BGH kippt generelles verbot von Hunden in Mietwohnungen

Du hast natürlich Recht, aber das wollte ich auch nicht in Zweifel ziehen, sondern darauf hinweisen, dass sich jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Auch wenn ich in meinem Vertrag eine unwirksame Klausel habe, bedeutet das noch nicht, dass der Vermieter nicht andere Argumente vortragen kann, um nur die Haltung zu verbieten. Genauso anders herum und zwar wenn ich unerlaubt einen Hund halte, bedeutet das nicht, dass man keine Argumente finden kann, die einem die Haltung, trotz wirksamer Klausel, ermöglicht.

Ein Attest vom Neurologen, der bestätigt, dass man den Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeben kann, oder ein Kind, dass traumatisiert ist, wenn der Hund abgegeben werden muss und der Vermieter wird sich allein auf die Klausel nicht berufen können.

Gibt es dagegen andere Mieter, die sich in die Hose machen, oder ... kann im Einzelfall wieder anders geurteilt werden.
 
  • 28. April 2024
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Hi procten ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich muss den Tread mal vor holen.
Für mich liest sich das Urteil so, das der Vermieter einen Hund nur verbieten kann, wenn etwas vorfallen sollte.
Meist gibt es ja keine Probleme.
Und da hätte ich mal ne Frage.
Die Sachbearbeiterin von unserer Wohnungsgesellschaft hat von Hunden null AHnung, was ich in einem persönlichem Gespräch fest gestellt habe.
Nun der Hammer.
Bei uns heisst es ja, das Hunde über 40 cm nicht erlaubt sind.
Ein Nachbar hat einen Boxer. Alle Nachbarn mögen den Hund.
Nun soll er der Sachbearbeiterin ein Rassegutachten und ein Gesundheitszeugnis vom TA vorlegen.
Bis dato ist der Hund geduldet.
Die Halter arbeiten mit ihm und gehen auch regelmäßig in den Boxerclub, wo mit ihm auch gearbeitet wird.
Auch ich trainier ab und an mit den Haltern. Der Hund belästigt niemanden.
Ich bin der Meinung, das dem Vermieter nicht das Recht zusteht, ein Gesundheitszeugnis zu verlangen.
 
muss man halt für sich abwägen ob die diskussion mit dem vermieter lohnt - oder manchmal nicht der einfache weg "gesundheitszeugnis" weniger nerven kostet. egal ob jetzt berechtigt oder nicht.
 
Ich würde die verlangten Sachen auch vorlegen. Ein Boxer ist nunmal höher als 40 cm, deshalb würde ich den untersten Weg gehen.
 
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