Wesenstest NRW

Fire84

Hallo ich hatte mich ja bereits vorgestellt, Lina die kleine am staff Hündin ist nun eingezogen und macht sich Bombe! Meistert alle Situationen mit Bravour, niemals nur ansatzweise aggressiv! Jetzt wollte ich mit ihr gerne den wesenstest machen! Hab mit unserer Amtstierärtzin diesbezüglich gesprochen, die den durchführt! Sie meinte jetzt da Lina beim vorbesitzer bereits den wesenstest bestanden hat könnte ich den übernehmen und müsste den gar nicht neu machen! Meine Info war immer das den jeder neue Besitzer machen muss! Wie war das bei euch? Würde sonst wirklich versuchen über das th an den test zu kommen, spart ja bares Geld! Kann das sein?
 
  • 28. März 2024
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Öhm, nein, das ist definitiv nicht richtig. In NRW ist der Wesenstest nicht an den Hund gebunden, sondern an den Halter. Sprich jeder neue Halter muss den Test machen, wenn der Hund ohne Maulkorb/Leine laufen soll.
 
Ja. Bei dem Test wird auch der Halter geprüft, ob er den Hund unter Kontrolle hat. Daisy hat sich bei der ein oder anderen Übung auch nicht sonderlich vorbildlich verhalten, dennoch hat sie bestanden, weil ich als Halter zeigen konnte, dass ich sie im Griff habe.
 
Und in NRW ist es eben so, dass das Vetamt bei dem Schreiben explizit draufschreibt, wer den Hund bei dem Test geführt hat. Es steht also DER NAME des Halters drauf und danach geht auch das Ordnungsamt. Wenn also Herr Meier den Wesenstest gemacht hat, der Halter dann aber Herr Müller heißt, darf Herr Müller den Hund nicht ohne Maulkorb ausführen und bekommt auch auf der Haltergenehmigung nicht draufgeschrieben, dass der Hund den Wesenstest bestanden hat.
 
Das ist ja auch sinnvoll. Nur ist Wesenstest dann vielleicht nicht ganz der richtige Name dafür. :gruebel:
 
Meine Herren, dann wende dich an die Politik, oder vielleicht noch ein NRW-Witzchen gefällig? BlackCloud hat doch alles beschrieben and that's fact!
 
Das ist ja auch sinnvoll. Nur ist Wesenstest dann vielleicht nicht ganz der richtige Name dafür. :gruebel:
Ich glaube das ist auch nur der umgangsprachliche Ausdruck dafür. Ich meine gelesen zu haben, das es Verhaltensprüfung heißt.

Edit: Der Unterschied wird hier erklärt:
 
Hm gut dann bin ich jetzt nicht wirklich weiter, dachte wie gesagt auch immer das ich für die Maulkorb Befreiung selbst hin muss, werde einfach mal den alten test anfordern und damit zum Amt fahren, schauen was die dann sagen, ansonsten mach ich den eben noch mal!
 
Das ist ja auch sinnvoll. Nur ist Wesenstest dann vielleicht nicht ganz der richtige Name dafür. :gruebel:

Verhaltenstest heißt es in NRW, einen Wesenstest gibts in NRW nicht.
Geprüft wird das Verhalten des Hundes und ob der Halter den Hund im Griff hat. ;)

Gruß
tessa
 
Hier in NRW heißt es wohl Verhaltensprüfung. War mein erster Gedanke und steht so auch im Landeshundegesetz NRW. Eigentlich kannte ich das auch nur so, dass jede einzelne Person, die den Hund ohne Maulkorb und Leine führen will, die Prüfung mit dem Hund machen muss. Was mich aber jetzt stutzig gemacht hat, ist Punkt 8 in §3 des LHG NRW.
Ist das vielleicht etwas anderes, wenn der Hund aus einem anderen Bundesland kommt?:verwirrt::gruebel:

Keine Ahnung, ob das beim Hund der Threaderstellerin in Frage kommen könnte, denn den Ort, den sie angibt
finde ich nicht :kp:


 
Hm gut dann bin ich jetzt nicht wirklich weiter, dachte wie gesagt auch immer das ich für die Maulkorb Befreiung selbst hin muss, werde einfach mal den alten test anfordern und damit zum Amt fahren, schauen was die dann sagen, ansonsten mach ich den eben noch mal!

Das ist meiner Meinung nach sinnlos, weil das Ordnungamt dir sagen wird, dass auf dem Test nicht dein Name drauf steht, also du auch nicht den Hund geführt hast und er somit in deiner Obhut einen Maulkorb tragen muss.
Es ist schlichtweg wurscht, was das Vetamt dir sagt, das Ordnungsamt stellt dir die Haltergenehmigung aus.

P.S.: ob Wesenstest, Verhaltenstest oder Verhaltensprüfung - es weiß doch jeder, was gemeint ist :rolleyes:
 
Ist das vielleicht etwas anderes, wenn der Hund aus einem anderen Bundesland kommt?:verwirrt::gruebel:

Nein. Daisy kam auch aus Meck-Pomm, trotzdem musste ICH den Test mit ihr machen, damit sie Maulkorb- und Leinenbefreit ist.

Punkt 8 gilt für zugezogene Hunde, die bereits in einem anderen Bundesland MIT DEM HALTER eine Prüfung abgelegt haben.
 
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