Wie oft musstet ihr mit Euren Hunden schon den Wesenstest wiederholen?

Wiggi

10 Jahre Mitglied
Hallo liebe Fories!

Mich würde interessieren, wie oft ihr mit Eurem Hund schon den Wesenstest wiederholen musstet, ohne dass der Hund auffällig geworden ist?

Meine Hündin Lexi musste diesen Superstress in 4 Jahren schon vier Mal über sich ergehen lassen. Den ersten Test machte ich mit ihr kurze Zeit nachdem wir sie aus dem Tierheim geholt hatten, damals war sie ca. 2 Jahre alt. Die Befreiung von Maulkorb und Leine war aber auf 1 1/2 Jahre befristet. Also haben wir das Prozedere trotz Bescheinigung, dass wir regelmäßig die Hundeschule besuchen, wiederholen müssen. Diese Befreiung war wiederum befristet für jetzt drei Jahre. Dann wurde im LHG festgesetzt, dass es ab jetzt nicht mehr Sache des Halters ist, welche anderen Personen sonst noch mit dem Hund ohne MK und Leine raus dürfen, sondern dass diese Personen auch den Wesenstest mit dem Hund ablegen müssten. Also legten meine Schwester und mein Freund auch den Test mit ihr ab.

So, nun läuft zur Jahresmitte meine Befreiungsfrist ab, so dass uns zum fünften Mal dieser "Mist" bevor steht. :wut:

Wenn ihr eine Möglichkeit seht, wie ich unseren Beamten vom OA dazu bringe, die Befreiung auf unbefristet zu verlängern, wäre ich Euch super, super dankbar!

Liebe Grüße
Wiggi
 
  • 28. April 2024
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Hi Wiggi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wiggi schrieb:
Mich würde interessieren, wie oft ihr mit Eurem Hund schon den Wesenstest wiederholen musstet, ohne dass der Hund auffällig geworden ist?
Noch kein einziges Mal.

Wiggi schrieb:
Wenn ihr eine Möglichkeit seht, wie ich unseren Beamten vom OA dazu bringe, die Befreiung auf unbefristet zu verlängern, wäre ich Euch super, super dankbar!
Das habe ich schonmal in diesem Thread erklärt.
 
Wolfgang schrieb:
Das habe ich schonmal in diesem Thread erklärt.

Hallo Wolfgang!

Genau diesen Thread habe ich auch eben gelesen. Aber ich befürchte, auf das Hirn dieses Beamten brauch ich nicht hoffen, dass hat ja leider auch die anderen drei Male schon nicht funktioniert, obwohl ich sogar mit Engelszungen gesprochen habe ...

Ich habe auch schon darüber nachgedacht, einen Anwalt diesebezüglich einzuschalten. Als ich damals dem Beamten sagte, ich würde Einspruch einlegen, "drohte" er mir, dann für die Dauer des Verfahrens mit sofortiger Wirkung den Maulkorb- und Leinenzwang aufzuerlegen.

Hast Du keine andere Idee? :verwirrt:

LG
Wiggi
 
In BW haben wir das Glück nur einen Test machen zu müssen und dann ist es rum.....:)

LG
Volker
 
raceman schrieb:
In BW haben wir das Glück nur einen Test machen zu müssen und dann ist es rum.....:)

Hallo Volker,

tja und in NRW darf sich wohl jeder Beamter aussuchen, wie er das handhabt - hier sind der Willkür wohl keine Grenzen gesetzt. In unserer Nachbarstadt, nur 3 Kilometer von hier, reicht auch ein Test fürs ganze Hundeleben, solange der Hund nicht auffällig wird.

Vielleicht sollte ich umziehen!?

LG
Wiggi
 
NRW - Aachen - einmal gemacht (wenn der Hund 2 Jahre alt ist) gilt er unbefristet. :)
 
Wiggi schrieb:
Ich habe auch schon darüber nachgedacht, einen Anwalt diesebezüglich einzuschalten. Als ich damals dem Beamten sagte, ich würde Einspruch einlegen, "drohte" er mir, dann für die Dauer des Verfahrens mit sofortiger Wirkung den Maulkorb- und Leinenzwang aufzuerlegen.
Laß dich doch von so 'nem Hansel nicht bange machen. Wenn das Männlein meint, sich über Recht und Gesetz stellen zu können, so gibt es Vorgesetzte, Aufsichtsbehörden oder auch Gerichte, die ihn ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen werden.

Ich an deiner Stelle würde bereits jetzt initiativ werden und eine Aufhebung der Befristung der Leinen- und Maulkorbbefreiung fordern. Wenn es dir finanziell möglich ist, solltest du damit einen im LHundG NRW versierten Rechtsanwalt beauftragen. Schick mir eine PN, wenn du eine Empfehlung brauchst. Sollte ein Anwalt nicht drin sein, können wir ja mal telefonieren.
 
