Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar am Halsband befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen.
Die Hundesteuersatzungen der Städte sind sich in der Regel recht ähnlich, daraus resultiert die wohl überwiegende Verpflichtung für Hundehalter, dem Hund die Steuermarke ans Halsband oder Geschirr zu heften.
Uns haben sie in der HuSchu gesagt das das tragen der Steuermarke NICHT Pflicht ist (hab mich allerdings noch nicht selber kundig gemacht)
...zusätzlich noch ner Marke wo meine Handynummer und sein Name drauf graviert ist.
Tasso verschickt immer Marken fürs Halsband, das dauert nur ab und an mal eine Weile. Aber nach 14 Tagen sollte die Marke da sein, ansonsten hak da nochmal nach.
Gruß
tessa