Zwei Wohnungen eine Listenhund??

Bubär

Huhu, ich fang mal vorne an...

Also ich wohne in Mönchengladbach, mein Lebensgefährte in Essen.

Ich hatte bis September 2011 noch meinen Staff den Brutus, einige kennen ihn evtl. noch von früheren Leinentreffen. Bu musste ich im September einschläfern lassen und jetzt habe ich vor mir einen neuen Hund anzuschaffen. Vermutlich wieder einen Listenhund.

Nun halte ich mich hauptsächlich (etwa 3-5 Tage die Woche) in der Wohnung meines Lebensgefährten auf und bin nur selten in meiner anderen Wohnung.

Frage: Ab wann kann mir das Ordnungsamt Essen Melde- oder Steuerrechtlich da nen Strick draus drehen?

Ich würde ja theoretisch auch nach Essen ziehen, allerdings schreckt mich die Kampfhundesteuer von über 800€ etwas ab!

Und ich hab natürlich auch schon einen Hund im Auge, allerdings ist das ein Minnibullimix...theoretisch also klein Listenhund, allerdings fällt er mit seinen 50 cm Schulterhöhe und 35 Kg etwas aus dem Rassestandart, ist halt ein Mix...Papiere vom Mama sind vorhanden die sie als Minibulli ausweisen Pappa ist ein Labbimix...
Als was wird der jetzt angemeldet?? Aktuell ist er bei den Vorbesitzern als Minnibullimix deklariert und hat auch sonst noch keine Auflagen außer 20/40´er Sachkundenachweis.

Ich würde gern wenn irgend möglich ein Schlupfloch finden und trotzdem Rechtlich alles ordentlich machen.. -,-

Ganz zur Not müsst ich halt in den Sauren Apfel beißen und ihn und mich hier in Essen anmelden und dann jeden Monat 70 € sparen und die Steuer bezahlen zu können...aber so richtig einsehen tu ich das grad nicht : /

LG Nadin :hallo:
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Bubär ... hast du hier schon mal geguckt?
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Melderechtlich ist es in der Regel so, dass man sich bei der Gemeinde anmelden muss, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Im Steuerrecht wird das wie folgt deklariert:

"Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, daß sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."
Soweit ich weiß ist auch ein Hund dort anzumelden, manchmal gibt es Ausnahmen, wenn ein Hund bspw. zur Bewachung eines Grundstücks fast ausschließlich dort gehalten wird und das Grundstück in einer anderen Gemeinde liegt.

Für den Hund würde ich persönlich eine amtlich anerkannte Rassebegutachtung machen und dazu die Papiere der Mutter mitnehmen. Eine Rassebestimmung soll ja geno- und/oder phänotypisch die Rasse des Hundes nachweisen. Wenn die Elterntiere bekannt und belegbar sind sollte das eigentlich machbar sein.
 
Oleole...muss ich jetzt erstmal drauf rumdenken...am Samstg lern ich ihn kennen und seh die Papiere und er meine Katzen oO...alles weitere wird sich ergeben, wenn er mich rumbekommt iss eh alles andere egal und machbar ob teuer und umständlich oder nicht.... :)

Danke Stummel :)
 
melderechtlich ist es das eine und in Wirklichkeit wieder anders. Schreibt die Kommunde in ihrer Hundesatzung, dass man die Hundesteuer entrichten müsse, wenn man sich überwiegend dort aufhält, so braucht man dort gar nicht seinen ersten Wohnsitz zu haben und soll dennoch sein Geld dort lassen.
In meinem Falle ist das jetzt so. Ich hielt mich ein Jahr lang überwiegend am Wohnsitz meiner Mutter auf, weil diese erkrankt war, behielt aber selbstredend meinen ersten Wohnsitz dort, wo er vorher auch war. Letztendlich wollen beide Orte die gute "Kampfhundesteuer" kassieren, was aber nicht geht. Da es mir nun entgültig reicht und ich nicht einsehe, dass ich jenen Institutionen, die meinen Hunden und allen ihren Leidensgenossen das (Über)Leben sehr erschweren, jäjhrlich große Geldsummen überweisen muß, die der Tierschutz viel besser verwenden kann, beiße ich in den sauren Apfel und verlege meine Wohsitz nur deshalb ganz woanders hin, wo ich eine vergleichsweise sehr geringe Hundesteuer bezahlen muß. Dann gehen die beiden anderen Orte in Zukunft leer aus.
 
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