Plueschtier schrieb:
Was würdet ihr machen? Soll ich das Amt einschalten? Bloß was wird aus der Hündin und den dann vielleicht schon vorhandenen Welpen, wenn die ganze Sache nicht erlaubt ist?
Ich habe echt nen dicken Hals!!! Bloß, weil die Frau unbedingt von ihrer Staffhündin Welpen haben möchte - gibt es nicht schon genügend Staffs im Tierheim???
Übrigens die Sache spielt sich in Sachsen ab. Ich weiß nicht, inwieweit hier Länderverordnungen greifen.
Annett
Halllo plueschtier,
warum solltest du das OA informieren? Was soll das bringen außer massig ärger für die hündin plus welpen?
richtig ist, daß in sachsen die zucht solcher tiere verboten ist. also wäre es definitiv unverantwortlich, die hunde ans messer zu liefern. sie sind nun schon mal da, also was solls?!
Aber freilich gebe ich dir recht, daß nicht jeder "bürcher" mit fast null ahnung drauflos züchten darf. da hilft nur ein gesetz, was eine sachkunde abverlangt und zudem einen geeigneten hund, der sich als nicht übersteigert aggressiv bzw. sozialisiert erweist.
las die sache nun laufen, aber sprich mit der frau. wenn die welpen alle weg sind, dann kannst du ihr ja eine unterschwellige drohung mitgeben, indem du ihr das gesetz zeigst, in dem die zucht verboten ist. das kannst du hier im netz runterladen. verstehst du? so bringst du die frau vermutlich am ehesten davon ab, noch mal zu "züchten". zeig ihr die stelle im gesetz, wo steht, daß hündin und welpen von der polizei bzw. dem oa beschlagnahmt und eingezogen werden können und eine saftige geldstarfe droht. das schreckt ab. aber das machst du erst wie gesagt, wenn der wurf weg ist.
klaro?
Wenn du jetzt beim oa petzen gehst, dann erreichst du nur das gegenteil von dem, wofür wir hier eigentlich stehen. du gefährdest den schutz der betreffenden hunde, die landen durch deine anzeige im TH und du weißt doch, was das bedeutet, nicht?!
Also laß es laufen und akzeptiere das geringere übel und dann seh zu, daß wie oben erklärt der frau klargemacht wird, daß sie in zukunft die finger davon läßt.
danke!
Mfg
egon
PS: wenn die frau eine staffordshire bullterrier hat und das wirlich so ist, dann ist die zucht auch in sachsen erlaubt. für staffbulls ist das so, es sei denn es ist ein staffbull mit einem mischlingsanteil amstaff, pitbull oder bullterrier. aber das zu beweisen, daß solch ein mischlingsanteil im staffbull drin steckt (vorausgesetzt es ist wirklich ein kurzbeiniger staffordshire bullterrier), wäre definitiv aufgabe des OAs, denn es gilt: keine beweislastumkehr. nur dumm wäre es, wenn die halterin gegenüber dem oa oder der bullizei meint, im staffbull würde auch noch einer der in sachsen gelisteten hunde mit drinstecken. so dumm kann man aber wohl kaum sein, es sei denn man ist es und kennt zudem die gesetzeslage nicht.