da muss ich mal energisch wiedersprechen!
einen stopper bekomme ich problemlos hin,wenn ich meine waffe beherrsche,dafür brauche ich keine gewebsverletzung...
wenn der hund wirklich 20 murmeln brauchte,und nicht tot war,unterstützt das nur meinen verdacht,das dort menschen mit waffe waren,die eigentlich keine in der hand hätten haben dürfen!
1(!) treffer hätte die sache geklärt...aber dafür muss man sein werkzeug beherrschen...
fehlschüsse sind bei der jägerschaft NICHT häufiger als bei anderen legalen waffenbesitzern ,zu denen übrigens auch die polizei gehört.
eine 308 im arm zieht NICHT die amputation nach sich,sofern sie ein VOLLmantelgeschoss verschossen hat!
im kriegsfall "unfair" zu werden wäre für mich zumindest eher nachvollziehbar,als auf zivilisten zu schiessen,die ich per amtseid zu schützen geschworen habe....
hohlspitzgeschose sind mitnichten erst seit dem neuen waffengesetz erlaubt,sie sind lediglich seit dem für KURZWAFFEN (alles unter 60 cm) erlaubt,grosser unterschied!
die usa und auch deutschland umgehen die genfer konvention,indem man bei unseren militärs aus dem g36 vollmantelgeschosse verschiesst,allerdings mit einer geschwindigkeit(ca 970 m/s ) die das geschoss zur völligen zerlegung bringen!!