Wie weist man die Abstammung von Mixen nach?

Boxerfan

15 Jahre Mitglied
Hey,
bestimmt könnt ihr mir das kompetent beantworten:

Es werden privat so oft Mix-Welpen angeboten, deren Eltern angeblich - teilweise auch tatsächlich - Boxer, Bulldog etc. sind. Wie kann man denn die Abstammung nachweisen, wenn man ein solches Tier besitzt oder übernimmt?

Gilt da der Eintrag des Tierarztes im Impfpass? Muss im Falle eines Zweifels auf Anordnung ein Rassegutachten erstellt werden?

LG
Alex
 
  • 28. April 2024
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Hi Boxerfan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hey,
bestimmt könnt ihr mir das kompetent beantworten:

Es werden privat so oft Mix-Welpen angeboten, deren Eltern angeblich - teilweise auch tatsächlich - Boxer, Bulldog etc. sind. Wie kann man denn die Abstammung nachweisen, wenn man ein solches Tier besitzt oder übernimmt?

Gilt da der Eintrag des Tierarztes im Impfpass? Muss im Falle eines Zweifels auf Anordnung ein Rassegutachten erstellt werden?

LG
Alex

Ein Behördlich gültiger Nachweis ist nicht möglich.
Denn das würde eine Zucht des Mixes, innerhalb eines anerkannten Verbandes voraussetzen.
Dies ist bei einem Mix nicht möglich.

Sonst könnte jeder, z.B. auf einem Spaziergang mal andere Halter ansprechen, und sich eine Kopie der Ahnentafel erbitten. Dann den Welpen als Ergebnis einer Verpaarung dieser beiden Hund ausgeben.

Impfausweise, oder Bestätigungen von Tierärzten, sind ebenso untauglich.

Bei einem "verdächtigem" Mix, gilt die Einschätzung des Phänotyps.
Da aber kein Gesetz in Deutschland, eine Beschreibung des Phänotyps enthält,
ist man da, wie vor Gericht und auf hoher See, in Gottes Hand.
Der Phänotyp eines Bandogs, ist ebenso unbekannt,
wie der des Alano als "ist in großer Typbreite anzutreffen,
weil bei seiner Zucht weniger Wert auf einen einheitlichen Standard gelegt wird."
angegeben wird.
Hier kannst Du bei der Beurteilung Glück, aber auch Pech haben.
 
Hey,
bestimmt könnt ihr mir das kompetent beantworten:

Es werden privat so oft Mix-Welpen angeboten, deren Eltern angeblich - teilweise auch tatsächlich - Boxer, Bulldog etc. sind. Wie kann man denn die Abstammung nachweisen, wenn man ein solches Tier besitzt oder übernimmt?

Gilt da der Eintrag des Tierarztes im Impfpass? Muss im Falle eines Zweifels auf Anordnung ein Rassegutachten erstellt werden?

LG
Alex

Ein Behördlich gültiger Nachweis ist nicht möglich.
Denn das würde eine Zucht des Mixes, innerhalb eines anerkannten Verbandes voraussetzen.
Dies ist bei einem Mix nicht möglich.

Sonst könnte jeder, z.B. auf einem Spaziergang mal andere Halter ansprechen, und sich eine Kopie der Ahnentafel erbitten. Dann den Welpen als Ergebnis einer Verpaarung dieser beiden Hund ausgeben.

Impfausweise, oder Bestätigungen von Tierärzten, sind ebenso untauglich.

Bei einem "verdächtigem" Mix, gilt die Einschätzung des Phänotyps.
Da aber kein Gesetz in Deutschland, eine Beschreibung des Phänotyps enthält,
ist man da, wie vor Gericht und auf hoher See, in Gottes Hand.
Der Phänotyp eines Bandogs, ist ebenso unbekannt,
wie der des Alano als "ist in großer Typbreite anzutreffen,
weil bei seiner Zucht weniger Wert auf einen einheitlichen Standard gelegt wird."
angegeben wird.
Hier kannst Du bei der Beurteilung Glück, aber auch Pech haben.

