MBT auf Rasseliste

Wie sieht es inzwischen beim Besuch mit Hund in Thüringen aus? Welche Rechte habe ich ?
 
  • 28. April 2024
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Hi Scotty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Ämter machen erst mal was sie wollen. Auch wenn ihnen klar ist, dass ihre Begründung dünn ist, wird das erst einmal so durchgezogen, wenn es eine entsprechende Anweisung gibt.

Wir leben halt in einer Bananenrepublik. Es ist teilweise wie im Mittelalter. Das Amt holt sich das OK vom Ministerium, obwohl es dafür eigentlich keine rechtliche Grundlage gibt. Soll man doch klagen wenn es einem nicht gefällt, dass man ohne gesetzliche Grundlage belangt wird.

Mit einwenig Glück findet man auch einen Richter, der ebenfalls die Gesetze so dehnt und biegt, wie es einem passt. Zur Not verändert man sich die Gesetze so, dass es passt.

Es ist schon erschreckend, dass die Behörde so willkürlich vorgehen darf.
 
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist :verwirrt:

Anscheinend wohl doch - je nach Gemeinde -, denn für mich klingt folgender Bericht nach einer Neuanschaffung, und nicht nach Bestand.


:hallo:
 
Protestiert gegen das Gesetz auf WIRKSAME Weise! Hier ist der LEGALE Weg:

http://forum.ksgemeinde.de/2582929-post278.html

Das besonders Schöne daran ist:

Am Protest können ALLE Hundehalter, also unabhängig von der Rasse des Hundes, teilnehmen, weil es in der Tat alle auch betrifft, sogar finanziell! Wenn Ihr das hier verlinkte gelesen habt, wird Euch das klar.

.............



.............

Das Formular für den Hundehalter darf frei verwendet und an jedermann verbreitet werden! Es sollte. Wer das jetzige Gesetz mit der Rasseliste ablehnt, soll es keinesfalls unterstützen, auch nicht bei Regelungen, die nicht die Rasseliste betreffen. Man nennt das Protest und zivilien Ungehorsam.

Hier ist ein Weg aufgezeigt, gegen das Gesetz (ThürTiergefG) zu protestieren, OHNE gegen einzelne Regelungen verstoßen zu müssen!


.............

Ausdrucken, lesen, verstehen, überprüfen, kopieren und anderen Hundehaltern, die man insbesondere kennt, geben und ihnen es erklären!

Selbst ausfüllen und an die Ordnungsbehörde abschicken, die MEINT, sie wäre zuständig in Sachen Chip- und Haftpflicht-Nachweis!


Protest muß EFFEKTIV "gelebt" werden, von allein wird es sich kaum erledigen!
 

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Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist :verwirrt:

Anscheinend wohl doch - je nach Gemeinde -, denn für mich klingt folgender Bericht nach einer Neuanschaffung, und nicht nach Bestand.


:hallo:

wenn er das im dezember ausgestellt bekam, kanns durchaus sein, dass er sein vorhaben schon vor in kraft treten beim oa angebracht hat.
 
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist :verwirrt:

Anscheinend wohl doch - je nach Gemeinde -, denn für mich klingt folgender Bericht nach einer Neuanschaffung, und nicht nach Bestand.


:hallo:

wenn er das im dezember ausgestellt bekam, kanns durchaus sein, dass er sein vorhaben schon vor in kraft treten beim oa angebracht hat.

So ist es, die Shiva lebt schon seit einiger Zeit bei dem jungen Mann. Nur geht es eben nicht so schnell, die ganzen Auflagen zu erfüllen und vor allem auch den "Genehmigt-Stempel" des OA zu bekommen. Eine mir bekannte Sachverständige ist z.B. quasi bis in den Sommer mit Sachkundenachweisen und Vorbereitungskursen ausgebucht. Und das sind alles Bestandshunde.
 
