Hund wegen Beissvorfall wieder im Tierheim

Ich glaube nicht, dass der Hund mit Auflagen belegt würde. Es geht ja eher darum, den Vermittlern mal ein Riegel vorzuschieben.
Um den Vermittlern/Vermittlungspraktiken einen Riegel vorzuschieben muß belegt werden warum man das möchte. Also wird auch zwangsläufig erwähnt/bewiesen werden müssen das der Hund trotz bekannter/erwiesener Beißneigung wiederholt sorglos und ohne entsprechende Aufklärung vermittelt wurde/wird. Und wenn man nun noch bedenkt wie sich die Ämter schon bei deutlich weniger ins Höschen machen ... ist die Annahme das der Hund ohne Auflagen davon kommt ... ähm Blauäugig.
 
  • 4. Mai 2024
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Hi HSH Freund ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jan, vielleicht sehe ich das auch zu arg aus Sicht unseres Amtes.

Unsere Pandora war mal vermittelt. Pandora ist ein bissiger Hund. Wir hatten die Leute aufgeklärt etc. Doch nichts wurde eingehalten :rolleyes::sauer:
Jedenfalls kam es zu einem Beißvorfall - übrigens war die Gebissene eine Hundetrainerin :p
Pandora kam zurück und als die Trainerin sah, dass Pandora zur Vermittlung steht (sie hätte sich ein lebenslanges Verwahren gewünscht), hat sie eine Anzeige bei unserem OA gemacht.
Als unser OA den Vermittlungstext gelesen hat, haben sie die Sache ad acta gelegt, weil z.B. darin stand, dass Pandora immer mit MK geführt werden sollte etc.
Das fand ich mal super vernünftíg.

Ich würde dieses Risiko eingehen, denn wie geschrieben, sehe ich das Wohl für den Hund als besser gegeben, wenn er nicht mehr an jeden erstbesten vermittelt wird.
 
Jan, vielleicht sehe ich das auch zu arg aus Sicht unseres Amtes.
Vermutlich. ;) Gibt ja genug Beispiele wo Hunde schon nach an sich harmlosen Raufereien als gefährlich eingestuft wurden. Hatte hier auch schon das Vergnügen den Dicken als Vertretung vom Amtsvet begutachten lassen zu "müssen" (Der Amtsvet kam zu früh und ich war noch mit der eigentlich zu begutachtenden Hündin(!) zum müde machen unterwegs. Der Dicke hat mit Bravour bestanden. ;).
 
Jan, vielleicht sehe ich das auch zu arg aus Sicht unseres Amtes.
Vermutlich. ;) Gibt ja genug Beispiele wo Hunde schon nach an sich harmlosen Raufereien als gefährlich eingestuft wurden. Hatte hier auch schon das Vergnügen den Dicken als Vertretung vom Amtsvet begutachten lassen zu "müssen" (Der Amtsvet kam zu früh und ich war noch mit der eigentlich zu begutachtenden Hündin(!) zum müde machen unterwegs. Der Dicke hat mit Bravour bestanden. ;).

:zufrieden: ;)
 
Hatte hier auch schon das Vergnügen den Dicken als Vertretung vom Amtsvet begutachten lassen zu "müssen" (Der Amtsvet kam zu früh und ich war noch mit der eigentlich zu begutachtenden Hündin(!) zum müde machen unterwegs. Der Dicke hat mit Bravour bestanden. ;).

:zufrieden: ;)
Davon ab das ein Amtsvet eigentlich den Unterschied zwischen einem intakten Rüden und einer Hündin erkennen müßte hat mich das Ergebnis auch nicht weiter überrascht. :D
 
So, wir waren heute bei der Polizei, die können leider auch nichts tun da die Frau per Gesetz keine Straftat begangen hat. Jeder der Ämter sagt, dass es ihnen Leid tut und das es ne schweinerei ist was diese Frau da abzieht, aber das wars auch schon :( Hat einer von euch eine Idee was ich noch machen könnte?? Wir sind so langsam mit unserem Latein am Ende - Das kann doch nicht sein dass man da nichts machen kann?! Was jetzt noch anrollt ist die Zivilklage gegen sie, aber die kann mit ein paar 'Bußeeuros' aus der Welt geschafft werden, was eigentlich nicht Sinn der Sache sein sollte...
 
