Du hast natürlich Recht, aber das wollte ich auch nicht in Zweifel ziehen, sondern darauf hinweisen, dass sich jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Auch wenn ich in meinem Vertrag eine unwirksame Klausel habe, bedeutet das noch nicht, dass der Vermieter nicht andere Argumente vortragen kann, um nur die Haltung zu verbieten. Genauso anders herum und zwar wenn ich unerlaubt einen Hund halte, bedeutet das nicht, dass man keine Argumente finden kann, die einem die Haltung, trotz wirksamer Klausel, ermöglicht.
Ein Attest vom Neurologen, der bestätigt, dass man den Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeben kann, oder ein Kind, dass traumatisiert ist, wenn der Hund abgegeben werden muss und der Vermieter wird sich allein auf die Klausel nicht berufen können.
Gibt es dagegen andere Mieter, die sich in die Hose machen, oder ... kann im Einzelfall wieder anders geurteilt werden.
Ein Attest vom Neurologen, der bestätigt, dass man den Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeben kann, oder ein Kind, dass traumatisiert ist, wenn der Hund abgegeben werden muss und der Vermieter wird sich allein auf die Klausel nicht berufen können.
Gibt es dagegen andere Mieter, die sich in die Hose machen, oder ... kann im Einzelfall wieder anders geurteilt werden.