Jetzt haben wir es auch schwarz auf weiß von der Zeitung (Freies Wort, südthüringen.de, Südthüringer Zeitung, Meininger Tageblatt:(



Zitat:


"Niemand ist zuständig

Das Gesetz unterscheidet ... ausdrücklich zwischen "gefährlichen" und "anderen" Hunden. Und während sich einige Paragrafen ausdrücklich auf gefährliche Hunde beziehen, scheinen die Regelungen für andere Hunde in dem Gesetz einfach vergessen worden zu sein. Das machen sich manche Hundehalter zunutze: Im Internet kursieren bereits Musterbriefe, mit denen die Halter ihren Ordnungsämtern mitteilen sollen, dass die schlichtweg nicht zuständig seien. Denn: Im Gesetz (Paragraf 2) steht, dass alle Hundehalter der zuständigen Behörde die Chip-Kennzeichnung ihres Tiers anzuzeigen haben. Doch in Paragraf 15 wird nur festgelegt, dass die jeweilige Gemeinde zuständig ist, in deren Gebiet der Halter des gefährlichen Tiers wohnt. Und das sind bei Hunden nun einmal die beschrieben Rassen. Was ist aber mit den anderen Hunden?"

ROFL!!!

Laßt den Chip setzen, schließt eine Haftpflicht-VS ab, aber geht NICHTzur Behörde, um den Nachweis dafür zu liefern, bzw. schickt ihnen nichts! Wenn die Euch drohen, schickt das hier an sie ab:



Damit läßt sich wunderbar gegen das Gesetz in der jetzigen Fassung protestieren, ohne daß Ihr Euch ein Bußgeld einhandelt! Ihr seid auf der (rechtlich) sicheren Seite, die Regierenden und die Ordnungsämter hingegen nicht.

Runterladen, ausdrucken, lesen, verstehen, überprüfen, ausfüllen, abschicken, anderen zeigen und ihnen erklären!

:lol::lol::lol:

Protestiert gegen das Gesetz auf WIRKSAME Weise! Hier ist der LEGALE Weg:

http://forum.ksgemeinde.de/2582929-post278.html

Das besonders Schöne daran ist:

Am Protest können ALLE Hundehalter, also unabhängig von der Rasse des Hundes, teilnehmen, weil es in der Tat alle auch betrifft, sogar finanziell! Wenn Ihr das hier verlinkte gelesen habt, wird Euch das klar.

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Das Formular für den Hundehalter darf frei verwendet und an jedermann verbreitet werden! Es sollte. Wer das jetzige Gesetz mit der Rasseliste ablehnt, soll es keinesfalls unterstützen, auch nicht bei Regelungen, die nicht die Rasseliste betreffen. Man nennt das Protest und zivilien Ungehorsam.

Hier ist ein Weg aufgezeigt, gegen das Gesetz (ThürTiergefG) zu protestieren, OHNE gegen einzelne Regelungen verstoßen zu müssen!


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Ausdrucken, lesen, verstehen, überprüfen, kopieren und anderen Hundehaltern, die man insbesondere kennt, geben und ihnen es erklären!

Selbst ausfüllen und an die Ordnungsbehörde abschicken, die MEINT, sie wäre zuständig in Sachen Chip- und Haftpflicht-Nachweis!


Protest muß EFFEKTIV "gelebt" werden, von allein wird es sich kaum erledigen!
 
soooo wir haben erstmal ruhe vorm Ordnungsamt...
Unser Anwalt hat nen Brief hingeschickt und da kam das zurück:

Zum Sachverhalt ist anzumerken, dass sich das Th. Innenministerium entsprechend der Entscheidung des VG Halle daran orientiert hat, den MBT zur Rasse der Bullterrier einzuordnen.

Mit E-mail vom 27.02.2012 wurden die Ordnungsbehörden über eine neue Sachlage zur Einordnung des MBT informiert. Das THIm wird nun neu darüber entscheiden "ob es erforderlich wird, den MBT als eigenständige Rasse gemäß den FCI Regelungen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG als gefährlich zu bestimmen"

Bis zu dieser Entscheidung sollen alle derartigen Verfahren ruhen.
 
Das THIm wird nun neu darüber entscheiden "ob es erforderlich wird, den MBT als eigenständige Rasse gemäß den FCI Regelungen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG als gefährlich zu bestimmen"

Das ist ja schon mal wieder der Hammer. Liste 2 lässt grüßen, würde ich sagen. Da Politik hier von Leuten mit null Sachverstand gemacht wird, halte ich es für möglich, dass es soweit kommt.

Danke für das Update...
 
