Bewerbungen im Krankenstand - geht das?

Leider nein - ich hab mir natürlich ausgerechnet eine Krankenkasse ausgesucht, die keine Zweigstelle in meiner direkten Umgebung hat :-/ ich hab zwar einen Sachbearbeiter, aber eben nur Kontakt über Telefon. Ich werde da morgen nochmal anrufen, weil ich jetzt wirklich pleite bin und Mittwoch die Physio und Donnerstag die Chiro-Nachbehandlung für meinen Hund bezahlen muss :-/ es ist wirklich anstrengend andauernd dem Geld hinterher zu rennen ...
 
  • 28. April 2024
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Hi BlackCloud ... hast du hier schon mal geguckt?
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Leider nein - ich hab mir natürlich ausgerechnet eine Krankenkasse ausgesucht, die keine Zweigstelle in meiner direkten Umgebung hat :-/ ich hab zwar einen Sachbearbeiter, aber eben nur Kontakt über Telefon. Ich werde da morgen nochmal anrufen, weil ich jetzt wirklich pleite bin und Mittwoch die Physio und Donnerstag die Chiro-Nachbehandlung für meinen Hund bezahlen muss :-/ es ist wirklich anstrengend andauernd dem Geld hinterher zu rennen ...


Und dabei soll man gesund werden....
 
Sowas mein ich z.Bsp... Es wird gern damit geworben das man die Preise vergleichen soll aber es müssen eben auch Leistungen erbracht werden.

Ich würde tatsächlich erstmal meine Kraft darauf verwenden gesund zu werden und dann alles weitere...
Genau das würde ich auch einem Arbeitnehmer der sich bewirbt sagen, es bringt nämlich keinem was wenn du in nem halben Jahr wieder da hängst und nicht mehr kannst :fuerdich:
 
Ich weiß zwar nicht, wie wichtig dir das im Moment ist, aber eigentlich darf einem doch nicht während/wegen Krankheit gekündigt werden.
Da würde ich (falls vorhanden) mal die Rechtsschutz bemühen und mich schlau machen - oder direkt beim Arbeitsamt mal fragen (die haben da ja auch ein Interesse dran).

Ich habe zwar rausgelesen, dass du dir eh was Neues suchen willst, aber wenn du mit deiner jetzigen Stelle im Clinch liegst, würde ich da kein Geld liegenlassen.
 
Naja, aber wenn sie im Moment eh nur noch Krankengeld bekommt, macht es für sie doch keinen Unterschied, ob sie nun gekündigt oder krank ist. :verwirrt:

Oder meinst du abfindungstechnisch?
 
Oder meinst du abfindungstechnisch?

Richtig.
Außerdem - sollte sie sich wieder gesund schreiben - erhält sie im Nachhinein die Differenz zwischen Arbeitslosengeld und vollem Gehalt, wenn denn vor Gericht festgestellt wird, dass die Kündigung nicht rechtens war. Eine Abfindung ist dann meistens obligatorisch, weil das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Klage zerrüttet ist.
Allerdings sollte man dies nicht beim Sachbearbeiter (Arbeitsvermittler) erwähnen, weil dessen Bestreben ja darin liegt/liegen sollte einen wieder in Arbeit zu bringen.

Also ich würde beim Arbeitsamt eher die Karte spielen "die haben mir gekündigt, ich weiß gar nicht was ich machen soll und verstehe das gar nicht" anstatt "die haben mir gekündigt, passt mir aber gut in den Kram, ich wollte eh was neues suchen".

Denn egal wie - was Neues suchen kann und darf sie ja und eine Bewerbung mit einem Job im Rücken (auch wenn es ein schwebendes Verfahren ist) kommt beim neuen Arbeitgeber immer besser an, als wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt. Klingt komisch ist aber so - zumal sie bei einem Bewerbungsgespräch von dem Verfahren ja erstmal nichts sagen müsste.
 
