Quelle und kompletter Text:Gericht weist Eilantrag ab
NEUSTADT (swz). Ein Hund, der einem anderen Hund gefährliche Bisswunden zugefügt hat, muss sich einem Wesenstest unterziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden (Aktenzeichen 5 L 1662/06.NW).
DIE RHEINPFALZ
Regionalausgabe: Ludwigshafener Rundschau
20. November 2006
Bis denne,
eure Klopfer