MBT auf Rasseliste

BullyElvis

Wir kommen aus Thüringen und haben seit Dezember einen Miniatur Bullterrier. Nach einer Kontrolle vom Ordnungsamt mussten wir heute aufs Amt. Dort sagte man uns das der MBT in Thüringen als Listenhund zählt!
Thüringen erkennt nicht an, das es eine eigenständige Rasse ist. Somit haben wir ne Straftat begangen weil wir Elvis angeschaft haben. Wir müssen ihn jetzt Kastrieren lassen, Maulkorb und 2 Meter Leine, Warnschild an Tür, Wesenstest, Sachkunde, Halteerlaubnis....

Kennt jemand von euch nen guten Anwalt der sich vielleicht schon mit so was auskennt??? Wir wollen auf jeden fall dagegen vorgehen.
 
  • 24. April 2024
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Hi BullyElvis ... hast du hier schon mal geguckt?
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Lars Jürgen Weidemann ist DER Anwalt der Wahl in Sachen Pitbull und Co

Adresse hier (2. Vorsitzender:(


Einfach anrufen.....
 
Ein Amt hat nicht darüber zu entscheiden, ob es eine Rasse gibt oder nicht. Die können auch nicht sagen, alle Dobermänner sind ab sofort Pitbull-Mischlinge.

Sofort zum Anwalt (Herr Weidemann ist sehr gut) und der erklärt denen mal bissle ihr eigenes Hundegesetz.
 
Lasst euch nicht ärgern. Die Ordnungsämter und das neue Gesetz sind ein Fall für sich. Der MBT ist (seit kurzem) eine eigene Rasse. Diese ist in der Liste im Gesetz nicht aufgeführt. Also gelten auch die Bestimmungen für Listenhunde nicht. Druck doch das Gesetz aus und lass dir den Passus mit dem MBT durch das OA zeigen :lol: Lars Weidemann hat das mit Sicherheit ganz schnell vom Tisch.

Ja, bitte auf dem Laufenden halten...
 
habt ihr papiere für den hund?

weil hier zählt der mini ohne papiere als standart.
 
Naja das Thüringer Landesverwaltungsamt beruft sich auf ein Gerichtsurteil aus Halle vom 25.01.2011.
Aber MBT bekam ja erst danach seine eigene FCI Nummer. Somit ist ja das Urteil überholt. Aber kenn mich da ja auch nicht so gut aus. Und recht haben und recht bekommen ist ja auch immer zweierlei...
 
Tut mir Leid, ich find nix. Wenn es dazu keine Veröffentlichung gibt - wie können die sich darauf beziehen? Kannst ja mal fragen, ob die es vorliegen haben :albern:

Ansonsten ist natürlich sachsen-anhaltinisches Verwaltungsrecht für Thüringen nicht gültig und das Urteil bezieht sich auf ein völlig anderes Hundegesetz (nehme ich jetzt mal an).
 
Ansonsten ist natürlich sachsen-anhaltinisches Verwaltungsrecht für Thüringen nicht gültig und das Urteil bezieht sich auf ein völlig anderes Hundegesetz (nehme ich jetzt mal an).

Wo er Recht hat, hat er Recht.

Kein Wunder, dass die OÄ so konfus reagieren, wenn sie vom LVWA hier so einen Schrott vorgegeben bekommen. Das freut wiederum die Rechtsanwälte...
 
Ach, und wenn das Amt schon so auf Urteile aus anderen Ländern steht, hier noch was zum Kontern :D:
Vorliegend sind die Voraussetzungen hierfür jedoch nicht gegeben, weil es sich bei dem hier in Rede stehenden Hund "Lady" zur Überzeugung der Kammer nicht um einen Bullterrier, sondern um einen Hund der Rasse "Miniatur-Bullterrier" und damit nicht um einen gefährlichen Hund im Sinne des Landeshundegesetzes handelt.
 
Seit schlau, und lasst das nur und ausschliesslich von Herrn Weidemann regeln. Ihr solltet dem Amt erst einmal gar nichts mehr mittteilen, ohne dies mit Herrn Weidemann vorher besprochen zu haben. Es ist nämlich nicht nötig, die Damen und Herren vom Amt auf Idee zu bringen, wie sie Euch die "Suppe doch noch versalzen" können.

Im Moment darf man auch aus laienhafter Sicht davon ausgehen, dass die Euch gegenüber abgegebene Begründung nicht haltbar ist. Sollen sie sich doch mit diesem Wissen gegen Euch in die Schlacht begeben. Euch kann es recht sein.
 
Seit schlau, und lasst das nur und ausschliesslich von Herrn Weidemann regeln. Ihr solltet dem Amt erst einmal gar nichts mehr mittteilen, ohne dies mit Herrn Weidemann vorher besprochen zu haben. Es ist nämlich nicht nötig, die Damen und Herren vom Amt auf Idee zu bringen, wie sie Euch die "Suppe doch noch versalzen" können.

Im Moment darf man auch aus laienhafter Sicht davon ausgehen, dass die Euch gegenüber abgegebene Begründung nicht haltbar ist. Sollen sie sich doch mit diesem Wissen gegen Euch in die Schlacht begeben. Euch kann es recht sein.

ist aber auch wieder mit kosten verbunden, die man nicht unbedingt braucht. sie müssen widerspruch einlegen, was sie heute auch machen werden und mit weidemann kontakt aufnehmen. es ist hier kein spiel, wo ich versuchen kann, mein gegenüber in die falle laufen zu lassen..;)
 
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Freut mich das ihr eine Trainerin gefunden habt die euch weiterhelfen kann/wird :) Kastrachip ist zum ausprobieren doch ideal..viel Erfolg!
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Mist, 40 ist zu groß.:mad: Ich trage nämlich nur noch MBT.;)
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Schaut selbst.... Sie wurden getragen,sind aber wirklich gut erhalten, ohne Sohlenabrieb, ...für 35 Euro incl. Versand. Innensohlenlänge....ca 26 cm Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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