Wolfgang schrieb:
Laß dich doch von so 'nem Hansel nicht bange machen. Wenn das Männlein meint, sich über Recht und Gesetz stellen zu können, so gibt es Vorgesetzte, Aufsichtsbehörden oder auch Gerichte, die ihn ganz schnell wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholen werden.

Erstmal vielen Dank für Deine moralische Unterstützung - Du hast vollkommen Recht, ich lass mich wirklich von diesem Heini bange machen. Er beruft sich immer darauf, dass er die Befreiung nun mal befristet ausstellen KANN. Dies tut er, weil er auf dem Standpunkt steht, dass sich ein Hund in seinen Lebenszyklen verändert und man deshalb in jedem Stadium neu beweisen muss, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist.

Wolfgang schrieb:
Ich an deiner Stelle würde bereits jetzt initiativ werden und eine Aufhebung der Befristung der Leinen- und Maulkorbbefreiung fordern. Wenn es dir finanziell möglich ist, solltest du damit einen im LHundG NRW versierten Rechtsanwalt beauftragen. Schick mir eine PN, wenn du eine Empfehlung brauchst. Sollte ein Anwalt nicht drin sein, können wir ja mal telefonieren.

Ja, es ist mir finanziell möglich und auch die Sache wert, dass ich gerne einen Anwalt einschalten würde. Ich wäre Dir über eine Empfehlung sehr dankbar und schicke Dir diesbezüglich dann heute Abend mal eine PN.

Viele Grüße
Wiggi
 
Wiggi schrieb:
Er beruft sich immer darauf, dass er die Befreiung nun mal befristet ausstellen KANN.
Es ist richtig, daß er die Befreiung befristen kann.

Wiggi schrieb:
Dies tut er, weil er auf dem Standpunkt steht, dass sich ein Hund in seinen Lebenszyklen verändert und man deshalb in jedem Stadium neu beweisen muss, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist.
Hier irrt der gute Mann. Wenn der Gesetzgeber auch dieser Ansicht gewesen wäre, hätte er wie z.b. in Hessen vorgeschrieben, daß die Verhaltensprüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist. Das hat er aber ausdrücklich nicht getan, sondern vielmehr auf eine Einzelfallprüfung abgestellt. Demnach darf eine Wiederholung der Verhaltensprüfung eben nur gefordert werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen. Wie schon ausgeführt, muss die Behörde konkrete, auf den speziellen Hund bezogene Anhaltspunkte haben; die Berufung auf allgemeine Erkenntisse über Hundeverhalten reicht hierzu nicht aus!
 
Wir haben mit unserem Hund den Wesenstest schon 3mal gemacht.Kommen dieses Jahr zum 4mal dran.
 
Brigitte schrieb:
Wir haben mit unserem Hund den Wesenstest schon 3mal gemacht.Kommen dieses Jahr zum 4mal dran.
Eigenzitat ;) :

Wolfgang schrieb:
Wenn der Gesetzgeber auch dieser Ansicht gewesen wäre, hätte er wie z.b. in Hessen vorgeschrieben, daß die Verhaltensprüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist.
 
Wolfgang schrieb:
Es ist richtig, daß er die Befreiung befristen kann.


Hier irrt der gute Mann. Wenn der Gesetzgeber auch dieser Ansicht gewesen wäre, hätte er wie z.b. in Hessen vorgeschrieben, daß die Verhaltensprüfung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen ist. Das hat er aber ausdrücklich nicht getan, sondern vielmehr auf eine Einzelfallprüfung abgestellt. Demnach darf eine Wiederholung der Verhaltensprüfung eben nur gefordert werden, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen. Wie schon ausgeführt, muss die Behörde konkrete, auf den speziellen Hund bezogene Anhaltspunkte haben; die Berufung auf allgemeine Erkenntisse über Hundeverhalten reicht hierzu nicht aus!

Ich glaube, ich werde ohne Unterstützung eines Anwaltes bei diesem Heini vermutlich wirklich keinen Erfolg haben. Er bezieht sich tatsächlich darauf, dass das Alter eines Hundes als konkreter Anhaltspunkt reicht, um die Wiederholung der Verhaltensprüfung zu verlangen. "Schließlich sei doch bekannt, dass Hunde im Alter seltsam werden." (O-Ton dieses wahren Hunde-Experten)

Wolfgang, ich schick Dir gleich noch 'ne PN.

@ Brigitte: Ohje, Ihr seid in Hessen ja noch ärmer dran. Wie oft müsst Ihr den Test denn wiederholen; auch gestaffelt nach dem Lebensalter des Hundes?

Liebe Grüße
Wiggi
 
Wolfgang, du bist doch auch aus NRW (Dortmund?)

