MBT auf Rasseliste

Danke Rosi,
dass du dich kümmerst! :zufrieden:
Ich bin echt froh, dass ich dich kenne :hallo:
 
  • 28. April 2024
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Hi Mango ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es geht darum, seinen Hund zu schützen und das mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln. Und gerade deshalb, weil es kein Spiel ist, sollte man genau wissen was man macht bzw. sollte man das machen, was das Beste für einen selber ist bzw. das beste für den Hund ist.

Wenn das Beste ein schneller Widerspruch ist, dann sollten sie das tun. Ich weiß es nicht. Wenn Du das ohne vorherige anwaltliche Beratung in dem Fall beurteilen kannst, weil Du entsprechende Erfahrungen und das entsprechende Wissen hast, ist alles gut.

Ich Zweifel nicht an Deiner Kompetenz, da Du in dem Bereich viel zutun hast. Hoffen wir, dass alles am Ende gut verläuft.

Und ich habe hier nicht zu Spielchen aufgefordert, sondern dazu, besonnen und überlegt vorzugehen bzw. sich kompetent beraten zu lassen, bevor man loslegt und dann später bereut. Die Leute scheinen ja jetzt gut beraten zu werden.
 
sooooo ich war heut mal wieder auf dem Amt und hab ein tolles schreiben bekommen.
und zwar:

Aufgrund der schriftlichen Mitteilung des Thüringer Innenministeriums vom 17.10.2011 an alle Kommunen und Landkeise Thüringens, wird der MBT als gefährlicher HUnd gemäß §3 Abs. 2 Nr. 1 ThürTierGefG eingestuft.
Dies entspricht der Auslegung der Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes.

Ebenso entschied das verwaltungsgericht Halle am 25.11.2011, dass der MBT zur Rasse der Bullterrier zu rechnen ist.

Nach einem Telefonat mit dem Thüringer Innenminesterium am 20.02.2012, hat sich an dieser Rechtsfassung nichts geändert.
 
Tja dann lässt sich das def. nicht mehr ohne Anwalt regeln. Das wird ja dann wohl eine Art Musterfall an dessen Urteil sich dann alles weitere anschließen wird, oder? Wie kommen die denn auf das schmale Brett, dass sie selbst mal eben die Rasseliste des Landes erweitern? Komische Geschichte....Rooosiii? :sauer:

Edit: Auch das Hundeeinfuhr- und Verbr.G schließt den MBT nicht ein. Nirgends wird der MBT erwähnt ... komische Suppe die die sich da kochen.
 
Wir haben erstmal alle Unterlagen Herrn Weidemann zukommen lassen. Hoffe er bekommt das hin...
 
Tja dann lässt sich das def. nicht mehr ohne Anwalt regeln. Das wird ja dann wohl eine Art Musterfall an dessen Urteil sich dann alles weitere anschließen wird, oder? Wie kommen die denn auf das schmale Brett, dass sie selbst mal eben die Rasseliste des Landes erweitern? Komische Geschichte....Rooosiii? :sauer:

tja, dann ran mit dem anwalt... seit dem 01.01.2012 ist der MBT eine eigenständige rasse mit eigener FCI nr ( 359 ) dies ist in meinen augen rechtsbeugung. weder steht der MBT in Thüringen auf der liste, noch gab es dazu einen entwurf im gesetz..

sie beziehen sich auf das bundesgesetz aus dem jahr 2001

Zitat:
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren
Kreuzungen
sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.
§ 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie
deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht
werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach
den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird,

dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden

wobei hier äpfel mit birnen verglichen werden... wäre mir neu, das der MBT in thüringen als gefährlicher hund läuft... :eg::eg:

man kann es ja mal versuchen.. widerspruch und dann den anwalt an die front. :sauer:
 
Den MBt darf man nach wie vor noch noch importieren und er fällt NICHT unter das Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz!!!
Wär ja noch schöner, wenn die plötzlich entscheiden welche Hunde welcher Rasse zuzuordnen sind. :lol:
 
Tja dann lässt sich das def. nicht mehr ohne Anwalt regeln. Das wird ja dann wohl eine Art Musterfall an dessen Urteil sich dann alles weitere anschließen wird, oder? Wie kommen die denn auf das schmale Brett, dass sie selbst mal eben die Rasseliste des Landes erweitern? Komische Geschichte....Rooosiii? :sauer:

Edit: Auch das Hundeeinfuhr- und Verbr.G schließt den MBT nicht ein. Nirgends wird der MBT erwähnt ... komische Suppe die die sich da kochen.

der mini hatte und hat auch kein einfuhrverbot.. sie wollen nicht aktzeptieren, dass der MBT eine eigenständige rasse ist..- vollpfosten.:wand:

@ crabat

überschnitten...
 
Der Beschluss vom Verwaltungsgericht Halle ist nicht mal veröffentlicht. Für 2,50 € schicken sie es einem aber per E-Mail..:eg: :unsicher:
 
Wobei Halle ja noch nichtmal mit Thüringen was zu tun hat wenn mich jetzt nicht alles täuscht...na ja so lernt das zuständige Amt schonmal ganz fix DEN Rechtsanwalt kennen und "lieben"...:lol::lol::lol: Viel Erfolg!
 
Ja, bitte über den Rechtsanwalt gehen und auf die Fristen achten! Wäre schade, wenn es an einer Verspätung scheitert. Ich persönlich würde denen natürlich unter die Nase reiben, dass das mit dem Bundesgesetz Blödsinn ist und dass Halle nicht Thüringen ist - aber ich bin da auch ein böses kleines Ding :D
Macht sie platt!!! :eg:
 
Ja, bitte über den Rechtsanwalt gehen und auf die Fristen achten! Wäre schade, wenn es an einer Verspätung scheitert. Ich persönlich würde denen natürlich unter die Nase reiben, dass das mit dem Bundesgesetz Blödsinn ist und dass Halle nicht Thüringen ist - aber ich bin da auch ein böses kleines Ding :D
Macht sie platt!!! :eg:

deshalb der widerspruch. ;)
 
Jo, aber für den gelten auch Fristen :rolleyes: Aber wenn Du es sagst, wird es richtiger ;) Egal, doppelt hält besser
 
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist :verwirrt:
 
Sorry fürs OT, aber für mich klingt der Fall so, dass die Haltung eines gefährlichen Hundes in Thüringen doch möglich ist :verwirrt:
nein, aber der kleine würde als altbestand gelten.. angemeldet war er ja schon. jetzt kommen sie mit den auflagen, die spackos..

@käptn

der einspruch ist schon eingelegt worden ( sicherheitshalber ) war ja auch richtig.. die herren auf dem amt sind sich ihrer sache gar nicht sicher, berufen sich immer wieder aufs Innenministerium :eg:
 
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