Und in NRW ist es eben so, dass das Vetamt bei dem Schreiben explizit draufschreibt, wer den Hund bei dem Test geführt hat. Es steht also DER NAME des Halters drauf und danach geht auch das Ordnungsamt. Wenn also Herr Meier den Wesenstest gemacht hat, der Halter dann aber Herr Müller heißt, darf Herr Müller den Hund nicht ohne Maulkorb ausführen und bekommt auch auf der Haltergenehmigung nicht draufgeschrieben, dass der Hund den Wesenstest bestanden hat.