Wenn man nicht Pech haben will, kann man auch ein Gentest machen wie wärs damit?! Gibts doch sicherlich auch für Hunde ... um zu schauen ob die Eltern wirklich die Eltern sind??
 
Mmmh, vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt die Situation vor Augen, dass sich ein Mensch einen Welpen kauft und davon ausgeht, dass es sich tatsächlich um einen Boxer-American Bulldog-Mix handelt, weil die Verkäufer das so angegeben haben.

Kann sich der Käufer dann im Nachhinein - sollten Zweifel bezüglich der Rasse auftreten - auf die Angaben des Verkäufers bzw. auf den Kaufvertrag berufen? Gibt es bekannte Fälle, in denen Hundebesitzer von Ordnungsämtern etc. aufgefordert wurden, zu beweisen, dass es sich NICHT um einen "gefährlichen Hund" nach dem Gefahrenhundegesetz handelt? Wird ein Rassegutachten von einer Ordnungsbehörde in Auftrag gegeben in solchen Fällen?

Ich habe nämlich gestern eine Frau am Strand getroffen, die einen Boxer-Bulldog-Mix von einem Privatmann als Welpe gekauft hat. Mittlerweile ist das Bürschchen fast ein Jahr alt und sieht eher nach einem Pit Bull aus - Nachbarn schlagen Alarm und die Besitzerin ist fix und fertig, weil sie nicht weiß, wie sie beweisen soll, dass sie den Welpen als Bulldog-Boxer-Mix erworben hat. Die ehemaligen "Züchter" sind nicht mehr aufzufinden, der Kaufvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht. Sie hat jetzt Angst, dass ihr der Hund genommen wird, wenn das Ordnungsamt Wind von der Sache bekommt.

LG
Alex
 
du kannst nur ein "rassegutachten" machen lassen, und da steht auch nur "mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit" drin. bringt im "ernstfall" also recht wenig.

im zweifelsfall wird sie den hund wohl oder übel als pit "behandeln" müssen.

im gesetz steht ja auch das mischlinge betroffener rassen auch eingeschlossen sind...
 
Mmmh, vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe jetzt die Situation vor Augen, dass sich ein Mensch einen Welpen kauft und davon ausgeht, dass es sich tatsächlich um einen Boxer-American Bulldog-Mix handelt, weil die Verkäufer das so angegeben haben.

Kann sich der Käufer dann im Nachhinein - sollten Zweifel bezüglich der Rasse auftreten - auf die Angaben des Verkäufers bzw. auf den Kaufvertrag berufen? Gibt es bekannte Fälle, in denen Hundebesitzer von Ordnungsämtern etc. aufgefordert wurden, zu beweisen, dass es sich NICHT um einen "gefährlichen Hund" nach dem Gefahrenhundegesetz handelt? Wird ein Rassegutachten von einer Ordnungsbehörde in Auftrag gegeben in solchen Fällen?

Ich habe nämlich gestern eine Frau am Strand getroffen, die einen Boxer-Bulldog-Mix von einem Privatmann als Welpe gekauft hat. Mittlerweile ist das Bürschchen fast ein Jahr alt und sieht eher nach einem Pit Bull aus - Nachbarn schlagen Alarm und die Besitzerin ist fix und fertig, weil sie nicht weiß, wie sie beweisen soll, dass sie den Welpen als Bulldog-Boxer-Mix erworben hat. Die ehemaligen "Züchter" sind nicht mehr aufzufinden, der Kaufvertrag nicht das Papier wert, auf dem er steht. Sie hat jetzt Angst, dass ihr der Hund genommen wird, wenn das Ordnungsamt Wind von der Sache bekommt.