Danke fürs Update.
Ich finde das erstmal gar nicht so übel.
Wie gesagt, die Thüringer Liste stützt sich bis jetzt aufs Importverbot. So schnell und leicht kann man daran erstmal nichts ändern und dadurch auch keine Rassen hinzufügen.
Warten wir der Dinge die da kommen.
 
Halt immer ärgerlich, wenn nichtswissende Schnellschiesser erstmal sowas raushauen und dann diejenigen, die sich brav an die Anordnung von oben halten und dem nachkommen, die Dummen sind.
 
Das THIm wird nun neu darüber entscheiden "ob es erforderlich wird, den MBT als eigenständige Rasse gemäß den FCI Regelungen durch eine Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG als gefährlich zu bestimmen"

Das ist ja schon mal wieder der Hammer. Liste 2 lässt grüßen, würde ich sagen. Da Politik hier von Leuten mit null Sachverstand gemacht wird, halte ich es für möglich, dass es soweit kommt.

Danke für das Update...

Es gibt keine "Liste 2" oder "Kategorie 2", liebe "Kadde"! Es gibt nur eine Erweiterung der "Rasseliste", die im § 3 Abs. 2. Satz 1 Nr. 1 ThürTierGefG anzutreffen ist, dies geregelt fürwahr nach § 3 Abs. 4 ThürTierGefG. Darin heißt es:

"Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium [Innenministerium] wird ermächtigt,
im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit
zuständigen Ministerium und mit Zustimmung
des Innenausschusses des Landtags
durch Rechtsverordnung
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden zu bestimmen, die
als gefährlich im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 gelten.
Es dürfen nur solche Hunderassen sowie deren Kreuzungen
als gefährlich bestimmt werden, bei denen die Vermutung
besteht, dass ihre Gefährlichkeit für das Leben und
die Gesundheit der Menschen und Tiere auf rassespezifi
sche Merkmale wie Beißkraft, reißendes Beißverhalten
und Kampfi nstinkt zurückzuführen ist. Die Gefährlichkeit
eines Hundes im Sinne des Satzes 1 kann im Einzelfall
durch einen Wesenstest (§ 9) widerlegt werden."


Der einzige Unterschied zu den bereits gelisteten vier Ausrottungskandidaten ist allerdings und das muß ich zugeben, daß die neu aufzunehmenden Rassen bzw. deren vertreter einen WT absolvieren können, um die Gefährlichkeit zu wiederlegen (s. Satz 3 im gerade zitierten Absatz 4). Insofern KÖNNTE man es als eine Art "Liste 2" sehen, ich sehe es aber nicht so.

Nun, auch hier eröffnet sich eine WEITERE sehr gute Gelegenheit, das Gesetz insgesamt erneut auf die Tagesordnung im Landtag zu setzen, zunächst dann im Innenausschuß! Sollen doch nur machen, diese Idioten, nämlich es dort zu diskutieren bzw. diskutieren zu lassen!

Da werden sich aber Frau Berninger & Co. von der Opposition freuen und dann würde man dem Fiedler, diesem rückgradlosen .... usw. ... aber schön mal in die "Fresse treten" können und den anderen Rassisten sowieso.


Im übrigen ist es nicht möglich, den MBT auf oben stehende Weise zu listen, DENN er ist ja keine auffällige Hunderasse laut Statistiken! Ist er aber keine, hat das alles vor Gericht überhaupt keine Chance. Ein brauchbarer Anwalt wird das erreichen, aber das kriegt man auch selbst hin bei genügend Verstand und wenigstens "bißchen" Wissen.
 
Halt immer ärgerlich, wenn nichtswissende Schnellschiesser erstmal sowas raushauen und dann diejenigen, die sich brav an die Anordnung von oben halten und dem nachkommen, die Dummen sind.


Vielleicht ist ja das bereits ein Kardinalfehler: "sich brav an die Anordnungen von oben halten und dem nachkommen"??! Nun, meine Meinung dazu sollte offensichtlich sein.

Im Widerstand hält man sich am allerwenigsten an solcherart Prinzipien! Man macht das im Rechtsstaat, indem man diesen bemüht. Ist der Rechtsstaat keiner mehr, auf die eine oder andere Weise, dann ist Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz angesagt. Sollte jeder Deutsche mal da hinein schauen!