habt ihr mal mit den anderen Orgamitgliedern gesprochen? Ich meine, ist das Probelm nur diese eien Vermittlerin oder die gesamte Orga? (sorry falls das schon beantwortet war, leider ist der Thread ja so zugemüllt worden)
 
orissa, nochmaliger versuch (weil das ein wichtiger punkt ist:(
wer war als hund bei euch war und das geschah,eigentümer des hundes (nicht besitzer).
was habt ihr unterschrieben,als ihr hund übernahmt?
gr
 
orissa, nochmaliger versuch (weil das ein wichtiger punkt ist:(
wer war als hund bei euch war und das geschah,eigentümer des hundes (nicht besitzer).
was habt ihr unterschrieben,als ihr hund übernahmt?
gr

Wir haben einen Abgabevertrag unterschrieben. Wir waren also 'Übernehmer' laut Vertrag.
 
orissa-danke.
und euch,oder dir, ist ja immer ne einzelperson, als übernehmer wurde mit gleichem schriftstück das eigentum am tier übertragen. ist das richtig?
gr
 
Was ist das denn,den Hund unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehrmals vermitteln und dafür mehrfach Schutzgebühr kassieren ? Sozusagen ein Schneeballsystem,ist das nicht Betrug ? Vielleicht kann man da ansetzen,vorausgesetzt der Fall hat so stattgefunden.:unsicher::kp:
 
Was ist das denn,den Hund unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehrmals vermitteln und dafür mehrfach Schutzgebühr kassieren ? Sozusagen ein Schneeballsystem,ist das nicht Betrug ? Vielleicht kann man da ansetzen,vorausgesetzt der Fall hat so stattgefunden.:unsicher::kp:

Doch, das wäre Betrug, aber Du müsstest diesen Vorsatz nachweisen können.
 
ist es denn nicht schon irgendwie vorsätzlich den hund immer weiter zu reichen ( unter den voraussetzungen) und die sg einzubehalten?
 
ist es denn nicht schon irgendwie vorsätzlich den hund immer weiter zu reichen ( unter den voraussetzungen) und die sg einzubehalten?
Warum? Die Betroffenen geben den Hund ja freiwillig wieder ab. Die sollen noch froh sein wenn sie keine Abgabegühr zahlen müssen. ;)


@Gugl
Das war jetzt leichte Ironie. :hallo:
 
Was ist das denn,den Hund unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mehrmals vermitteln und dafür mehrfach Schutzgebühr kassieren ? Sozusagen ein Schneeballsystem,ist das nicht Betrug ? Vielleicht kann man da ansetzen,vorausgesetzt der Fall hat so stattgefunden.:unsicher::kp:

Doch, das wäre Betrug, aber Du müsstest diesen Vorsatz nachweisen können.
Ja, wobei ich nicht weiß, wie das dann mit der Gemeinnützigkeit des Vereins und einer Steuerbefreiung ? aussieht.
 
ist es denn nicht schon irgendwie vorsätzlich den hund immer weiter zu reichen ( unter den voraussetzungen) und die sg einzubehalten?


Evtl. ein bedingter Vorsatz (billigendes Inkaufnehmen) von Körperverletzung. Aber den Vorsatz in puncto Bereicherung, da wird´s schwierig mit dem Nachweis.
 
man weiss ja nicht wie häufig das da vorkommt,bei einem "verein" mit einer derart grossen anzahl von hunden,wird es bestimmt mehr als nur einmal probleme geben aber da müsste man sich dann zusammen schliessen und das ist ja fast unmöglich kontakte zu betroffenen zu knüpfen.
 
ist es denn nicht schon irgendwie vorsätzlich den hund immer weiter zu reichen ( unter den voraussetzungen) und die sg einzubehalten?


Evtl. ein bedingter Vorsatz (billigendes Inkaufnehmen) von Körperverletzung. Aber den Vorsatz in puncto Bereicherung, da wird´s schwierig mit dem Nachweis.


Wobei das Aggressionspotenzial ja auch nicht komplett verheimlicht wurde, Orissa wusste, dass der Hund bereits geschnappt hat, die andere Familie wusste, dass er gebissen hat.
Da er beim ersten Mal keine schlimmen Verletzungen verursacht hat, könnte man das auch als Schnappen verkaufen (wird von einigen, wenn es in Zeitungsartikeln um beissende Hunde geht ja regelmäßig so gemacht;)) und ob vor Gericht zwischen Beissen und Beissen und Festhalten so ein Unterschied gemacht wird?
 
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