LG
Alex

Die Einführung der Rasselisten, ist nicht nur unlogisch und unbegründet,
es ist damit eine Umkehr der Beweislast verbunden.

Will sagen, der Halter muss den Nachweis erbringen welcher Rasse sein Hund angehört.
Eine Behörde kann einfach sagen es ist ein XYZ, der Halter muss es entkräften.

Wir haben im Dogo-Canario-Deutshland Verein,
gerade einen Fall in Bocholt.
Da ist ein Halter vom Ordnungsamt mit seinem angeleinten Cane Corso angesprochen worden.
Die Herren machten ein Bild,
14 Tage später kam ein Schreiben,
"Ihr Hund gehört zur Rasse Alano nach §10, Abs. 1, des Hundegesetzes NRW,
Sie müssen folgende Auflagen und Nachweise erbringen"

Der Cane Corso hat Papiere aus einer renomierten Zucht,
ist seit 7 Jahren in der Stadt, bei diesen Haltern angemeldet,
die Halter sind Mitglied im Schäferhundverein, damit der CC eine Begleithundprüfung ablegen konnte,
diese hat der Hund bereits vor Jahren bestens bestanden.

Alles zählt nicht, für das Ordnungsamt ist es ein Alano.

Ein Gentest ist meist nicht möglich, man kann im Moment lediglich bei etwa 12 Rassen sicher sagen ob Hunde voneinander abstammen, oder überhaupt Geschwister sind.
Der Genpool der Hunde ist weitgehend unerforscht.
Etliche Züchter und Vereine werben damit,
aber in 99% der Fälle ist es ein simpler Trick.
Ich kann das Genprofil erstellen lassen, aber vergleichen kann es die Wissenschaft nur bei sehr wenigen Rassen.

Was hilft ist ein unabhängiges Rassegutachten,
was die Behörden aber nicht zwingend anerkennen müssen.
Der Amtsveterinär wird letztlich obsiegen.

Sonst hilft nur Druck,
sachlich, durchaus mit Hilfe, argumentieren.
Briefe schreiben, höflich mit den Ämtern sprechen.

Wir haben im Durchschnitt jede Woche einen Fall im Verein,
und es betrifft inzwischen fast alle Rassen und Mischungen.
Ich habe den Eindruck das die Schrauben angezogen werden.

Gerade in Bundesländern mit schwer bestimmbaren Rassen auf den Listen,
geht es im Moment teils sehr hart zu.

Aber leider scheint es kaum Leute zu interessieren.
 
Hallöchen Alex..

ich schreibe Dir mal, wie ich es in Deinem Fall nun machen würde ;)

wenn Du die Frau nochmal triffst, gebe ihr doch die Adresse von und sage ihr, das sie sich dort kompetente Hilfe holen soll ( RA Weidemann). Ich denke dort kann man ihr am ehesten sgaen / helfen, wie sie sich nun verhalten soll/ kann.

Siest Du diese Halterin denn öfters???
 
Guten Morgen zusammen,

@Perro de Presa: ich danke dir für deine Ausführungen. Das Thema beschäftigt mich schon eine Weile, und auch ich habe den Eindruck, dass es immer härter zugeht und die Hundebesitzer fast ohnmächtig zuschauen dürfen, wie ihre Rechte mit Füßen getreten werden. Teilweise ist es scheinbar Willkür der einzelnen zustsändigen Behörden/Personen, wie entschieden wird. :sauer:

Ich kenne die Hundehalterin nicht persönlich und habe an einem Strand getroffen, der ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt ist. Aber ich habe ihr geraten, sich doch hier im Forum mal schlau zu machen. Ich hoffe, sie nimmt den Tipp an.

LG
Alex
 
Wenn man nicht Pech haben will, kann man auch ein Gentest machen wie wärs damit?! Gibts doch sicherlich auch für Hunde ... um zu schauen ob die Eltern wirklich die Eltern sind??

