Zum Thema neues Bundesgestz !!!!!

staffbulls

Hallo Kampfis
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Mich würde mal interesieren ob es an dem gesetz jetzt nichts mehr zu rütteln gibt? Oder könnte man dagegen auch klagen? Oder hat man da keine Chance.Denn die vorstellung das es unsere Hunde irgendwann nicht mehr gibt macht mich verrückt
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Macho
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Brenda aus Kummerfeld
 
  • 2. Mai 2024
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Hi staffbulls ... hast du hier schon mal geguckt?
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eMail von:p[email protected]

Liebe Mitstreiter,

der Club für Molosser bittet um Mithilfe.

Für die Klage gegen das seit heute gültige Gesetz suchen wir Kläger mit
Liste 1 und 2 Hunden.

Vereinszugehörigkeit ist unwichtig. Züchter und Nichtzüchter, Leute, die
Hunde aus dem Ausland geholt haben und/oder ihre Welpen ins Ausland
verkauft haben.

Auch ausländische Züchter, die nach Deutschland verkaufen!

Bitte stellt den beigefügten Bogen in Eure Internetseiten ein und sorgt
auch und vor allem für Verbreitung bei den nicht-organisierten
Hundebesitzern.

Unser Ziel sind ca. 200 Top-Kläger!

Für die Kläger fallen keine Kosten an.

Danke!

Peter Schön
Club für Molosser


Verfassungsklage gegen sog. "Kampfhunde-Gesetz"

Wie bereits im Molosser Not-Report und im UR veröfffentlicht, strengt der
Club für Molosser zusammen mit den betroffenen Vereinen, allen uns
solidarisch zur Seite stehenden Vereinen und dem VDH als Dachverband eine
Klage gegen das sogenannte "Kampfhunde-Gesetz" an. Die Klageausarbeitung
und -vertretung wird Professor Jan Ziekow von der Verwaltungshochschule
Speyer übernehmen.

Wir suchen für diese Klage Besitzer von Hunden der Listen 1 und 2, die als
Kläger auftreten. Vereinszugehörigkeit spielt keine Rolle.
Für die Kläger fallen keine Kosten an.
In Rücksprache mit Professor Ziekow werden wir soviele Kläger auswählen,
wie wir nur bekommen können. Vorausgesetzt natürlich, daß die
Qualifikationen passen. Wir sind sicher, daß es hunderte von seriösen
Hundehaltern mit gut ausgebildeten, freundlichen und gehorsamen Hunden
unter uns gibt. Natürlich wäre es Klasse, wenn wir Hunde mit einer
Ausbildung zum Rettungshund bekommen könnten. Daß es sie gibt, wissen wir.

Die eingereichten Bögen werden absolut vertraulich behandel. Sie gehen von
uns aus direkt an Professor Ziekow, der an Hand der Formulare eine
Vorauswahl treffen wird und dann bei einem persönlichen Treffen, nennen
wir es ruhig mal "Casting", die endgültigen Kläger auswählen wird.

Welche Voraussetzungen sind wichtig?
1. Keinerlei Vorstrafen
2. Seriöses Auftreten
3. Gut erzogener Hund, evtl. mit Nachweis einer Begleithundeprüfung,
Teamtest, VDH-Führerschein, Rettungshundearbeit bzw. -prüfung,
Therapiehund oder ähnlichem

Die Unterzeichner erklären ihre Bereitschaft, als Kläger gegen das
sogenannte "Kampfhunde-Gesetz" im Rahmen einer Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht zur Verfügung zu stehen.

Für die Kläger fallen keine Kosten an. Die Kosten werden aus Spender der
VDH-Vereine und des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH)
bestritten. Wir weisen vorsorglich darauf hin, daß es nicht auszuschließen
ist, daß Kläger Repressalien ausgesetzt sind (z.B. Drohanrufe, Ausschluß
von öffentlichen Aufträgen, Denunzierungen)

Name: Vorname:

Straße: PLZ Ort:

Tel.: Fax: email:

Beruf: Schulabschluß:

Alter: Zus. Qualifikation:

(z. B. ehrenamtliche Sanitäter, Ehrenbriefe, Auszeichnungen wegen
besonderer Verdienste)

Partner/Ehegatte: Kinder:

wieviele: Alter der Kinder:

Hund(e) , wieviele: Rasse:

Alter der Hunde: Prüfungen:

Wesenstest: besondere Qualifikation:

Sind Sie Züchter:  ja  nein Haben Sie Hunde aus
ausländischer Zucht:  ja  nein
Wenn ja, welcher Züchter / Land:

Verkaufen Sie Welpen ins Ausland  nein  ja

welches Land:

Nachbarschaft ist Hund(en)  positiv  negativ
eingestellt.

Bemerkungen:



Datum Unterschrift

Zurück an Club für Molosser: FAX 05601 - 52 74 email:
[email protected]



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Ich hoffe jetzt nur, daß die Bundes-FDP nun auch Wort hält und eine Klage gegen dieses Gesetz in Karlsruhe einreicht......

Oder war das wieder mal nur ein Trick um auf Stimmenfang zu gehen?

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Beckersmom
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In every Bully lives a little Frankenweenie
 
Im Jahre 2000 war Rheinland-Pfalz eines der
ersten Laender mit einer sogenannten Gefahren-
abwehrverordnung.Dort ist die FDP Regierungspartei.

Von dieser Partei ist nicht viel zu erwarten,wir
muessen uns selbst helfen.
Wilfried Hoffmann
 
Vera
ich wuerde ja klagen, aber ich bin glaube ich als Halter einer amstaffhuendin in Belgien nicht geeignet. Ich kann ja noch noch nicht mal einen Sachkundenachweis oder Wesenstest machen, da ich keine zuständige Kommune habe. Und ab dem 21.04.2001 darf ich ja unter Strafe garnicht mehr nach Deutschland, zumindest bis der Reiseverkehr denn vielleicht mal ausgenommen wird???!!!!

Bora
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Ich würde mich gerne melden, bin TAH, lebe mit Hunden und Minischwein, Sally hat BH und wird im Agilityturnierhundesport geführt, war schon in der Schule und im Kindergarten, hat vor drei Wochen die Leinenbefreiung ohne Wesenstest erhalten, nachbarn sind sehr positiv eingestellt.....nur ist das mit dem engl.staffbull nicht ganz richtig so, das wäre dann doch eher ungünstig, was meint Ihr?
Gruß Sandra
 
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T
Ihr müßt in S-A Auflagen für einen solchen Hund erfüllen, schon seit 01.03.2009 bekannt!! Bitte den Hund ornungsgemäß anmelden und ihr habt 6 Monate Zeit nach Haltebeginn den Wesenstest zu absolvieren!!!
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Brenda&Eileen
Brenda&Eileen
Samantha
Hallo, "Neues"? Die eine Quelle (Hundesteuer bis nach Karlruhe.doc) ist mit 03. September 2000 datiert. Was ist dabei heraus gekommen? Kennt jemand den aktuellen Stand dieses Verfahrens?
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solar
B
aber andererseits: besser spät als nie! Ganz viele die es so sehen, dann müssen unsere Oberschlaumeier vielleicht doch auf Experten hören! LG Carmen
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Sammie
S
Hallo KS bora Für deine rasse gibt es doch auch ein verein wo du alles nach lesen kannst oder nicht ? Ich meine die haben auch eine seite im internet. Grüße aus schleswig-holstein von Sabine+Brenda+Macho Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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Lana
Gerade mein spamordner mal angeschaut, voll gemüllt mit miriam cordt newsletters, pffft. Eine noch peinlicher als die andere.
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toubab
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