Ich schliesse mich Coony an:
Du solltest auf jeden Fall überprüfen (lassen), ob die Kündigung in der Krankheit rechtens ist.
Mit welcher Begründung haben sie Dir gekündigt?
Oder warst Du noch in der Probezeit?

Mir wurde auch in der Krankheit gekündigt.
Ich war in der Gewerkschaft und die haben für mich geklagt.
Bei der Verhandlung war ich noch nicht mal anwesend und habe 6 Monatsgehälter bekommen.
 
Nein falsch, man darf nicht wegen einer Krankheit kündigen ;)
Aber aus anderen gründen eben während einer Krankheit schon..
Wie gut die Chancen da sind zu beweisen das man wegen der Krankschreibung gekündigt wurde weiß ich nicht.
Aber falls keine Rechtsschutz da ist einfach direkt zum Arbeitsgericht gehen die beraten Arbeitnehmer da auch kostenlos ;)
 
Denn egal wie - was Neues suchen kann und darf sie ja und eine Bewerbung mit einem Job im Rücken (auch wenn es ein schwebendes Verfahren ist) kommt beim neuen Arbeitgeber immer besser an, als wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit heraus bewirbt. Klingt komisch ist aber so - zumal sie bei einem Bewerbungsgespräch von dem Verfahren ja erstmal nichts sagen müsste.
Das sehe ich als Arbeitgeber übrigens nicht so ;) Aber ich bin hier wahrscheinlich auch arg vorbelastet was die 'klagen' gern Arbeitgeber angeht ;)
 
Bei der Kündigungsschutzklage unbedingt die Frist beachten: 3 Wochen! ab Zugang der Kündigung.
 
Natürlich darf der Arbeitgeber mir kündigen, wenn er eine Begründung hat.
Auf meiner Kündigung steht keine Begründung drauf.
Aber Leute, ganz ehrlich: ich hab im Moment keine Kraft mich mit dem Sch... auseinanderzusetzen. Ich hab nicht das Geld um vor Gericht zu gehen und ich will mich auch nicht länger mit diesen Volldeppen auseinandersetzen müssen.

Ich war übrigens heute morgen beim Amt: völlig umsonst, die wollen mich da erst sehen, wenn ich wieder gesund bin.
 
..bleibe lang genug zu Hause und wie lang das sein wird, entscheidest nur Du allein, bzw. Dein angeschlagenes Nervenkostüm.:love:
 
Das kostet nichts jedenfalls nicht wenn du es ohne Anwalt machst. Das Arbeitsgericht berät dich und die erste Instanz da kostet nichts..
Aber wie gesagt die Frage ist ob dein AG begründen kann das er Dich aus einem anderen Grund als die Krankheit gekündigt hat..
 
Natürlich darf der Arbeitgeber mir kündigen, wenn er eine Begründung hat.
Auf meiner Kündigung steht keine Begründung drauf.
Aber Leute, ganz ehrlich: ich hab im Moment keine Kraft mich mit dem Sch... auseinanderzusetzen. Ich hab nicht das Geld um vor Gericht zu gehen und ich will mich auch nicht länger mit diesen Volldeppen auseinandersetzen müssen.

Ich war übrigens heute morgen beim Amt: völlig umsonst, die wollen mich da erst sehen, wenn ich wieder gesund bin.

Hey, du hast deinen Job erledigt und über deine Kündigung informiert (nachweislich?). Mehr ist nicht zu tun. Also es war nicht umsonst, sondern leider nötiges Übel (hätte man übrigens auch per Tele oder Mail machen können). Du solltest dich erst wieder damit befassen, wenn Krankengeld endet oder du keine weitere AU bekommst.

Rest kann ich verstehen, auch wenn dies keine Geldfrage wäre. Dafür gibt es Beratungsschein und Prozesskostenhilfe. Den Link fande ich kurz und knackig.



Trotzdem alles Gute.
 
