Um den Vermittlern/Vermittlungspraktiken einen Riegel vorzuschieben muß belegt werden warum man das möchte. Also wird auch zwangsläufig erwähnt/bewiesen werden müssen das der Hund trotz bekannter/erwiesener Beißneigung wiederholt sorglos und ohne entsprechende Aufklärung vermittelt wurde/wird. Und wenn man nun noch bedenkt wie sich die Ämter schon bei deutlich weniger ins Höschen machen ... ist die Annahme das der Hund ohne Auflagen davon kommt ... ähm Blauäugig.Ich glaube nicht, dass der Hund mit Auflagen belegt würde. Es geht ja eher darum, den Vermittlern mal ein Riegel vorzuschieben.