Wie oft musstet ihr mit Euren Hunden schon den Wesenstest wiederholen?

Wolfgang schrieb:
Der Staffordshire Bullterrier steht in Berlin nicht auf der Liste.

Aha, so ist das - was ich hier nicht alles lerne!

@ Wolfgang: Ich hab den Eindruck, Du weißt zu diesem Thema wirklich alles - gut zu wissen...:D .

LG
Wiggi
 
  • 29. April 2024
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Hi Wiggi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Wiggi,

ich kann mich nur dem Rat von Wolfgang anschliessen, gehe gegen einen neuen Verhaltenstest an. Wie Du ja schon in dem von mir eröffnetem Thread gelesen hast, lohnt es sich. Mach den Beamten auf seine Verfahrensanweisung aufmerksam, zitiere die "Kann- Bestimmungen" aus dem Gesetz und wenn das dann nicht hilft, so schalte einen Anwalt ein. Viel teurer als immer wieder ein erneuter Verhaltenstest kann das auch nicht sein - und für Deinen Hund ist es auf jeden Fall stressärmer.
Auch ein "Kampfhunde-Halter" und sein Hund haben Rechte - zeige dieses Deinem OA - es lohnt sich!

LG Heike
 
Heike P. schrieb:
Hallo Wiggi,

ich kann mich nur dem Rat von Wolfgang anschliessen, gehe gegen einen neuen Verhaltenstest an. Wie Du ja schon in dem von mir eröffnetem Thread gelesen hast, lohnt es sich. Mach den Beamten auf seine Verfahrensanweisung aufmerksam, zitiere die "Kann- Bestimmungen" aus dem Gesetz und wenn das dann nicht hilft, so schalte einen Anwalt ein. Viel teurer als immer wieder ein erneuter Verhaltenstest kann das auch nicht sein - und für Deinen Hund ist es auf jeden Fall stressärmer.
Auch ein "Kampfhunde-Halter" und sein Hund haben Rechte - zeige dieses Deinem OA - es lohnt sich!

LG Heike

Danke Heike für Deine unterstützenden Worte!
Dass auch wir SoKa-Halter Rechte haben, könnte man manchmal bezweifeln...

Aber so schnell geb ich (diesmal) nicht auf...:rolleyes:

LG
Wiggi
 
Hallo, ich bin's noch mal!

Nun sind inzwischen gut 3 Monate vergangen, in denen ich mir viele Gedanken gemacht habe, was ich am besten tun soll. Da der Fristablauf nun näher rückt, habe ich nochmal die Unterlagen vorgekramt und sogar im Schreiben vom OA festgestellt (was mir bisher gar nicht so bewusst war), dass sogar die Haltungserlaubnis für meine Hündin befristet ausgestellt worden ist.

Ist das bei Euch auch üblich? Ist das überhaupt rechtens?

Ich zitiere Euch im folgenden mal die wichtigen Passagen zur Haltungserlaubnis und zur Leinen- und Maulkorbbefreiung:

"Sehr geehrte Frau XXX, auf Ihren Antrag vom 08.07.2003 erteile ich Ihnen gem. § 4 Abs. 1 des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) vom 31.12.2002 (GV NRW 2002 S. 656) eine Erlaubnis zum Halten des folgenden Hundes: ...
Die Erlaubnis gilt nur für oben bezeichneten Hund und ist nicht auf einen anderen Hund übertragbar. Sie wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrrufs erteilt und endet unabhängig hiervon mit Ablauf des .. .. ..
Die zeitliche Befristung der Erlaubnis ist unter Berücksichtigung der Zielvorstellungen des Gesetzgebers sowie der hier vorliegenden konkreten Umstände angemessen und sachgerecht. Eine Befristung für den Zeitraum von drei Jahren ist erforderlich und auch zweckmäßig, um zu gewährleisten, dass nach Ablauf dieser Frist die Erlaubnisvoraussetzungen einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. Gerade von Hunden gem. § 3 des LHundG NRW geht ein gesteigertes Gefahrenpotenzial aus, so dass schon aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr – insbesondere zum Schutz von Menschen und Tieren vor gefährlichen Hunden – eine regelmäßige Überprüfung der Hundehaltung erforderlich ist. Die Befristung ist letztlich das geeignetste Mittel, um diesen Schutzgütern annähernd gerecht zu werden.

Weiterhin erteile ich Ihnen gem. § 5 Abs. 3 LHundG NRW eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang für den oben bezeichneten Hund:
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur für den oben bezeichneten Hund und ist nicht auf einen anderen Hund übertragbar. Sie wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und endet unabhängig hiervon mit Ablauf des .. .. ..
...
Hinweis:
1. Soll nach Ablauf der Erlaubnis eine weitere Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erfolgen, ist die Vorlage einer Bescheinigung über die erneute Teilnahme an einem Verhaltenstest erforderlich.
..."

Und, was sagt Ihr zu den Zeilen des Ordnungsamtes? Sehen diese Schreiben bei Euch auch so oder ähnlich aus? Ist das alles gesetzmäßig, was dort steht?


Ich habe nun geplant folgendermaßen vorzugehen:
Zunächst werde ich versuchen, die Haltungserlaubnis sowie die Maulkorb- und Leinenbefreiung mit einem einfachen Antrag dort für unbefristete Zeit zu verlängern. Ich werde auch Bescheinigungen der Hundeschule vorlegen, die wir regelmäßig besuchen und in dem Schreiben darlegen, dass ich mich zum Thema Hund weitergebildet habe und an diverses Seminaren und Vorträgen von bekannten Experten teilgenommen habe. Sollte das alles nicht ausreichen, werde ich wohl doch den von Wolfgang empfohlenen Anwalt einschalten.