Hey, du hast deinen Job erledigt und über deine Kündigung informiert (nachweislich?).

Japp, das Schreiben hatte ich dabei. Und auf dem Rückweg zwischen Gebäude und Auto hab ich die Kündigung dann auch noch verloren (was mir erst zuhause auffiel) :rolleyes: GsD habe ich hier zwei Exemplare davon ;)
 
Hey, du hast deinen Job erledigt und über deine Kündigung informiert (nachweislich?). Mehr ist nicht zu tun. Also es war nicht umsonst, sondern leider nötiges Übel (hätte man übrigens auch per Tele oder Mail machen können). Du solltest dich erst wieder damit befassen, wenn Krankengeld endet oder du keine weitere AU bekommst.

Rest kann ich verstehen, auch wenn dies keine Geldfrage wäre. Dafür gibt es Beratungsschein und Prozesskostenhilfe. Den Link fande ich kurz und knackig.



Trotzdem alles Gute.



Und das mit dem Krankengeld bzw. 6 Wochen lang Zahlung vom Arbeitgeber kann dauern. Da scheinst Du ja schon angelangt zu sein. Danach können noch 18! Monate minus die 6 Wochen reines Krankengeld folgen. Wenn Du eine sich am burn out anschließende Depression entwickelst, kann Deine Erkrankung durchaus 1 Jahr in Anspruch nehmen , selbst dann kannst du noch nicht völlig genesen sein und psychologische Hilfstellung benötigen. Also wenn Du gute Ärzte hast, bzw. eine Überweisung zum Neurologen / Psychiater einforderst, kann sich das Procedere wirklich hinziehen.
In der Zwischenzeit kannst Du dann ohne Zeitdruck etwas Neues, was Dir plus Deinem Können entspricht, suchen.
Dein" Volldepp" von jetzigem Chef kann Dir,bei unbegründeter Kündigung gar nichts! Ein Fehlverhalten Deinerseits muß ER erst mal unter Beweis stellen, NICHT DU.Die Kündigung ist so mit unwirksam. Also auch keine Angst vor Anwälten.
 
Dein" Volldepp" von jetzigem Chef kann Dir,bei unbegründeter Kündigung gar nichts! Ein Fehlverhalten Deinerseits muß ER erst mal unter Beweis stellen, NICHT DU.Die Kündigung ist so mit unwirksam. Also auch keine Angst vor Anwälten.
Sorry aber das ist Quatsch :)
Es gibt auch andere 'Begründung' sie nichts mit Fehlverhalten zu tun haben, so pauschal kann man es also nicht sagen.
Aber da er keine Begründung angegeben hat vermute ich mal er rechnet damit das du nicht gehen die Kündigung angehst ;)
 
Aber da er keine Begründung angegeben hat vermute ich mal er rechnet damit das du nicht gehen die Kündigung angehst ;)

Soweit ich weiß muss bzw brauch er auch keinen Grund angeben. Ist mir auch egal warum, ich will dort nicht mehr hin, also ja, ich gehe nicht gegen diese Kündigung an, weil er mir einen Gefallen damit getan hat und ich über kurz oder lang auch gekündigt hätte.


Ich bin übrigens bereits in psychologischer Behandlung, möchte aber eben aufgrund der finanziellen Durststrecke schnell wieder arbeiten @Deutsch Langhaar Mix
 
Soweit ich weiß muss bzw brauch er auch keinen Grund angeben. Ist mir auch egal warum, ich will dort nicht mehr hin, also ja, ich gehe nicht gegen diese Kündigung an, weil er mir einen Gefallen damit getan hat und ich über kurz oder lang auch gekündigt hätte.
[/USER]
Das hatte ich schon so verstanden, ändert aber nichts an der Tatsache das du Kohle rausschlagen kannst wenn die Kündigung ungerechtfertigt ist ;)
Nein man muss keinen Grund sagen, aber wenn ich nen reines Gewissen hab kann ich es ;)
 
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