Mmmh, vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt die Situation vor Augen, dass sich ein Mensch einen Welpen kauft und davon ausgeht, dass es sich tatsächlich um einen Boxer-American Bulldog-Mix handelt, weil die Verkäufer das so angegeben haben.
Kann sich der Käufer dann im Nachhinein - sollten Zweifel bezüglich der Rasse auftreten - auf die Angaben des Verkäufers bzw. auf den Kaufvertrag berufen? Gibt es bekannte Fälle, in denen Hundebesitzer von Ordnungsämtern etc. aufgefordert wurden, zu beweisen, dass es sich NICHT um einen "gefährlichen Hund" nach dem Gefahrenhundegesetz handelt? Wird ein Rassegutachten von einer Ordnungsbehörde in Auftrag gegeben in solchen Fällen?
Ich habe nämlich gestern eine Frau am Strand getroffen, die einen Boxer-Bulldog-Mix von einem Privatmann als Welpe gekauft hat. Mittlerweile ist das Bürschchen fast ein Jahr alt und sieht eher nach einem Pit Bull aus - Nachbarn schlagen Alarm und die Besitzerin ist fix und fertig, weil sie nicht weiß, wie sie beweisen soll, dass sie den Welpen als Bulldog-Boxer-Mix erworben hat. Die ehemaligen "Züchter" sind nicht mehr aufzufinden, der Kaufvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht. Sie hat jetzt Angst, dass ihr der Hund genommen wird, wenn das Ordnungsamt Wind von der Sache bekommt.
LG
Alex
Die Einführung der Rasselisten, ist nicht nur unlogisch und unbegründet,
es ist damit eine Umkehr der Beweislast verbunden.
Will sagen, der Halter muss den Nachweis erbringen welcher Rasse sein Hund angehört.
Eine Behörde kann einfach sagen es ist ein XYZ, der Halter muss es entkräften.
Wir haben im Dogo-Canario-Deutshland Verein,
gerade einen Fall in Bocholt.
Da ist ein Halter vom Ordnungsamt mit seinem angeleinten Cane Corso angesprochen worden.
Die Herren machten ein Bild,
14 Tage später kam ein Schreiben,
"Ihr Hund gehört zur Rasse Alano nach §10, Abs. 1, des Hundegesetzes NRW,
Sie müssen folgende Auflagen und Nachweise erbringen"
Der Cane Corso hat Papiere aus einer renomierten Zucht,
ist seit 7 Jahren in der Stadt, bei diesen Haltern angemeldet,
die Halter sind Mitglied im Schäferhundverein, damit der CC eine Begleithundprüfung ablegen konnte,
diese hat der Hund bereits vor Jahren bestens bestanden.
Alles zählt nicht, für das Ordnungsamt ist es ein Alano.
Ein Gentest ist meist nicht möglich, man kann im Moment lediglich bei etwa 12 Rassen sicher sagen ob Hunde voneinander abstammen, oder überhaupt Geschwister sind.
Der Genpool der Hunde ist weitgehend unerforscht.
Etliche Züchter und Vereine werben damit,
aber in 99% der Fälle ist es ein simpler Trick.
Ich kann das Genprofil erstellen lassen, aber vergleichen kann es die Wissenschaft nur bei sehr wenigen Rassen.
Was hilft ist ein unabhängiges Rassegutachten,
was die Behörden aber nicht zwingend anerkennen müssen.
Der Amtsveterinär wird letztlich obsiegen.
Sonst hilft nur Druck,
sachlich, durchaus mit Hilfe, argumentieren.
Briefe schreiben, höflich mit den Ämtern sprechen.
Wir haben im Durchschnitt jede Woche einen Fall im Verein,
und es betrifft inzwischen fast alle Rassen und Mischungen.
Ich habe den Eindruck das die Schrauben angezogen werden.
Gerade in Bundesländern mit schwer bestimmbaren Rassen auf den Listen,
geht es im Moment teils sehr hart zu.
Aber leider scheint es kaum Leute zu interessieren.