Wesenstest nach Hunde-Beißerei

Klopfer

10 Jahre Mitglied
Gericht weist Eilantrag ab

NEUSTADT (swz). Ein Hund, der einem anderen Hund gefährliche Bisswunden zugefügt hat, muss sich einem Wesenstest unterziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Aktenzeichen 5 L 1662/06.NW).
Quelle und kompletter Text:
DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau
20. November 2006

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
  • 30. April 2024
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Find ich vollkommen richtig nicht nur Sokas sondern Hund ist Hund.
Lilo
 
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