Darf ich fragen, wie du für deine Ruby (ist doch ein Staff-Mix?) die Maulkorb- und Leinenfreiheit offiziell genießen darfst, ohne je einen WT absolviert zu haben?
Das würde mich wirklich sehr interessieren.

Danke!

LG

Natalie
 
Natalie schrieb:
Wolfgang, du bist doch auch aus NRW
Ja.
Natalie schrieb:
Nö.
Natalie schrieb:
Darf ich fragen, wie du für deine Ruby (ist doch ein Staff-Mix?) ...
Nö, Ruby ist ein American Staffordshire Terrier.
Natalie schrieb:
... die Maulkorb- und Leinenfreiheit offiziell genießen darfst, ohne je einen WT absolviert zu haben?
Auf die Frage

Mich würde interessieren, wie oft ihr mit Eurem Hund schon den Wesenstest wiederholen musstet, ohne dass der Hund auffällig geworden ist?

habe ich geantwortet

Noch kein einziges Mal.

Wie du daraus die Erkenntnis gewonnen hast, daß Ruby nie einen WT absolviert hat, ist mir ein Rätsel. Im allgemeinen Sprachgebrauch bringt man mit dem Begriff "wiederholen" zum Ausdruck, daß etwas noch einmal geschieht oder gemacht wird. Ruby hat aber nur eine Verhaltensprüfung absolviert und diese nicht noch einmal gemacht (wiederholt), so daß ich wie geschehen geantwortet habe.
 
Wolfgang schrieb:
Ja.

Nö.

Nö, Ruby ist ein American Staffordshire Terrier.

Auf die Frage

Mich würde interessieren, wie oft ihr mit Eurem Hund schon den Wesenstest wiederholen musstet, ohne dass der Hund auffällig geworden ist?

habe ich geantwortet

Noch kein einziges Mal.

Wie du daraus die Erkenntnis gewonnen hast, daß Ruby nie einen WT absolviert hat, ist mir ein Rätsel. Im allgemeinen Sprachgebrauch bringt man mit dem Begriff "wiederholen" zum Ausdruck, daß etwas noch einmal geschieht oder gemacht wird. Ruby hat aber nur eine Verhaltensprüfung absolviert und diese nicht noch einmal gemacht (wiederholt), so daß ich wie geschehen geantwortet habe.

Ups, sorry!

Jaja so ist das, wenn man übermüdet am PC sitzt. Dann sollte man wohl besser nicht so viel posten ;) Habs tatsächlich völlig missverstanden bzw. die Auffassungsgabe ließ wohl zu wünschen übrig...

Danke für die Aufklärung ;)

LG

Natalie
 
bitte was ??? wesenstest ??? ach habsch schon von gehört !!! ;) gar keinen !!! der amtstierarzt sagt " das ist ein bull-staff ! " also kein hund der liste 1 in berlin !!! nix maulkorb nix wesenstest
 
Aimee schrieb:
bitte was ??? wesenstest ??? ach habsch schon von gehört !!! ;) gar keinen !!! der amtstierarzt sagt " das ist ein bull-staff ! " also kein hund der liste 1 in berlin !!! nix maulkorb nix wesenstest

So einen Amtstierarzt würde ich mir für hier auch wünschen!
Hier haben die irgendwie die Hosen voll... Ein Freund von mir, der seinen Hund aus dem gleichen Tierheim hat wie ich Lexi, und ihn als Staff-Mischling vermittelt bekommen hat, war mit ihm bei der Amtsveterinärin, weil der überhaupt nicht nach Staff aussieht, sondern wie ein typischer Presa Canario. Sie hat ihm sogar zugestimmt, traut sich aber anscheinend nicht, den Hund "umzuschreiben". Meine Maus ist auch nicht total eindeutig zu identifizieren, da scheiden sich auch die Geister. Ich werde mal in einem neuen Thread ein paar Bilder von ihr reinstellen, dann könnt Ihr auch mal mutmaßen, wer Mama und Papa von Lexi waren.

Aber wenn ein Staff in Deinem drin ist, dann gehört er doch auch zur Liste 1 oder gehören Kreuzungen der Hunde in Berlin dann nicht automatisch dazu?

Naja, ich freu mich auf jeden Fall für jeden mit, der diesem Psychoterror nicht ausgesetzt wird.

LG
Wiggi
 
Wiggi schrieb:
Aber wenn ein Staff in Deinem drin ist, dann gehört er doch auch zur Liste 1 oder gehören Kreuzungen der Hunde in Berlin dann nicht automatisch dazu?
Der Staffordshire Bullterrier steht in Berlin nicht auf der Liste.
 
Eben. Viele vertun sich da immer und meinen der Staffordshire-Bullterrier sei eine Mischung aus Staff und Bulli, aber es ist ja eine ganz eigen Rasse, die eben in Berlin und auch in Sachsen nicht auf der Liste steht.

LG

Natalie
 
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