Und mit wessen Genen soll das Ergebnis verglichen werden, wenn die Eltern, wie bei einem Mischling so oft üblich, gar nicht feststehen/gerade nicht vor Ort sind? :unsicher:

Liebe Grüße
Alex
 
so weit ich weiss, ist per gentest nicht feststellbar, welcher rasse ein hund angehört, höchstens ob zwei hunde verwandt sind oder nicht.
 
Doch, das geht mittlerweile teilweise auch.

ist der Link zu der Firma, die diesen Test anbietet.

Allerdings haben sie die Listis bisher nicht im Programm.

Boxer und Bulldog allerdings schon, von daher wär für diese spezielle Frau noch Hoffnung!

LG, Lektoratte
 
Doch, das geht mittlerweile teilweise auch.

ist der Link zu der Firma, die diesen Test anbietet.
Dass sie einen solchen Test anbieten, heißt ja nicht automatisch, dass dieser auch von deutschen Behörden anerkannt wird.
Diese Firma sitzt, wenn ich es richtig sehe, zudem auch noch in den USA.
Grüße Klaus
 
Ob die Firma in den USA sitzt oder nicht, ist völlig unerheblich dafür, dass der Test funktioniert und man rassetypische genetische Merkmale beim Hund abfragen kann, auch ohne dass die Eltern bekannt sind.

Und genau darauf bezog sich mein Post: Auf Clara_Simis Bemerkung, einen Gentest auf Rassezugehörigkeit könne man nicht machen, nur auf Verwandschaftsgrad. Das ist nicht (mehr) korrekt.

Sehr viele Firmen, die kommerzielle Gentests (ob für Tier oder Mensch) anbieten, sitzen zumindest teilweise in den USA, was nicht heißt, dass diese Tests hier nicht vor Gericht anerkannt wären. - Ob der Test anerkannt wird oder nicht, hängt eher davon ab, ob das durchführende Labor anerkannt ist oder nicht.

Allerdings hast du insofern Recht, als die Firma nicht einfach ein Testkit verkauft, sondern die Tests in ihrem eigenen Labor durchführt.
Ich fürchte: Ob das Vet-Amt diesen Test anerkennen würde oder nicht, ist, wie so vieles, eine Einzelfallentscheidung. Und hängt nicht unwesentlich davon ab, ob der zuständige Amtstierarzt ein Minimum an Ahnung von der Materie hat oder nicht (also weiß, was so ein Test leisten kann - und was nicht - und ihn nicht von vorneherein als Firlefanz abtut.)

Selbst dann wäre ich persönlich vorsichtig mit der Bewertung und halte sie (ohne jetzt genaueres über die verwendeten Marker zu wissen) für anfechtbar. Z.B. ist nicht ganz klar, ob mit "Bulldog" die Amerikanische (was ich fast vermute) oder die Englische Bulldogge gemeint ist, und inwiefern sich die einzelnen Molosserartigen (also zB auch der Boxer) unterscheiden lassen. Es ist immerhin theoretisch möglich, dass zB der Staffordshire darum nicht im Pannel enthalten ist, weil man ihn mithilfe der verwendeten Marker nicht vom AB oder vom Mastiff unterscheiden könnte... (um das zu wissen, müsste man die Marker kennen und hoffen, dass im "Canine Genome Project" auch schon mal ein Staff sequenziert worden ist) - im Prinzip kann man nur die Rasse definitiv ausschließen, auf die man beim Test keine Antwort erhält, aber keine, nach der man gar nicht sucht.

Aber auf jeden Fall wüsste die betreffene Hundebesitzerin dann zumindest, ob ihr Hund wirklich ein entsprechender Mix sein könnte, oder halt eben auf gar keinen Fall. Das könnte schon helfen, sich entweder von den Ämtern nicht ins Boxhorn jagen zu lassen - oder die entsprechenden Auflagen zu akzeptieren.

MVGr, Lektoratte
 
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