Hundemarke am Hals wird Pflicht
Gera. (eig) Eine neue Hundesteuersatzung für Geras Hundehalter ist im Steueramt in Arbeit. Sie macht die Steuermarke an jedem Hundehalsband zur Pflicht und will den Steuersatz für den ersten Hund von 108 Mark auf 168 Mark im Jahr erhöhen. Noch im Januar soll der 14 Paragraphen umfassende Satzungsentwurf, in den eigene Erfahrungen und jene von Greifswald, Wismar und Erfurt einflossen, anderen Ämtern der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Wird die neue Satzung vom Stadtrat noch vor Ende Juni beschlossen, so gilt sie rückwirkend zum 1. Januar 2001. Auslöser für diese Satzung war, wie für die seit 7. Januar gültige Hundeverordnung auch, die Thüringer Gefahrhundeverordnung vom 27. März 2000.
Neu im Gegensatz zur derzeit gültigen Geraer Hundesteuersatzung vom Oktober 1996 wäre ein Steuersatz für gefährliche Hunde, wie sie die Thüringer Verordnung beschreibt. Dieser Satz würde das Siebenfache der normalen Hundesteuer betragen. Neu wäre außerdem die Steuerbefreiung für Wachhunde, die Tatsache, dass sich der Hundehalter, der ermäßigte Steuern in Anspruch nimmt, alle zwei Jahre im Steueramt melden müsste und obendrein die Pflicht, die Steuermarke zurück zu geben.
Derzeit sind in Gera 3495 Hunde im Steueramt zur Steuer angemeldet, informiert Amtsleiterin Karin Reimann. "Wir gehen derzeit davon aus, dass wir ein Drittel der Hunde nicht erfasst haben", schätzt sie ein. Nahm die Stadt Gera im vergangenen Jahr 340 000 Mark Hundesteuer ein, so geht Amtsleiterin Reimann davon aus, dass auf der Grundlage der neuen Steuersätze und bei gleichbleibendem Hundebestand dieses Jahr 180 000 Mark mehr in der Stadtkasse klingeln. Oft möchten Hundehalter Rechte daraus ableiten. "Doch Steuern sind Einnahmen, die zur Deàkung des gesamten Haushaltes eingenommen werden. Sie sind nie zweckgebunden", erklärt Frau Reimann. Neben höheren Einnahmen könnte die neue Satzung die Kontrolle der acht Stadtinspektoren des Ordnungsamtes erleichtern und schwarzes Hundehalten leichter unterbinden.
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Gera. (eig) Eine neue Hundesteuersatzung für Geras Hundehalter ist im Steueramt in Arbeit. Sie macht die Steuermarke an jedem Hundehalsband zur Pflicht und will den Steuersatz für den ersten Hund von 108 Mark auf 168 Mark im Jahr erhöhen. Noch im Januar soll der 14 Paragraphen umfassende Satzungsentwurf, in den eigene Erfahrungen und jene von Greifswald, Wismar und Erfurt einflossen, anderen Ämtern der Stadtverwaltung vorgelegt werden. Wird die neue Satzung vom Stadtrat noch vor Ende Juni beschlossen, so gilt sie rückwirkend zum 1. Januar 2001. Auslöser für diese Satzung war, wie für die seit 7. Januar gültige Hundeverordnung auch, die Thüringer Gefahrhundeverordnung vom 27. März 2000.
Neu im Gegensatz zur derzeit gültigen Geraer Hundesteuersatzung vom Oktober 1996 wäre ein Steuersatz für gefährliche Hunde, wie sie die Thüringer Verordnung beschreibt. Dieser Satz würde das Siebenfache der normalen Hundesteuer betragen. Neu wäre außerdem die Steuerbefreiung für Wachhunde, die Tatsache, dass sich der Hundehalter, der ermäßigte Steuern in Anspruch nimmt, alle zwei Jahre im Steueramt melden müsste und obendrein die Pflicht, die Steuermarke zurück zu geben.
Derzeit sind in Gera 3495 Hunde im Steueramt zur Steuer angemeldet, informiert Amtsleiterin Karin Reimann. "Wir gehen derzeit davon aus, dass wir ein Drittel der Hunde nicht erfasst haben", schätzt sie ein. Nahm die Stadt Gera im vergangenen Jahr 340 000 Mark Hundesteuer ein, so geht Amtsleiterin Reimann davon aus, dass auf der Grundlage der neuen Steuersätze und bei gleichbleibendem Hundebestand dieses Jahr 180 000 Mark mehr in der Stadtkasse klingeln. Oft möchten Hundehalter Rechte daraus ableiten. "Doch Steuern sind Einnahmen, die zur Deàkung des gesamten Haushaltes eingenommen werden. Sie sind nie zweckgebunden", erklärt Frau Reimann. Neben höheren Einnahmen könnte die neue Satzung die Kontrolle der acht Stadtinspektoren des Ordnungsamtes erleichtern und schwarzes Hundehalten leichter unterbinden.
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