Habt Ihr ansonsten noch Ratschläge für mich?

Vielen Dank und liebe Grüße
Wiggi
 
in nrw/ kr.steinfurt...lengerich...

bei der übernahme durch meinen mann wolfgang wurde der wesenstest unbefristet bei unserem listi 1 baxter hier vom oa anerkannt..

unser listi 2 ric machte seinen wt vor 4 jahren. er ist auf 5 jahre befristet,und sei lt. oa dann nur gegen eine gebühr zu verlängern.
...also ,1 wt...

l.g., gaby
 
Hier in Hessen sind die WT ja befristet auf 2 Jahre.
Mein ehemaliger musste 2x und mein jetziger Sitterhund hat mittlerweile auch schon den 2. hinter sich.

Naja und einige Male Sachkundetest, da dieser ja immer nur für das Hund/Hundeführerteam gültig ist die zusammen den Test machen.
 
Wiederholung der Verhaltensüberprüfung? - Nie.
Ich bin aber gerade in eine andere Stadt umgezogen - mal sehen ob ich hier auch mit den Behörden ein Tänzchen machen muss :rolleyes:
 
wir haben mit unserem Balu den Test auch nur 1x gemacht. In HB brauchte er damals nicht wiederholt werden. Weiß allerdings nicht, wie es da heute ist??

Mit unserem " Kleinen" brauchen wir ja keinen machen, da wir ja in dem schönen Niedersachsen leben ;)
 
Schon interessant zu sehen, wie unterschiedlich es in den verschiedenen Städten, Kreisen und Bundesländern gehandhabt wird. Das verdeutlicht ja eigentlich nur, wie "überflüssig" es ist.

Mich interessiert aber auch, wie es bei Euch mit der Haltungserlaubnis aussieht (siehe mein Eintrag #24). Wird diese bei Euch auch befristet ausgestellt?

Danke und viele Grüße
Wiggi :hallo:
 
ich weiss nicht, wie es grundsätzl.hier bei uns ist.

mein mann wolfgang hat eine unbefristete halteerlaubnis für ric u. baxter.
ich darf lt. "schrieb" in vertretung mit den 2 kampfschmusern alleine einzeln "on tour" sein.
l.g., gaby
 
Bisher wurde bei mir die Erlaubnis befristet auf die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung (in NRW ohne Haftpflicht - keine Erlaubnis).
Da mein Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren hat, gilt auch die Erlaubnis für 10 Jahre;)
 
Jojo hat vom Neusser OA nach seinem VT letztens am 20.05.06 sofort eine unbefristete MK- und Leinenbefreiung bekommen.
 
3 x - 2001, 2003, 2005 - wie in Hessen halt vorgeschrieben :unsicher:
 
Natalie schrieb:
Darf ich fragen, wie du für deine Ruby (ist doch ein Staff-Mix?) die Maulkorb- und Leinenfreiheit offiziell genießen darfst, ohne je einen WT absolviert zu haben?
Das würde mich wirklich sehr interessieren.


Auch wenn ursprünglich Wolfgang gemeint war, wollte ich mal eben etwas dazu schreiben.

Der Oppa (wie alle meine Staffs) hat nie einen Amtsveterinär geshen und dementsprechend auch dort keinen Test absolviert.
Der Spaß war zwar wesentlich teurer als beim AmtsVet. aber ich sehe nicht ein den Typen auch nur einen Cent hinterher zu werfen, wenn es nicht sein muss.
Ich fahre mit meinen Hunden zu einem Gutachter nach Niedersachsen. Natürlich wollten die vom OA das erst nicht anerkennen aber über die Bezirksregierung lief die Sache dann.
 
Hallöchen!

Um noch mal auf meine Eingangspostings zurückzukommen... - man muss ja auch mal die positiven Dinge erwähnen! :D

Diesmal lief bei uns alles glatt und ohne Probleme. Ich hab kurz mit dem Herrn vom OA telefoniert, einen schriftlichen Antrag gestellt auf Verlängerung der Haltungserlaubnis und Verlängerung der Maulkorb- und Leinenbefreiung. Weil weder meine Hündin noch ich mir bisher was haben zu schulden kommen lassen und sie ja ohnehin schon vier Mal den Test bestanden hat, darf sie nun ohne erneute Vorstellung zum WT weiterhin ohne MK und Leine laufen. Na also, geht doch... :musik:

Bis bald, liebe Grüße
Wiggi :hallo:
 
Wiggi schrieb:
Hallöchen!

Um noch mal auf meine Eingangspostings zurückzukommen... - man muss ja auch mal die positiven Dinge erwähnen! :D

Diesmal lief bei uns alles glatt und ohne Probleme. Ich hab kurz mit dem Herrn vom OA telefoniert, einen schriftlichen Antrag gestellt auf Verlängerung der Haltungserlaubnis und Verlängerung der Maulkorb- und Leinenbefreiung. Weil weder meine Hündin noch ich mir bisher was haben zu schulden kommen lassen und sie ja ohnehin schon vier Mal den Test bestanden hat, darf sie nun ohne erneute Vorstellung zum WT weiterhin ohne MK und Leine laufen. Na also, geht doch... :musik:

Bis bald, liebe Grüße
Wiggi :hallo:

Siehste hab ich Dir doch gesagt :)
So schlecht issa doch garnicht unser F......;)
Glückwunsch :fuerdich:
 
klasse!

im nächsten jahr braucht wolfgangs ric (listi 2 hier) ebenfalls diese verlängerungen.fünf jahre sind dann rum.
im vorfeld wurde mir auch gesagt, dass ric und wolfgang "ok" seien, und ric dann keinen erneuten wt machen müsse.
gegen geld würden dann seine befreiungen verlängert.
l.g., gaby
 
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