Wer sich dennoch an obiges Prinzip des "Michel Duckebergers" hält, der ist NICHT ansatzweise im Widerstand, wahrscheinlich weil er die Hosen gestrichen voll hat. Leider stehen solche Leute dann dem echten Widerstand im Wege und greifen ihn sogar an, haben also selbst die Farbe des Feindes angenommen. Ist oft der Fall!

Wir leben schließlich auf dem "Planeten der Nacktaffen", liebe Leute!
 
Ja, soll ja Leute geben, die nicht im Widerstand (was ne blöde Formulierung) sind, die nicht jeden Paragraphen umdrehen und die sich nicht direkt nen RA leisten können - oder die mit den Formulierungen des üblichen Behördenbescheids überfordert sind. Soll Leute geben, die ein Gesetz als rechtmäßig und gültig ansehen. Oder die Angst vor Strafen haben. Und die leiden dann unter den nichtswissenden Möchtegern-Diktatoren auf den Ämtern.
 
Soll Leute geben, die ein Gesetz als rechtmäßig und gültig ansehen. Oder die Angst vor Strafen haben. Und die leiden dann unter den nichtswissenden Möchtegern-Diktatoren auf den Ämtern.

Ja sicher! Aber im Grunde tragen sie eine gewisse Mitschuld! Ist einfach so.

Sie sind mitschuldig (insbesondere an ihrer eigenen Misere), weil sie a) ein Gesetz wohl dann generell "als rechtmäßig und gültig ansehen", obwohl es ganz oder zumindest teilweise das gar nicht ist, und weil sie b) eben NICHT dagegen effektiv protestieren und aufstehen, wenn ihnen "Möchtegern-Diktatoren auf den Ämtern" das Leben schwer machen!

Man kann die Schuld hier nicht ausschließlich beim unterdrückerischen und/oder kriminellen Schwein suchen. man ist SELBST BEI GRÖSSTER ANGST selbst mit verantwortlich.

Andernfalls würde keiner mehr wegen BEIHILFE angeklagt und abgeurteilt werden können, wenn wir alle die scheinbar zur Mittat Gezwungenen einfach laufen ließen. Wo das dann hinführt, ist klar.

Wer sich nicht wehrt im Angesicht von Unrecht, der macht sich der Tat MITSCHULDIG, und wenn er dabei sein eigenes Opfer ist!

Du MUSST als Bürger Deine Angst besiegen! Man kann das schaffen. Man kann sich vom Duckeberger wandeln zum Aufrechten! Und zum Widerstand ist es dann noch ein kleiner Schritt.

Kannst Du mir folgen?
 
Kann ich nicht, will ich auch nicht. Weil es Bla-Bla ist. Ich denke bei sowas immer an meinen Opa, der im Alter sogar die Briefe mit "Sie wurden für einen Gewinn ausgewählt" für bare Münze genommen hat und mir sagte, er ist verpflichtet, sich bei der entsprechenden Firma zu melden - weil im Text stand "Sie MÜSSEN sich einfach melden und Ihren Gewinn abrufen".

Kannst Du mir folgen?
 
Kann ich nicht, will ich auch nicht. Weil es Bla-Bla ist. Ich denke bei sowas immer an meinen Opa, der im Alter sogar die Briefe mit "Sie wurden für einen Gewinn ausgewählt" für bare Münze genommen hat und mir sagte, er ist verpflichtet, sich bei der entsprechenden Firma zu melden - weil im Text stand "Sie MÜSSEN sich einfach melden und Ihren Gewinn abrufen".

Kannst Du mir folgen?


Na klar kann ich Dir folgen, was das verstehen anbelangt. Ob Ich Dir auch in jedem folge, was das Mittragen Deines Vorgetragenen anbetrifft, so steht das freilich auf einem anderen Blatt.
 
Im übrigen ist es nicht möglich, den MBT auf oben stehende Weise zu listen, DENN er ist ja keine auffällige Hunderasse laut Statistiken! Ist er aber keine, hat das alles vor Gericht überhaupt keine Chance. Ein brauchbarer Anwalt wird das erreichen, aber das kriegt man auch selbst hin bei genügend Verstand und wenigstens "bißchen" Wissen.

Naja, das sind die jetzt gelisteten aber auch nicht. Ich würde mich also darauf nicht verlassen...
 
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