIV "gelebt" werden, von allein wird es sich kaum erledigen!
Das THIm wird nun neu darüber entscheiden "ob es erforderlich wird, den MBT als eigenständige Rasse gemäß den FCI Regelungen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG als gefährlich zu bestimmen"
Das THIm wird nun neu darüber entscheiden "ob es erforderlich wird, den MBT als eigenständige Rasse gemäß den FCI Regelungen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG als gefährlich zu bestimmen"
Das ist ja schon mal wieder der Hammer. Liste 2 lässt grüßen, würde ich sagen. Da Politik hier von Leuten mit null Sachverstand gemacht wird, halte ich es für möglich, dass es soweit kommt.
Danke für das Update...
Halt immer ärgerlich, wenn nichtswissende Schnellschiesser erstmal sowas raushauen und dann diejenigen, die sich brav an die Anordnung von oben halten und dem nachkommen, die Dummen sind.
Soll Leute geben, die ein Gesetz als rechtmäßig und gültig ansehen. Oder die Angst vor Strafen haben. Und die leiden dann unter den nichtswissenden Möchtegern-Diktatoren auf den Ämtern.
Kann ich nicht, will ich auch nicht. Weil es Bla-Bla ist. Ich denke bei sowas immer an meinen Opa, der im Alter sogar die Briefe mit "Sie wurden für einen Gewinn ausgewählt" für bare Münze genommen hat und mir sagte, er ist verpflichtet, sich bei der entsprechenden Firma zu melden - weil im Text stand "Sie MÜSSEN sich einfach melden und Ihren Gewinn abrufen".
Kannst Du mir folgen?
Im übrigen ist es nicht möglich, den MBT auf oben stehende Weise zu listen, DENN er ist ja keine auffällige Hunderasse laut Statistiken! Ist er aber keine, hat das alles vor Gericht überhaupt keine Chance. Ein brauchbarer Anwalt wird das erreichen, aber das kriegt man auch selbst hin bei genügend Verstand und wenigstens "bißchen" Wissen.