Ich denke, dass das Urteil, wie alle zuvor existierenden Urteile zu Gunsten der Mieter oder zu Ungunsten der Mieter, nicht pauschal auf andere Situationen übertragbar ist.
Es gab bereits vorher Urteile, die Hundehalter stärken oder schwächen. Gut ist bei den Urteilen meiner Meinung nach, dass die Entwicklung zu erkennen ist, dass im Einzelfall darüber diskutiert werden muss und nicht einfach verboten werden kann.
Es gibt eine Menge Urteile, die Ausnahmen zu Gunsten des Mieters zulassen, auch wenn der Hund unerlaubt angeschafft wurde.
Die Waffen der Mieter sind meiner Meinung nach besser geworden, um gegen willkürliche Verbote vorgehen zu können.