BGH kippt generelles verbot von Hunden in Mietwohnungen

  • 29. April 2024
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Hi deti ... hast du hier schon mal geguckt?
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Naja, dem was ich dem Text entnehme ist es auch wieder eine Interessenabwägung im Einzelfall.......

Das heißt der Vermieter kann unter Umständen Einfluß auf Größe und Rasse (Listenhunde) nehmen.

Ein Schritt nach vorne, aber ich denke die Umsetzung in der Praxis wird schwierig!
 
Interessant sind die Leserkommentare :D

Paco wurde eben unterstellt, dass er irgendwann die Nachbarskinder zerfleischt :lol:
 
Verboten ist jetzt die Formulierung in Formularmietverträgen: "Hunde/Katzen sind nicht erlaubt." Diese Klausel ist dann unwirksam.

Wirksam ist jedoch nach wie vor die Klausel "Hunde-/Katzenhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters". Der Vermieter muß dann halt nur im Einzelfall begründen, warum er in der Wohnung keine Katze/keinen Hund haben will.

Ob das so ein riesiger Fortschritt ist?
 
Ein echter Fortschritt wäre es gewesen, hätte der BGH bestimmt, dass Hunde-/Katzenhaltung generell zu dulden ist und der Vermieter im Einzelfall begründen muss, wenn er die Haltung eines bestimmten Hundes verbieten will. So ähnlich ist es wohl in Italien, nach dortigem Mietrecht gelten Hunde als Familienmitglieder und können nicht einfach verboten werden.
 
Verboten ist jetzt die Formulierung in Formularmietverträgen: "Hunde/Katzen sind nicht erlaubt." Diese Klausel ist dann unwirksam.

Wirksam ist jedoch nach wie vor die Klausel "Hunde-/Katzenhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters". Der Vermieter muß dann halt nur im Einzelfall begründen, warum er in der Wohnung keine Katze/keinen Hund haben will.

Ob das so ein riesiger Fortschritt ist?

Da bin ich mir auch nicht so sicher!
Leider ist das komplette Urteil, mit Urteilsbegründung, noch nicht verfügbar, daraus geht oft auch noch näheres hervor.
Mal schauen, wenn es da ist verlinke ich es hier.
 


Wobei ich nicht zwangsläufig einen Zusammenhang zwischen der Größe der Wohnung und der Größe des Hundes sehe.
 
Naja ich sehe es so, es wird fleißig wieder vor das Gericht gegangen. Auch wenns dumm kommt, wenn man eine Wohnung sucht und man hat es gleich ja oder nein, ist die Welt einfacher...aber gut mal sehen was kommt.
So wird halt vorbehaltlich die Haltung erlaubt und wenn er zu oft bellt muss er weg.
 
Naja ich sehe es so, es wird fleißig wieder vor das Gericht gegangen. Auch wenns dumm kommt, wenn man eine Wohnung sucht und man hat es gleich ja oder nein, ist die Welt einfacher...aber gut mal sehen was kommt.
So wird halt vorbehaltlich die Haltung erlaubt und wenn er zu oft bellt muss er weg.

Wenn mir was an meinem Hund liegt, muss ich dann halt zusehen, dass er die anderen Mieter nicht in den Wahnsinn treibt. ;)
Ich hatte auch schon eine Erlaubnis mit diesem Vorbehalt. Null Problemo.
 
Hallo zusammen, ist es etzt nicht so, dass sich jeder Mieter ohne zustimmung einen Hund anschaffen kann? Und zum Verbot bestimmte Gründe gefunden werden müssen?
 
Hallo zusammen, ist es etzt nicht so, dass sich jeder Mieter ohne zustimmung einen Hund anschaffen kann?
nein, so einfach ist es dann (nach meinem Verständnis und ich bin Laie) auch net, der Mieter muss schon ne Zustimmung vorher einholen (und der Vermieter kann auch ablehnen)

der einzige Unterschied ist wohl, dass nun nicht generell verboten werden kann, sondern jeder einzelne Fall zwischen Vermieter und Mieter geregelt werden muss
 
Hallo zusammen, ist es etzt nicht so, dass sich jeder Mieter ohne zustimmung einen Hund anschaffen kann? Und zum Verbot bestimmte Gründe gefunden werden müssen?

In der Praxis sieht es so aus, dass der Vermieter -wie Biggy schon sagte- eine Einzelfallentscheidung treffen muß.

Die Gründe, warum er die Hundehaltung in dem speziellen Einzelfall verbietet, können aber alles Mögliche sein, also auch: Die anderen Mieter haben Angst, oder: in der Nachbarschaft ist ein Allergiker, oder oder oder. Irgendwas findet sich immer. Ergo: Wer sich ohne Absprache mit dem Vermieter einen Hund zulegt, riskiert nach wie vor, ihn wieder abgeben zu müssen.
 
Ich denke, dass das Urteil, wie alle zuvor existierenden Urteile zu Gunsten der Mieter oder zu Ungunsten der Mieter, nicht pauschal auf andere Situationen übertragbar ist.

Es gab bereits vorher Urteile, die Hundehalter stärken oder schwächen. Gut ist bei den Urteilen meiner Meinung nach, dass die Entwicklung zu erkennen ist, dass im Einzelfall darüber diskutiert werden muss und nicht einfach verboten werden kann.

Es gibt eine Menge Urteile, die Ausnahmen zu Gunsten des Mieters zulassen, auch wenn der Hund unerlaubt angeschafft wurde.

Die Waffen der Mieter sind meiner Meinung nach besser geworden, um gegen willkürliche Verbote vorgehen zu können.
 
Hallo zusammen, ist es etzt nicht so, dass sich jeder Mieter ohne zustimmung einen Hund anschaffen kann? Und zum Verbot bestimmte Gründe gefunden werden müssen?

Nein, so ist es absolut nicht. Kann ja gar nicht.
So lange es im Einzelfall verboten werden kann, kannst du dir einen Hund nicht ohne Zustimmung holen. D.h., du kannst es wohl, aber du riskierst halt, den Hund wieder weg geben zu müssen. Wer dieses Risiko für seinen Hund eingehen will ...
 
Ich denke, dass das Urteil, wie alle zuvor existierenden Urteile zu Gunsten der Mieter oder zu Ungunsten der Mieter, nicht pauschal auf andere Situationen übertragbar ist.

Ich weiß nicht, was du mit "pauschal auf andere Situationen übertragen" meinst.
Dieses Urteil regelt einen ganz konkreten Sachverhalt, nämlich Haustierverbotsklauseln in Mietverträgen. Nichts anderes. Aber das generell. Solche Klauseln sind ab sofort nicht mehr wirksam, ausnahmslos.
Das Verbot, ein Haustier zu halten, muss jetzt im Einzelfall getroffen und begründet werden.
 
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