@laika
Ich bin ja gar nicht so drauf, dass ich andere Leute gerne bloßstelle, aber Du behauptest hier Sachen, die nichts mit der Realität zu tun haben, aber stellst sie so dar, als ob andere keine Ahnung hätten.
Sorry, aber nu wirds doch wohl echt lächerlich. Nenn mir bitte die Ausbildungsinhalte der IHK. Dann nenn mir bitte den Passus wo die Lohnpfändung abgehandelt wird und Du wirst feststellen das es in den Ausbildungsinhalten lediglich darum geht WIE eine Lohnpfändung bearbeitet wird und nicht WANN. DAS entscheiden andere und nicht DU! Langsam ist es hier echt mal gut.
Wovon redest Du? Hast Du schon einmal solche Unterlagen in den Händen gehalten? Ich denke nicht.
Wie eine Lohnpfändung zu behandeln ist, dass ist ein sehr komplexer Vorgang, bei dem diverse Aspekte zu beachten sind, weil damit ein extremes Risiko für den Arbeitgeber verbunden ist. Wie und auch wann und ob überhaupt die Lohnpfändung zu behandeln ist, entscheiden Gesetze/ Vorschriften bzw. Richter. Je nachdem, wie viele Pfändungen für einen Mitarbeiter vorliegen, und es eventuell gerichtliche Anordnungen dazu gibt, ändert sich die Sachlage.
Was für Nachschlagewerke sollen das sein, in denen die IHK die Bearbeitung von Lohnpfändungen zum Thema macht
Je nach Ausbildungsberuf gibt es vorgeschriebene Ausbildungsinhalte. Der Ausbildungsbetrieb hat vor der Ausbildung der IHK nicht mitzuteilen, in welchem Umfang und Zeitraum konkrete Inhalte gelehrt werden. Genauso schreibt die IHK dem Betrieb nicht vor, in welchem Umfang und Zeitraum konkret Inhalte gelehrt werden und gibt hierzu auch keine konkrete Anleitung. Man wird lediglich in Stichworten an die Ausbildungsihalte erinnert und hat grob zu erklären, in welchem Zeitraum und Umfang man vorgeschriebene Lerninhalte vermitteln wird. Dies geschieht durc die Angabe, in welchem Zeitfenster der Auszubildende welche Abteilungen durchleben wird und eventuell zu welchem zweck.
Wovon Du hier schreibst, ist mir schleierhaft.
Was denn nun? In Post # 418 kam erstmal nur die Kripo, in # 432 waren es Leistungserschleichungen die über den GV eingetrieben werden sollten, in # 467 waren es Handys und nun alles zusammen? Ich sag ja.... ausschmücken.
Ich glaube Du brauchst ne genau Anleitung, um Dich zurecht zu finden. Kann das sein?
Der gute Mann hatte diverse Baustellen. Unter anderem diverse Telefongesellschaften, Pay TV-Firmen, Videotheken, seinen hemaligen Ausbildungsbetrieb, Rechtanwälte, Versandhäuser, Vermieter, den Staat etc. Einige Fälle waren von ihm bzw. mir geregelt, andere per Gericht, oder von mir dem Richter/ Anwalt/ Gerichtsvollzieher vereinbart und einige hat er vor mir verheimlicht bzw. wusste davon nichts mehr bzw. wusste nicht, dass da etwas im Gange ist. Verstanden?
Leg mir nichts in den Mund was ich nicht gesagt habe.
Wo habe ich Dich als Lügner bezeichnet? Vorsicht mit derlei Unterstellungen. Wenn Du auch nur halbwegs das bist als was Du Dich hier darstellen willst, wüsstest Du ob der Konsequenzen.
Was für Konsequenzen? Mach Dich mal nicht lächerlich mit solchen leeren Drohungen. Du hast nicht das Wort Lügen, oder Lügner benutzt, aber klar und unmissverständlich genau dies zum Ausdruck gebarcht. Dafür hast Du dann auch noch ein Beispiel mit den 5000000 Euro aufgeführt, dass Deiner Meinung nach so unglaublich ist.
Les doch mal Deine eigenen Links. Dann wirst Du merken warum es, gelinde gesagt Blödsinn ist.
Lies Du lieber mal mehr solcher Links, damit Du nicht alles für für Märchen hälst, was über Deinen Wissensstand geht. Ein "Sorry, Du hast recht. Ich konnte es mir einfach nicht vorstellen..." hätte mir gereicht, um die Sache zu entspannen.
Albern bist hier nur DU! Sorry, aber Schein und Sein sind zwei paar Schuhe.
Albern ist, dass man nicht zugeben kann, wenn man jemadem zu Unrecht wie einen Märchenerzähler darstellt.